Hegglin Peter · Ständerat · 2018-12-13
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-12-13
Wortprotokoll
Die ultraexpansive Geldpolitik der letzten Jahre führt zu historisch tiefen Zinsen und einem Überangebot an liquiden Mitteln. Übertreibungen am Hypothekarmarkt und negative Renditen auf Obligationen sind die Folgen. Aufgrund des Kreditvergabeverbots ist die Postfinance davon besonders betroffen. Überraschend schlug der Bundesrat jetzt Anfang September vor, dieses Kreditvergabeverbot aufzuheben und eine Teilprivatisierung der Postfinance voranzutreiben.
In diesem Zusammenhang stellen sich mir grundsätzliche Fragen. Für deren Beantwortung danke ich dem Bundesrat bestens, auch wenn mich die Antworten nicht vollumfänglich zu überzeugen vermögen; sie fallen eher beschönigend und ausweichend aus. Im Unterton der Antworten verlangt der Bundesrat von uns ein geduldiges Warten bis zur Eröffnung der Vernehmlassung wohl im nächsten Sommer.
Erlauben Sie mir heute trotzdem schon ein paar Hinweise. Will der Bundesrat mit seinen Bemühungen Erfolg haben, wäre er gut beraten, die Öffentlichkeit und das Parlament möglichst bald und sehr transparent zu informieren und einzubeziehen. Diverse Vorstösse zur Aufhebung des Hypothekar- und Kreditverbots hatten im Parlament in den vergangenen Jahren einen schweren Stand. Das zeigt den Bedarf nach einer breiten Diskussion, sollen die Bestrebungen zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Postfinance nicht ins Leere laufen.
Die Fragen habe ich auch aus Sorge um die Risiken gestellt, die die Stossrichtung des Bundesrates meines Erachtens mit sich bringt - bezüglich der Situation im Hypothekarmarkt, der Systemstabilität, der Kreditrisiken für den Bund, aber auch bezüglich der Zukunft der Post und der Postfinance. Risiken sieht der Bundesrat bei seinem Vorhaben keine, was mich angesichts der dauernden Warnungen der Nationalbank und des stark gestiegenen Leerwohnungsbestandes doch etwas erstaunt. Der Bundesrat sorgt sich hauptsächlich um die Finanzierung der postalischen Grundversorgung. Die Postfinance trug gemäss seinen Antworten in den vergangenen Jahren rund zwei Drittel zum Gewinn des Konzerns bei. Ich verstehe seine Sorge angesichts der sinkenden Betriebsergebnisse der Postfinance. Die Gewährleistung der Grundversorgung wird im ganzen Postbereich, in der heutigen Form, unter den Bedingungen des fortschreitenden technischen Wandels, zunehmend zum Problem. Dazu muss sich der Bund dringend grundlegende Gedanken machen. Es braucht eine ganzheitliche Poststrategie für die digitale Zukunft, und danach kann man sich um die Finanzierung dieser Grundversorgung kümmern.
Noch vor zehn Jahren erachtete der Bundesrat Anlagen im Ausland für Staat und Steuerzahler als kleinere Risiken als jenes einer Tätigkeit der Postfinance im Bereich des Hypothekar- und Kreditgeschäftes. Ob diese Risiken heute wirklich anders beurteilt werden können? Auf jeden Fall soll der Postfinance der Eintritt in das Hypothekargeschäft nur in kleinen Schritten und über mehrere Jahre erlaubt werden. Anscheinend traut man den Risiken im Immobiliengeschäft doch nicht ganz. Ein solcher schrittweiser Einstieg bringt aber nicht die erhofften schnellen zusätzlichen Erträge, zumal aufgrund des schärferen Verdrängungswettbewerbes die Margen weiter sinken und die Risiken steigen dürften. Einen viel direkteren, rascheren Ertragseffekt hätte demgegenüber eine aktivere Allokation der Assets. Gemäss Geschäftsbericht 2017 liegen etwa 36 Milliarden Franken - also rund 40 Prozent des Anlagevermögens der Postfinance - unverzinst bei der Schweizerischen Nationalbank. Meines Erachtens wird damit sehr viel Substanz einer möglichen Rendite entzogen, für die es jenseits von Hypotheken vielleicht durchaus Anlagemöglichkeiten geben würde: Pensionskassen und Versicherer machen es ja vor. Da frage ich mich dann, warum die Postfinance das nicht macht.
Weiter macht der Bundesrat keine Beurteilung des Wettbewerbs im Kredit- und Hypothekarmarkt. Wenn er das täte, käme er wahrscheinlich aus ordnungspolitischer Sicht zum Schluss, dass der Wettbewerb gut funktioniert und es keine Notwendigkeit für einen neuen staatlichen Anbieter auf Ebene Bund gibt. Leider äussert sich der Bundesrat in seiner Antwort auch nicht zu meiner Frage zur Einschätzung der von ihm konsultierten Nationalbank zur Risikosituation und zu einer allfälligen Verschärfung der "Too big to fail"-Problematik.
Auch meine letzte Frage bleibt ungeklärt. Hat der Bund überhaupt die Kompetenz, eine Bank zu führen? Dazu will er die Verfassungsmässigkeit vertieft prüfen. Offenbar will man das gutachterlich klären. Eigentlich, meinte ich, hätte ein solches Gutachten schon zu den Grundlagen des bundesrätlichen Entscheides vom September gehört.
Es gibt noch offene Fragen. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er uns in der Vernehmlassungsvorlage, welche nächsten Sommer vorliegen soll, dann auch umfassende Antworten auf diese Fragestellungen geben wird.