Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-06-12
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Meine Empfehlung habe ich aufgrund von besorgten Hinweisen und Informationen von Unternehmen und Behördenmitgliedern erstellt, welche das Projekt der geplanten Zusammenlegung der vier regionalen Arbeitsinspektorate auf vorerst zwei Standorte, später - dem Vernehmen nach - auf nur noch auf einen Standort an mich herangetragen haben. Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, weil die Zeit leider bereits zu sehr fortgeschritten, das Ganze bereits aufgegleist ist und ich leider zu spät auf die ganze Sache aufmerksam geworden bin.
Was ich aber erwarte - deshalb bitte ich den Bundesrat und Sie, mir noch einige Minuten zuzuhören -, ist eine präzise und vor allem eine vollständige Antwort. Die vorliegende Stellungnahme ist meines Erachtens nicht vollständig, und dies nach meiner Beurteilung leider in wesentlichen Teilen.
Damit Sie wissen, worum es geht, gestatten Sie mir, kurz zu sagen, was der Kern der Sache ist. Es geht um die Zuständigkeit bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen, und zwar nicht bei der vorübergehenden, sondern bei der dauernden oder regelmässig wiederkehrenden Nacht- und Sonntagsarbeit gemäss Artikel 17 Absatz 5 und Artikel 19 Absatz 4 des Arbeitsgesetzes. Es geht also um Gesuche, welche bis heute weitgehend dezentral in vier Filialen des Seco behandelt werden und künftig an zwei oder mittelfristig nur noch an einem Standort behandelt werden sollen. Als wir das Arbeitsgesetz behandelten, war von Zusammenlegungsabsichten noch nicht die Rede. In Artikel 42 Absatz 4 wurde festgehalten, dass dem Bundesamt für die Durchführung seiner Aufgaben die Eidgenössischen Arbeitsinspektorate zur Verfügung stehen.
Es handelt sich hier nicht um etwas Unwesentliches, sondern um eine der wichtigsten Dienstleistungen, welche von Tausenden von Betrieben regelmässig in Anspruch genommen wird und bisher wesentlich zur guten Zusammenarbeit zwischen Behörden und Betrieben beigetragen hat, dies im besten Sinn von New Public Management. Wie Sie wissen, bin ich für neue, sinnvolle, effiziente Lösungen von Haus aus immer zu haben. Wenn es so wäre, wie der Bundesrat schreibt, dass einerseits der Vollzug des Arbeitsgesetzes, und insbesondere der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, den Kantonen und andererseits die Oberaufsicht dem Bund überlassen bliebe, hätte ich überhaupt nichts einzuwenden. Leider ist diese Antwort betreffend den zentralen Punkt der Arbeitsbewilligung meines Erachtens wegen gegenteiligen gesetzlichen Vorschriften unrichtig. Genau das Gegenteil von dem, was der Bundesrat schreibt, ist in diesem wichtigen Bereich geplant: nämlich weg von der Kantonsnähe, hin zum Bund, weg vom föderalen Gedanken, weg von der Oberaufsicht, hin zum Vollzug durch das Bundesamt. Nun kann man natürlich einwenden, dass das Gesetz ja klar vorsehe, wofür der Bund und wofür die Kantone zuständig sind. In Artikel 42 des Arbeitsgesetzes wird dieser Vorbehalt auch gemacht. Der Punkt liegt aber darin, dass die Betriebsnähe mit der Zentralisierung - mit der übrigens keine Stellen eingespart werden - fehlt und dass damit ein Stück Kultur in der Zusammenarbeit zwischen Behörden und der Wirtschaft und somit ein wesentlicher Standortvorteil gegenüber zentralistisch organisierten Bürokratien verloren geht.
Der Bundesrat schreibt, dass sich sämtliche Kantone positiv zum Projekt äusserten. Nach meinen Informationen ist auch dem leider nicht so: Die Kantone wurden bei der Projektvernehmlassung nur auf die Zentralisierung der Oberaufsicht hingewiesen. Der Vollzug, so stand im entsprechenden Papier, würde den Kantonen überlassen. Diesem Konzept stimmten die Kantone zu, nicht der Zentralisierung im wichtigsten Gebiet der dauernden Arbeitsbewilligung.
Es liegt mir daran, die Sache noch etwas zu verdeutlichen: Ist bis heute z. B. für einen Basler Betrieb das Eidgenössische Arbeitsinspektorat mit Standort in Aarau zuständig, wird es neu Lausanne sein. Muss sich ein Tessiner Unternehmer heute in Zürich melden, so muss auch er neu nach Lausanne.
Nach meiner Überzeugung hat deshalb die neue Lösung vor allem Schwächen. Sie reisst ohne Not Strukturen auf, sie führt zu undifferenziertem Zentralismus, sie erschwert die Mitsprache der Kantone auf dem wichtigen Gebiet der Arbeitszeitbewilligungen, und sie macht auf diesem schwierigen Gebiet eine individuelle Beratung fast unmöglich oder für die Kantone undankbar, da diese ja eigentlich doch nichts zu sagen haben. Jedes Gesetz enthält einen Ermessensspielraum, so vor allem auch das Arbeitsgesetz. Ermessen erfolgt immer in Würdigung aller Umstände, und dazu braucht es - ich weiss das aus Erfahrung - Nähe, Kenntnis der Umstände und manchmal eben auch eine rasche und unbürokratische Handhabung.
Zu guter Letzt - Herr Bundesrat, es tut mir Leid - kann ich mich des Eindruckes nicht verschliessen, dass es wieder einmal um einen Entscheid geht, der auch gegen meinen Kanton gerichtet ist. Jedenfalls ist die gesetzliche Pflicht gemäss Artikel 75 Absatz 1 Litera c der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, wonach interessierte und betroffene Organisationen bei der Anwendung des Gesetzes zu informieren sind, nicht eingehalten worden. Denn bei der Industrie- und Handelskammer St. Gallen wusste man beispielsweise nichts vom geplanten Umzug des Arbeitsinspektorates. In Zusammenhang mit Artikel 42 Absatz 4 des Arbeitsgesetzes hätte meines Erachtens die Pflicht dazu bestanden. Also muss ich leider auch hier Kritik anbringen.
Es ist heute wahrscheinlich zu spät, noch korrigierend einzugreifen. Ich bitte aber den Bundesrat, mir zu bestätigen, dass er das Gesetz so handhaben wird, dass in jedem Fall der Vollzug, so wie es in der Stellungnahme des Bundesrates zuhanden des Parlamentes steht, bei den Kantonen liegt oder diese in der Frage der Arbeitszeiten die Anlaufstelle der Betriebe sein werden und bei der Bearbeitung der Gesuche [PAGE 406] auch ein Antragsrecht haben. Dann sähe ich die föderalistischen Strukturen und die Verwaltungsnähe im Sinne von New Public Management, Verwaltungseffizienz und -effektivität nicht gefährdet.
Ich bin mir bewusst, dass es auch so noch zu Differenzen zwischen den Kantonen und dem Bund kommen wird. Aber immerhin wird es dann einen Dialog geben, und immerhin wird die Betriebsnähe des Vollzuges gewährt sein.
Herr Bundesrat, ich bitte Sie, mir jetzt diese Antwort zu erteilen. Für die Betriebe ist es wesentlich, wie der Vollzug gehandhabt wird, weil hier sehr viel auf dem Spiel steht.