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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2019-03-05

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, die Minderheit Guhl zu unterstützen und Artikel 36a zu streichen.

Es gibt keinen Handlungsbedarf. Es gibt keine sachlich überzeugenden Gründe, welche die Notwendigkeit einer solchen Regulierung aufzeigen würden, und es gibt keine Fehlentwicklungen, die gesetzlich korrigiert werden müssten. Im Gegenteil: Die heutige Regelung funktioniert unter den Infrastrukturbetreibern auf vertraglicher und einvernehmlicher Grundlage, und das seit Jahren. Es gibt keinen Grund, das durch eine unnötige Regulierung zu zerstören. Es ist auch nicht erkennbar, dass gerade bei Telekomnetzen der mit diesem Artikel angestrebte Bestandschutz von Leitungen heute nicht sichergestellt wäre. Schauen Sie mal in einen Kabelgraben, wenn Strassen aufgerissen oder neu gebaut werden: Da sind Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekomkabel und so weiter und so fort. Das braucht eine Regelung, eine Absprache unter den Werkbetreibern, nicht eine einseitige Regulierung seitens des Staates.

Wenn Sie dem Antrag der Minderheit nicht zustimmen, wird das Resultat Juristenfutter sein, ein "Gschtürm" anstatt einer einvernehmlichen Lösung, die heute funktioniert. Übrigens hatte man ja im Vernehmlassungsentwurf eine sogenannte regulierte Mitbenutzung von passiver Infrastruktur vorgesehen. Der Vorschlag stiess auf breiten Widerstand. Insbesondere seitens der Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas führte der Vorschlag, dass Fernmeldedienstanbieterinnen deren passive Infrastrukturen, zum Beispiel Kabelkanäle, mitbenutzen können, zu vehementer Kritik.

Also: Es gibt aus technischer, aber auch aus juristischer Sicht keinen Grund, hier eine Regulierung einzuführen, die unnötig ist. Ich bitte Sie, Artikel 36a gemäss Antrag der Minderheit Guhl zu streichen.