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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2018-12-13

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-13

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie ebenfalls, dieser Immobilienbotschaft zuzustimmen.

Es ist sehr wichtig, dass wir unsere Immobilien und Gebäude gut unterhalten, dass wir aber bei Neubauten auch schauen, dass die kommenden jährlichen Unterhalts- und Betriebskosten tief gehalten werden können. Eine gute Investition in Immobilien ist dann eine gute Investition, wenn eben nachfolgend die Betriebs- und Unterhaltskosten tief gehalten werden können - oder im Vergleich zu älteren Bauten sogar noch tiefer gehalten werden.

Trotzdem ein paar kritische Bemerkungen: In der Botschaft steht: "Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen dem Bedürfnis der Nutzer." Hier müssen wir uns immer wieder die Frage stellen, was das Bedürfnis der Nutzer ist. Bestimmen die Nutzer die Standards, und wer hat die Kompetenz, die Standards zu überprüfen? Hier ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik in Zukunft noch mehr Kompetenzen hat, entsprechend auch die Standards zu überprüfen und die Standards und die Bedürfnisse zu hinterfragen, die aus den einzelnen Departementen kommen. Das scheint uns wichtig zu sein. Uns wurde auch versichert, dass man am Überprüfen ist, dass in diese Richtung gearbeitet wird. Ich möchte trotzdem nochmals festhalten, dass nicht einfach jeder Mann und jede Frau ein Bedürfnis festlegen kann, sondern diese Bedürfnisse und Standards müssen vom BBL überprüft werden können. Das BBL muss die entsprechenden Kompetenzen haben, um allenfalls die Standards neu zu definieren.

Zum Baurechtszins: Wir sind der Ansicht, dass auch für den Baurechtszins ein Verpflichtungskredit benötigt wird, auch wenn dieser unter 10 Millionen Franken liegt. Dasselbe gilt für langfristige Mietverträge. Auch hier sind offenbar Arbeiten im Gang, um das zu überprüfen. Wir sind klar der Meinung, dass das künftig immer so gemacht werden soll, dass also auch zum Baurechtszins und zu langfristigen Mietverträgen ein Verpflichtungskredit verlangt wird.

Der Rahmenkredit von 90 Millionen Franken ist der grösste Brocken bei diesen Positionen. Dazu habe ich eine regionalpolitische Frage, wie sie aus dem Kanton Schwyz zu erwarten ist. Bei der übrigen Bundesverwaltung können für rund 17 Millionen Franken neue Nutzeranträge gestellt werden. Dazu stelle ich persönlich die Frage, Herr Bundesrat, ob hier auch etwas für das geplante Bundesasylzentrum in Wintersried vorgesehen ist: Das scheint uns regionalpolitisch noch wichtig zu sein.