Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-14
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission hat sich bei Artikel 19 für die Aufnahme eines neuen Absatzes 1 Buchstabe d ausgesprochen: Sie sieht hier eine Ausweitung der Eigengebrauchsschranke auf das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen vor. Die Minderheit Ihrer Kommission möchte beim Status quo bleiben.
Der Bundesrat beantragt Ihnen ebenfalls, die bestehende Regelung beizubehalten. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtes vom 13. Dezember 2017, es ist also ziemlich genau ein Jahr alt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass Fernseher in Hotel- und Spitalzimmern usw. nicht unter den Eigengebrauch fallen. Wenn zweihundert Hotelgäste an zweihundert verschiedenen Fernsehern fernsehen, dann ist das eben kein Eigengebrauch mehr. Ich glaube, das leuchtet eigentlich jedem ein.
Zugunsten der Neuregelung wurde gesagt, dass Hotelgäste heute zweimal für das Gleiche bezahlen würden, wenn sie im Hotel fernsehen: einmal mit der Radio- und Fernsehabgabe, die ja alle Haushalte bezahlen, und das zweite Mal dann mit der Vergütung für die Urheberrechte. Das ist natürlich falsch! Das ist falsch, denn erstens ist in der Radio- und Fernsehabgabe keine Vergütung für die Urheberrechte eingeschlossen. Das Geld aus der Abgabe geht ja an die Radio- und Fernsehstationen und nicht an die Urheber. Zweitens bezahlen heute nur die Hotels eine Vergütung für die Urheberrechte, aber nicht die Hotelgäste.
In der Vorlage des Bundesrates ist eine solche Ausweitung der Eigengebrauchsschranke nicht vorgesehen. Würde diese wegfallen, wie das jetzt die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt, dann würde dies für die Kulturschaffenden zu Einbussen zwischen 800[NB]000 und 1 Million Franken führen. Ich beantrage Ihnen daher, die Minderheit zu unterstützen und auf diese Ausweitung der Eigengebrauchsschranke, die wie gesagt mit der Radio- und Fernsehabgabe nichts zu tun hat, zu verzichten.
Ich bin aber ziemlich realistisch angesichts der möglichen Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse. Ich werde deshalb namens des Bundesrates im Zweitrat vorschlagen respektive dies meiner Nachfolgerin gerne so mitgeben, dass sich der Ständerat noch einmal anschaut, wie diese Schranken tatsächlich aussehen. Vielleicht finden wir da auch noch einen Kompromiss. Es ist ja die grosse Vorlage der Kompromisse, und dann könnte man das auch noch in eine gute Richtung führen. Dieses Anliegen ist ja sozusagen wirklich in letzter Minute in Ihre Kommission gekommen, und vielleicht hat man da noch nicht ganz alles bis zum Schluss durchgedacht.
In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass, falls Sie jetzt der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, der Zweitrat diese Angelegenheit zumindest noch einmal sehr sorgfältig prüfen wird.