Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-04

Wortprotokoll

Sie haben jetzt verschiedene Voten gehört. Sie haben auch die Berichterstatterin und den Berichterstatter Ihrer Kommission gehört und deshalb auch verstanden, dass die Schweiz diesem Übereinkommen des Europarates über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, bereits 1990, nach den tragischen Ereignissen von 1985 im Heysel-Stadion in Belgien, beigetreten ist. Was wir jetzt heute vor uns haben, ist eigentlich nur ein Update, eine gewisse Erneuerung und Ergänzung dieses Übereinkommens.

Ich bin mit vielem einverstanden, was der Sprecher der Minderheit, Herr Tuena, gesagt hat. Sie haben absolut Recht: Die Sportverbände sind in der Pflicht, die Länder sind in der Pflicht, und die Kantone sind selbstverständlich auch in der Pflicht, weil sie Träger der Polizeihoheit sind. Aber all das bedeutet nicht, dass man sich international nicht noch besser vernetzen kann. Mir scheint also, dass für ein Nichteintreten etwas wenig Fleisch am Knochen ist, wenn ich das so sagen darf. Auf der einen Seite scheint mir die Streitmasse doch nicht so gross zu sein. Auf der anderen Seite haben wir trotzdem gewisse Verbesserungen.

Ich habe es angetönt: In den letzten Jahren hat sich die Welt verändert. Deshalb hat man jetzt auch dieses Übereinkommen aktualisiert. Es geht vor allem um das Fanverhalten, um die Infrastruktur und um das polizeitaktische Vorgehen in Zusammenhang mit Gewalt an Sportveranstaltungen. Herr Paganini hat das sehr gut zusammengefasst: Die Public Viewings wie auch die Reisewege werden neu eine öffentliche Zone, und insbesondere - das ist eben sehr wichtig! - sollen gegenüber Personen, die sich anlässlich von Fussballveranstaltungen an Ordnungsstörungen oder Gewalttätigkeiten beteiligt haben, auch Beschränkungen bei der Ausreise aus dem Wohnsitzland vorgesehen werden. Das ist eine Neuerung, die wir bereits kennen.

Es ist auch so, dass zentrale Elemente vom alten Übereinkommen ins neue übernommen werden. So enthalten beide Übereinkommen eine Rechtsgrundlage für die internationale Zusammenarbeit, und beide Übereinkommen sehen ein Komitee vor, in welchem jeder Mitgliedstaat vertreten ist.

Nun zu den Anpassungen, die gemacht wurden: Herr Tuena hat das Ziel erwähnt, dass sich die Fans wohlfühlen sollen. Ich muss Ihnen sagen, ich bin auch etwas über diese Formulierung gestolpert. Aber in Tat und Wahrheit möchte man natürlich hier - und das ist in der Tat so, ich habe ja eine Vorliebe in dieser Frage - von Anfang an vermeiden, dass Aggressionen bei Fangruppen entstehen, die in einem fremden Staat an ein Spiel gehen. Es geht also darum, dass beispielsweise genügend sanitäre Anlagen und auch Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, damit die Stimmung nicht letztlich schon wegen logistischer Fragen kippt. Die Strategie bleibt weiterhin 3D - Dialog, Deeskalation und Durchgreifen.

Herr Paganini hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es vielleicht etwas zu gut tönt, wenn man sagt, in der Schweiz funktioniere alles, man habe keinen grossen Bedarf. Ich glaube, der Bedarf in der Schweiz ist nach wie vor ausgewiesen. Was aber der Bundesrat sagt, ist, dass die Rechtsgrundlagen da sind. Es geht darum, dass die Städte, Gemeinden und Kantone, wenn sie Gewalt an Sportveranstaltungen eindämmen und bekämpfen müssen, diese Rechtsgrundlagen auch nutzen. Es ist ein Unterschied, ob man solche erst schaffen muss oder ob man sagen kann: Sie sind vorhanden, bitte wendet sie an! [PAGE 10]

Ich habe auf einige Änderungen hingewiesen. Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass das Europarats-Übereinkommen neu auch die sogenannte nationale Fussballinformationsstelle, den National Football Information Point, vorsieht. Hier geht es darum, dass das EJPD, genauer das Fedpol, die polizeiliche Zusammenarbeit rund um Sportveranstaltungen international wahrnehmen kann. Im europäischen Netzwerk der Single Points of Contact gibt es noch einige wenige Lücken. Diese Lücken können geschlossen werden.

Die Bestimmungen des Übereinkommens richten sich an Behörden, es gibt keine unmittelbare Rechtswirkung auf Personen. Viele Bestimmungen sind programmatischer Natur und geben also bloss eine Handlungsrichtung, aber keine konkreten Massnahmen vor.

Ich möchte Sie daher im Namen des Bundesrates bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen. Ein Nichteintreten scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein. Ein Eintreten ist angesichts der Änderungen, die vorgesehen sind, gerechtfertigt. Ich möchte aber noch einmal klar festhalten, dass die Träger der Polizeihoheit, also die Kantone und auch die Städte, primär im eigenen Land ihre Aufgabe erfüllen und auch den Erwartungen der Bevölkerung gerecht werden müssen.