Lexipedia

Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-12

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

Ich habe im Auftrag der Kommission eine auslegende Erklärung zu machen. Die Formulierung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen ist, geht sehr weit. Sie geht weiter, als das, was im heutigen Gesetz, im WEG, steht. Man hat uns in der Kommission gesagt, diese Bestimmung sei aus dem Bundesstatistikgesetz übernommen worden. Es wurde vonseiten der Verwaltung auch geltend gemacht, diese Bestimmung werde nicht mit irgendwelchen Zwangsmitteln durchgesetzt.

Aus der Sicht der Kommission ist es ganz klar, dass es hier nur um Auskünfte gehen kann, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz stehen. Man kann also nicht irgendwelche Auskünfte von irgendwelchen Personen verlangen, sondern diesen Auskunftsbegehren muss ein Rechtsverhältnis zugrunde liegen, das auf dem WFG beruht. In Artikel 62 Absatz 1 WEG heisst es: "Wer Bundeshilfe nach diesem Gesetz beansprucht, hat ...." Ich würde den Zweitrat einladen, die Formulierung von Artikel 42 WFG noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob man sie nicht an die heutige Formulierung in Artikel 62 WEG anschliessen sollte.

Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-12 | Lexipedia | Lexipedia