Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-12-12
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Kollege Ettlin verfolgt mit seiner Motion ein sehr wichtiges Ziel, nämlich das kostendämpfende Potenzial der Apothekerleistungen auch ohne Arzneimittelabgabe zu nutzen. Es geht klar nicht darum, Mengen auszuweiten oder gar Blankochecks zugunsten einer bestimmten Berufsgruppe auszustellen. Ich bin froh, dass uns der Bundesrat die Annahme der Motion empfiehlt. Herzlichen Dank, Herr Bundespräsident Berset, für diese grundsätzlich positive Stellungnahme!
Gleichzeitig bitte ich Sie aber, dieses Eintreten auf die Motion in konsequenter Weise nicht mit einem einschränkenden Fokus zu tun, wie das auch der Motionär schon ausgeführt hat. Denn in Ihrer Stellungnahme benennen Sie ausschliesslich die absolut unterstützungswürdigen interprofessionellen Patientensteuerungsprogramme. Das genügt aber nicht, es sind weitere KVG-Anpassungen nötig.
Ich will hier zur Illustration nur ganz kurz auf eine solche nötige Anpassung speziell eingehen, die mich als Freiburger Ständerat besonders betrifft. Ich spreche vom hier in der Session bereits besprochenen Freiburger Modell, das Kollege Berberat ja vorhin auch gerade erwähnt hat. Wir haben im September in diesem Rat die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation im Zusammenhang mit ebendiesem Freiburger Modell diskutiert, bei dem die Leistungen der Apotheker in Pflegeheimen im Rahmen einer pauschalen Abrechnung der Medikamente durch die Krankenkassen nicht weiter akzeptiert und daher Einsparungen von mehreren Millionen Franken jährlich in Zukunft verunmöglicht wurden.
Der Bundesrat hatte damals in seiner Antwort bedauert, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, denn der Risikoausgleich stellt nach Auffassung der Landesregierung das Freiburger Modell mit der pauschalen Abgeltung keineswegs infrage. Der Bundesrat fügte hinzu: "Die Tarifpartner (Heime und Versicherer) sollten im Rahmen der gesetzlichen Lage eine Lösung finden können, die weiterhin eine pauschale Abgeltung der Arzneimittel erlaubt." Die Botschaft höre ich wohl. Ich stelle lediglich fest, dass die Versicherer bis heute kein Jota von ihrer bisherigen Position abgerückt und die angekündigten Gespräche am runden Tisch noch nicht organisiert worden sind.
Mit der Motion Ettlin Erich soll es nun via Anpassung des KVG in Zukunft möglich sein, kostendämpfende Apothekerleistungen in der OKP abzugelten. Konkret heisst dies: Gemäss dem Freiburger Modell waren in meinem Kanton Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich 4 Millionen Franken möglich, weil die Apotheker selber nichts verkauft, sondern die Medikamente für die Heime bestellt und Rabatte verhandelt hatten. In diesem Modell konnte die Apothekerleistung aber nicht direkt tarifiert, sondern nur indirekt abgegolten werden. Mit der angestrebten KVG-Revision wird das kostensparende Modell in Zukunft auch andernorts leicht anwendbar und werden somit auch dort Einsparungen möglich sein.
In diesem Sinn bitte ich Sie, die Motion Ettlin Erich zu unterstützen.