Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-12-13
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-13
Wortprotokoll
Das geltende Urheberrechtsgesetz datiert vom 9. Oktober 1992 und [PAGE 2182] wurde im Laufe der Jahre immer wieder angepasst. Die Revision jetzt ist ein weiterer Schritt, welche die Digitalisierung verlangt, gibt es doch immer noch Teile im Gesetz, welche aus dem analogen Zeitalter stammen. Ein Beispiel, welches die Notwendigkeit der Revision zeigt: Wenn eine Autorin für einen Film das Drehbuch schreibt, erhält sie heute, wenn der Film nicht nur ins Kino, sondern auch in die Videothek kommt - Sie haben richtig gehört: Videothek! -, eine zusätzliche Entschädigung. Videotheken gibt es nicht mehr, sie wurden durch die Filmplattformen im Internet ersetzt, Video on Demand. Dies ist nur ein Beispiel, um zu zeigen, weshalb es diese Gesetzesrevision braucht.
Einer der wichtigsten Punkte dieses neuen Urheberrechtsgesetzes ist die Bekämpfung der Internetpiraterie. Man will die Piraterie mit dem revidierten Gesetz dort bekämpfen, wo es am effizientesten ist, nämlich bei den Hosting-Providern. Diese müssen bei Urheberrechtsverletzungen die entsprechenden Anbieter entfernen und auch dafür sorgen, dass die entfernten Inhalte nicht wieder aufgeschaltet werden. Dieses Prinzip nennt man "stay down". Es sorgt dafür, dass das unsägliche Spiel von Mahnung, Entfernung und Wiederaufschaltung durchbrochen wird.
Im Weiteren beinhaltet das neue Urheberrechtsgesetz ein Verzeichnisprivileg, welches den Bibliotheken und Museen erlaubt, zur Vermittlung in ihren Verzeichnissen Auszüge von Werken wiederzugeben; es beinhaltet den Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter, und es beinhaltet neu, wie schon geschildert, eine angemessene Video-on-Demand-Vergütung für Urheberinnen und Urheber.
Dies alles ist das Resultat der sogenannten Agur 12, ein runder Tisch, bei dem alle wichtigen Akteure mit dabei waren: Kulturschaffende, Produzentinnen, Nutzer, Konsumentinnen und die Verwaltung. Zuerst war es die Agur 12 I, dann die Agur 12 II, welche unter Mithilfe der Verwaltung eine Vorlage erarbeitet haben, die aus Sicht der Kommissionsmehrheit ein guter Kompromiss ist.
Nur einige wenige Punkte möchte die Kommissionsmehrheit beim neuen Urheberrechtsgesetz noch abändern.
Den Schutz für Fotografien, den sogenannten Lichtbildschutz, möchte die Kommissionsmehrheit nicht in Artikel 2, sondern in den Artikeln 29 und 34 unterbringen, ohne materielle Änderung.
In Artikel 37a möchte sie einen Zusatz für das zeitversetzte Fernsehen platzieren, welcher den TV-Anbietern ermöglicht, bei der Verbreitung der eigenen Programme mitreden zu können. Das konnten sie bis heute nicht.
Ebenfalls eine Mehrheit fand der Erlass für Urheberrechtsgebühren bei der Nutzung veröffentlichter Werke in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Die Idee dazu lieferte eine parlamentarische Initiative Nantermod, welcher vorgängig von unserer Kommission, der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, Folge gegeben wurde. Einzelheiten zu all diesen Änderungsvorschlägen folgen dann in der Detailberatung.
Wir stimmen heute auch über die beiden Bundesbeschlüsse zu den Verträgen von Peking und Marrakesch ab. Es geht um zwei Ratifikationen von internationalen Abkommen, die im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum abgeschlossen wurden.