Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-05
Wortprotokoll
Der öffentliche Verkehr entwickelt sich stetig weiter. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach Mobilität nimmt zu. Es ist auch so, dass sich die Lebensgewohnheiten verändert haben und der [PAGE 49] Freizeitverkehr damit zunimmt. Nun ist die Frage nicht, ob wir das toll, gut oder schlecht finden, sondern wir möchten auch diesen Verkehr möglichst umweltverträglich organisieren. Auch der öffentliche Verkehr muss sich vermehrt auf die Kundenbedürfnisse und den wachsenden Freizeitverkehr ausrichten. Das gilt eben auch für den öffentlichen Regionalverkehr, der von der öffentlichen Hand bestellt wird. Die Frage ist hier nicht, ob wir das wollen oder nicht, sondern was die Alternative ist. Da hat der Vorstoss, der hier vorliegt, schon einen guten Punkt getroffen. Wenn man dieser Entwicklung Rechnung tragen will, dann sollen die Anliegen des Postulanten - nämlich eine Anpassung der Definition des abgeltungsberechtigten Verkehrs - zumindest geprüft werden. Das ist ja das Anliegen des Postulanten. Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, hier klare Kriterien für den abgeltungsberechtigten Verkehr zu erarbeiten und zu prüfen und auch an einem wirtschaftlichen öffentlichen Verkehr festzuhalten.
In Bezug auf das Argument, das von der Gegnerin des Postulates geäussert wurde, der öffentliche Verkehr werde damit zu einem Fass ohne Boden, muss ich festhalten: Natürlich kostet der öffentliche Verkehr die öffentliche Hand einiges. Aber es ist auch so, dass der Kostendeckungsgrad des Regionalverkehrs in der Schweiz über 50 Prozent liegt. Er dürfte natürlich weiter steigen, wenn man auch zusätzliche Einnahmen aus dem Freizeitverkehr hat. In diesem Sinne kann man sagen: Eine Anpassung an die heutigen Realitäten - und die sind nun mal so - kann dazu führen, dass der Kostendeckungsgrad sich noch zusätzlich verbessert. In diesem Sinne kann man sogar sagen, die öffentliche Hand könnte auch entlastet werden.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Annahme des Postulates beantragt und bereit ist, die Kriterien zu überprüfen und Ihnen entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.