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Müller Leo · Nationalrat · 2018-12-13

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Heute haben wir über insgesamt zwölf Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von Abkommen über den automatischen Informationsaustausch respektive über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten zu beschliessen. Zurzeit setzt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit insgesamt 74 Partnerstaaten um.

Mit der vorliegenden Vorlage wird das Schweizer Netz von AIA-Partnerstaaten insbesondere auf die asiatischen Konkurrenzfinanzplätze Singapur und Hongkong ausgeweitet. Mit diesen zwei Staaten wird je ein Abkommen abgeschlossen und gleichzeitig Beschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs gefasst. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs mit Singapur und Hongkong bedarf zum heutigen Zeitpunkt einer anderen rechtlichen Ausgestaltung, als dies bei jenen Partnerstaaten der Fall ist, die die AIA-Vereinbarung bereits unterzeichnet bzw. genehmigt haben. Mit Singapur und Hongkong muss zuerst - Sie haben es gehört - ein Abkommen abgeschlossen werden, und erst danach kann der automatische Informationsaustausch eingeführt werden. [PAGE 2179] Zwischenzeitlich haben diese zwei Staaten zwar die Vereinbarung unterzeichnet, und das Übereinkommen mit diesen beiden Staaten wurde bei der OECD genehmigt. Dies ist aber erst vor Kurzem erfolgt, deshalb musste die Schweiz vorerst noch ein Abkommen[NB]abschliessen, damit der automatische[NB]Informationsaustausch jetzt zeitgerecht eingeführt werden kann.

Neben diesen zwei Staaten soll auch mit acht weiteren Partnerstaaten der automatische Informationsaustausch auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung aktiviert werden.

Die CVP-Fraktion begrüsst und unterstützt alle diese zwölf Bundesbeschlüsse. Es ist auch so, dass vor dem Austausch der Daten eine Prüfung gemäss Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs erfolgen muss. Die CVP-Fraktion hat sich damals dafür eingesetzt, dass dieser Prüfmechanismus erweitert und präzisiert wird. Es ist nun die Aufgabe des Bundesrates, diese Prüfung sorgfältig vorzunehmen, bevor die ersten Daten ausgetauscht werden. Es ist zwar so, dass diese Vereinbarung wieder gekündigt werden kann; aber sobald die Daten das erste Mal ausgetauscht wurden, sind sie bei diesen Staaten vorhanden und können nicht mehr zurückgerufen werden. Deshalb ist es vor allem - ich wiederhole mich - beim ersten Austausch ganz besonders wichtig, dass diese Prüfung sorgfältig vorgenommen wird. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat dies tut.

Deshalb stimmen wir, wie gesagt, diesen zwölf Bundesbeschlüssen zu. Ich danke Ihnen, wenn Sie es uns gleichtun.