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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-05

Wortprotokoll

Für Elektrofahrzeuge sollen mit grünen Markierungen spezielle Parkzonen ermöglicht werden. Das ist der Inhalt dieser Motion. Es ist so - wir haben uns ehrgeizige Klimaziele gesteckt. Mit den CO2-Zielwerten für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge soll auch der Strassenverkehr seinen Beitrag an die Erreichung dieser Klimaziele leisten.

Damit die strengeren Zielwerte für Personenwagen, für die Automobilbranche, überhaupt erreichbar werden, müssen rund 10 Prozent der Neuzulassungen ab 2020 sogenannte Steckerfahrzeuge sein. Mit der Roadmap Elektromobilität 2022, die ja noch im letzten Jahr verabschiedet worden ist, haben sich Bund, Verbände und Wirtschaft ein noch ehrgeizigeres Ziel gesetzt. Sie wollen 15 Prozent Neuzulassungen per 2022. Um das zu erreichen, sind verschiedene Massnahmen lanciert worden, an denen sich auch der Bund beteiligt. Hingegen sind rein monetäre Förderungen nicht vorgesehen.

Basierend auf der vorliegenden Motion haben wir die Prüfung einer Einführung von grünen Markierungen als Massnahme in der Roadmap 2022 vorgeschlagen. Damit sollen Park- und Ladeflächen, die speziell Elektrofahrzeugen vorbehalten sind, klar erkennbar signalisiert werden. Das stellt eine Ergänzung zu den bisherigen und geplanten Signalisationsmöglichkeiten dar. Innerhalb der Branche ist diese Massnahme sehr begrüsst worden. Das möchte ich hier festhalten. Es verhält sich allerdings etwas anders bei den Kantonen, bei den Städten und bei den grossen Verbänden. Sie lehnen die in der Motion geforderten Markierungen ab. Das wird aus den Rückmeldungen deutlich, die wir bei der Vernehmlassung zur Signalisationsverordnung erhalten haben. Dort wurde eine Lösung analog zu den Forderungen der Motion ja bereits zur Diskussion gestellt. Wir sind jetzt daran, die Ergebnisse der Vernehmlassung, die bis Ende Januar gelaufen ist, detailliert auszuwerten.

Ich möchte etwas festhalten: Mit der Schaffung von grünen Zonen entsteht keine Pflicht, diese auch einzurichten. Im Unterschied zu den Umweltzonen müssen auch keine Aufkleber oder Vignetten ausgegeben werden. Das heisst, die städtischen, kommunalen und kantonalen Behörden können selber entscheiden, ob und wo sie spezielle Parkzonen für Elektroautos zusätzlich zu den heutigen Möglichkeiten künftig auch noch grün markieren wollen. Wir respektieren hier selbstverständlich auch den Föderalismus und die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, hierzu ihre eigenen Entscheide zu fällen.

In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat die Motion und die Möglichkeit, der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen. Man kann nicht immer über die Ziele sprechen und sagen, man müsste und man sollte. Es gibt manchmal auch konkrete Entscheide zu fällen. Das ist sicher nicht der entscheidende Beitrag, aber es ist eben wieder ein Beitrag in die Richtung, in die wir gehen wollen.

Der Bundesrat bittet Sie, die Motion auch zu unterstützen.