Germann Hannes · Ständerat · 2019-03-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-04
Wortprotokoll
Dieses Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Türkei ist mit einem Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei gekoppelt; sie sind im selben Bundesbeschluss enthalten.
Die APK unseres Rates hat sich an der Sitzung vom 31. Januar 2019 mit der Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und der Türkei und mit dem Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei beschäftigt. Beide Vertragswerke, das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Türkei sowie das überarbeitete Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei, werden in der Botschaft des Bundesrates vom 21. November 2018 erläutert.
Im Rahmen der aktiven Freihandelspolitik der Schweiz wird das Netz der bisher 31 Freihandelsabkommen ausgebaut; bestehende Abkommen werden modernisiert. Das Abkommen mit der Türkei ist eines der ältesten Abkommen. Es wurde 1991 abgeschlossen und weist Modernisierungsbedarf auf. Die Verhandlungen starteten bereits im September 2014 und konnten nach sechs Verhandlungsrunden bereits im November 2015 abgeschlossen werden. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen war bereits zuvor ausgehandelt worden; es wurde nun aber gleichermassen am Efta-Treffen vom 25. Juni 2018 anlässlich der Ministerkonferenz in Island unterzeichnet.
Das Freihandelsabkommen entspricht weitgehend den neueren schweizerischen Handelsabkommen und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zum Handel mit Industriegütern - einschliesslich Fisch und Meeresprodukten - und landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten, zu technischen Handelshemmnissen, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, zum Handel mit Dienstleistungen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zu Wettbewerb, zur Streitschlichtung sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Die Industriegüter waren bereits mit dem alten Abkommen zollbefreit; das bleibt gewährleistet.
Im bilateralen Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten geregelt. Es gibt Änderungen bei den Agrarprodukten. Insbesondere gewährt die Schweiz der Türkei einen präferenziellen Marktzugang für agrarpolitisch nicht sensible oder nur wenig sensible Produkte. Im Gegenzug erhält die Schweiz Zugang zum türkischen Markt, insbesondere für wichtige landwirtschaftliche Exportgüter wie Käse, Butter, Wein und auch Zigaretten.
Die Abkommen stärken die Rechtssicherheit, die Vorhersehbarkeit der Rahmenbedingungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und beseitigen Nachteile, die sich für die Schweiz aus der Zollunion zwischen der Türkei und der EU von 1995 ergeben haben. So wird der Marktzugang gegenüber der Türkei auch für Industriegüter verbessert. Die Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Regeln) werden ins Abkommen kopiert, womit eine diagonale Kumulation zwischen der Schweiz, der Türkei und den Staaten des Westbalkans stattfinden kann. Dies ergibt gleich lange Spiesse mit der EU, insbesondere für die Schweizer Textilindustrie.
Weiter enthält das Abkommen umfassende Bestimmungen zum Dienstleistungshandel, etwa zu Transport- und Logistikdienstleistungen sowie Gesundheitsdienstleistungen, was ein Novum für ein Schweizer Freihandelsabkommen ist. Es ist zudem gelungen, einen umfassenden Schutz des geistigen Eigentums zu verankern, was wiederum für die Türkei ein Novum ist. Im Hinblick auf ein geplantes Update der EU-Zollunion enthält das Abkommen auch Anknüpfungspunkte oder Regulativklauseln, um dann allenfalls Bereiche nachverhandeln zu können.
Ebenfalls ist es aus unserer Sicht gelungen, ein Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung zu verankern. Das Abkommen enthält überdies Verweise auf internationale Instrumente zum Schutz der Menschenrechte und Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Auf dieser Grundlage können diesbezügliche Fragen im Gemischten Ausschuss thematisiert werden.
Die wirtschaftlichen Vorteile sowie jene der Modernisierung der Abkommen liegen nach Einschätzung der APK-SR auf der Hand. Eintreten war deshalb unbestritten.
Zu reden gab indes die Tatsache, dass im Abkommen zwar die nachhaltige Entwicklung angesprochen wird, nicht aber die Menschenrechtssituation. Der Bundesrat teile diese aus der Kommission geäusserte Sorge, gab man uns vonseiten der Verwaltung zu verstehen. Die Menschenrechtssituation werde indes in anderen Foren angesprochen, insbesondere in den politischen Konsultationen und in der Uno, wo die Schweiz einen konstruktiv-kritischen Dialog mit der Türkei führt. Immerhin enthält das Abkommen aber Verweise auf Menschenrechtsinstrumente, die Uno-Charta und die Universal Declaration of Human Rights.
Im Rahmen von Freihandelsabkommen verhandelt die Schweizer Delegation jeweils das Kapitel der nachhaltigen Entwicklung - Stichworte Umwelt, soziale Aspekte und Wirtschaft -, wobei auf bestehende Instrumente wie Umweltschutzabkommen und die ILO verwiesen wird.
Das Abkommen schafft mit dem Gemischten Ausschuss, in welchem Verstösse diskutiert werden können, eine neue Plattform. Die Schweiz werde nicht zögern, hiess es, Hinweise auf Nichteinhalten der Bestimmungen zur Nachhaltigkeit dort zu thematisieren. Es gibt auch die Möglichkeit, gemäss Kapitel 9 der Botschaft, "Streitbeilegung", Konsultationen durchzuführen und Mediationen, gute Dienste und so weiter in Anspruch zu nehmen.
Das bisherige Abkommen enthält kein Kapitel über nachhaltige Entwicklung.
Nach Kenntnisnahme der Ausführungen vonseiten der Verwaltung empfiehlt die APK Ihres Rates einstimmig Eintreten auf die Vorlage, und mit 5 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfiehlt sie, dem modernisierten Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Türkei sowie dem erneuerten Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei zuzustimmen.
Die Enthaltungen basieren auf dem Vorsichtsprinzip gegenüber jenen Ausführungen, die ich jetzt gemacht habe, die wir in der Kommission ausführlich diskutiert haben. Insbesondere aber verweise ich auch darauf, dass mit diesem Abkommen der Mittelmeerraum arrondiert wird. Die Schweiz hat nämlich neben dem erwähnten PEM-Übereinkommen ja auch Freihandelsabkommen mit anderen Staaten aus dem Mittelmeerraum - mit Israel, Jordanien, Libanon, Tunesien, Ägypten, den Westbalkanstaaten, Mazedonien, Serbien, Albanien, Montenegro sowie Bosnien-Herzegowina. In diese Reihe der Länder rund ums Mittelmeer ordnet sich also [PAGE 4] dieses Freihandelsabkommen mit dem wichtigen Handelspartner Türkei ein.
Ich bitte Sie daher, diesem Abkommen zuzustimmen.