Lexipedia

Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-12-13

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Nun haben wir das ganze Verfahren durchgespielt, gestern fand die Einigungskonferenz statt. Unbestritten war in der erneuten Beratung während der Einigungskonferenz nach wie vor die für den Bund enorm wichtige Rolle einer unabhängigen Eidgenössischen Finanzkontrolle. Ja, nachdem alle anderen Differenzen im Hin und Her zwischen den beiden Räten ausgemerzt werden konnten, war nur noch die eine Differenz zwischen beiden Räten.

Schauen wir kurz zurück: Die Finanzkontrolle erachtet eine Aufstockung ihres Budgets, um den Personalbestand von 108 auf 118 Stellen zu erhöhen, als zwingend notwendig. Es wurde dargelegt, dass die Erfahrung zeige, dass insbesondere auch IT-Sicherheit, IT-Revisionen und IT-Beschaffungen den Aufbau eines entsprechenden Fachwissens schlichtweg notwendig machten, ansonsten könnten die Risiken weder kompetent beurteilt noch minimiert werden. Unter den IKT-Schlüsselprojekten sind 19 Programme, wobei ich auf die Stichworte Dazit beim Zoll, Superb 23, ERP usw. verweisen möchte. Diese Schlüsselprojekte werden auch für die Finanzen in Zukunft entscheidend sein. Bezug genommen wurde auch auf die neuen Aufgaben der Eidgenössischen Finanzkontrolle bei der Post, bei Postfinance, bei der Ruag und bei der Swisscom.

Departementsintern kann gemäss Aussage des Direktors der Finanzkontrolle das notwendige Controlling in diesen Bereichen nicht wahrgenommen werden. Dass Fachwissen und ein passendes Controlling durch die Finanzkontrolle eine lohnende Investition darstellen, sollte uns aus den Beratungen zur Hochseeschifffahrt, aus Spesenaffären beim Militär und diversen Governance-Fragen inzwischen vertraut sein.

Die Finanzdelegation hat sich in drei Sitzungen intensiv mit der Frage der beantragten Stellenaufstockung der Eidgenössischen Finanzkontrolle auseinandergesetzt. Sie kam einstimmig - ich wiederhole: einstimmig - zum Schluss, dass diese Aufstockung notwendig sei. Die Minderheit macht heute geltend, sie wolle keinen Überwachungsstaat, es seien Priorisierungen vorzunehmen. Das ist zu würdigen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle legt dar, dass sie bereits Priorisierungen vornimmt und dass alle Massnahmen selbstverständlich weit von jenen eines Überwachungsstaats entfernt seien.

Nachdem Sie am vergangenen Dienstag die Erhöhung der Anzahl Stellen im Nationalrat mit 116 zu 70 Stimmen bei 7 Enthaltungen ablehnten, haben die Schwesterkommission und der Schwesterrat, der Ständerat, anders entschieden, und dies klar im Wissen, dass sich dadurch die Notwendigkeit einer Einigungskonferenz ergibt.

Der Antrag der FK-SR - zustande gekommen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung - lautet: festhalten am Aufbau der Finanzkontrolle. In der Diskussion der Schwesterkommission gelangte man gar noch zu pseudozoologischen Vergleichen: "Dr Gschiider git no, dr Esel bliibt stoh", verbunden mit der Warnung vor einem nächsten Finanzskandal bei mangelhafter Leistungsmöglichkeit der Finanzkontrolle. Doch die Vergleiche aus der Tierwelt hielten den Ständerat nicht davon ab, schlussendlich aus Verantwortungs- und Risikobewusstsein - entgegen dem jüngsten Beschluss des Nationalrates - einstimmig für die Aufstockung zu entscheiden.

Auch gestern in der Einigungskonferenz wurde erneut auf die Risikosituation hingewiesen, auf die Notwendigkeit einer starken, unabhängigen Eidgenössischen Finanzkontrolle und des Aufbaus des notwendigen Fachwissens, damit eine Kontrolle überhaupt möglich werde. Explizit wurde darauf hingewiesen, dass die Diskussion um die Kommunikationspraxis der Eidgenössischen Finanzkontrolle kaum geeignet sei, die erwünschte Funktionsfähigkeit der Finanzkontrolle ernsthaft infrage zu stellen. Die Kommunikationspraxis könne allenfalls bei Bedarf die Finanzdelegation mit der Finanzkontrolle ausdiskutieren und festlegen, wie diese zu bewerkstelligen sei.

Das Resultat der Einigungskonferenz, bestehend aus Mitgliedern der FK-SR und der FK-NR, zeigt sich nun wie folgt: Die[NB]Erhöhung des Funktionsaufwandes um diese knapp 2 Millionen Franken für den notwendigen Stellenaufbau zur Kompetenzerweiterung wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für den Voranschlag 2019 beschlossen, mit 17 zu 6 Stimmen die angepasste Erhöhung für den Finanzplan 2020-2022.

Sie haben es gehört: Es liegt der Antrag einer Minderheit auf Ablehnung dieses Antrages der Einigungskonferenz vor. Eine Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz für den Voranschlag 2019 hat zur Folge, dass für das Jahr 2019 der tiefere Betrag wirksam wird. Stimmt der Nationalrat dem Antrag der Einigungskonferenz zu, braucht es noch die Zustimmung des Ständerates. Lehnt der Nationalrat das Resultat der Einigungskonferenz ab, wird die Haltung des Ständerates eigentlich obsolet, es gilt bereits der tiefere Betrag.

Beim Finanzplan, also beim Bundesbeschluss II, ist es ein wenig anders: Gemäss Artikel 78 Absatz 5 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes, der seit dem 26. November 2018 in Kraft ist, muss jeder Rat über den Antrag der Einigungskonferenz eine Abstimmung durchführen. Beim Finanzplan beauftragt das Parlament den Bundesrat, eine Änderung beim nächsten Budget vorzunehmen. Wenn die Einigungskonferenz die Streichung des von einem der Räte zuvor beschlossenen Auftrages beantragt, macht die Einreichung eines Minderheitsantrages auf Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz keinen Sinn. Die Folge der Mehrheit und der Minderheit ist die gleiche: nämlich Streichung des Auftrages an den Bundesrat. Ein Minderheitsantrag macht nur dann Sinn, wenn die Mehrheit der Einigungskonferenz einen Auftrag für eine Änderung erteilen will. Dann kann die Minderheit die Streichung des Auftrages verlangen.

Gestern wurde ein Minderheitsantrag auf Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz eingereicht. Nach Gesprächen mit dem Minderheitsführer wurde dieser Minderheitsantrag dann nicht auf die Fahne aufgenommen. Aufgrund der neuen Bestimmung, die ich erwähnt habe, muss dennoch eine Abstimmung über den Antrag der Einigungskonferenz bezüglich des Finanzplanes - also des Bundesbeschlusses II - durchgeführt werden. Die Rechtsfolge der Annahme oder der Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz ist aber die gleiche. Mit anderen Worten: Es macht eigentlich keinen Unterschied, ob Sie heute beim Finanzplan Ja oder Nein stimmen.

Diese spezielle Situation der Überweisung eines Auftrages an den Bundesrat tritt ausschliesslich beim Finanzplan und der Legislaturplanung auf. Die Annahme oder Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz hat also hier für den Finanzplan keine faktische Bedeutung. Hingegen ist sie für den Voranschlag 2019 entscheidend, da dann der tiefere Betrag gilt. [PAGE 2174]

Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-12-13 | Lexipedia | Lexipedia