preparatory:AB 240833
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-05
Wortprotokoll
Schon wieder bin ich bei einer Minderheit, dieses Mal allerdings bei einer sehr starken Minderheit, denn das Verhältnis war 6 zu 7 Stimmen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass aus einer Minderheit eine Mehrheit wird.
Wir haben schon einen wichtigen Weg hinter uns gebracht, was sich zeigt, wenn wir uns an die Debatte im Juni 2016 erinnern, wo mit 27 zu 16 Stimmen Nichteintreten beschlossen wurde. Ich bin froh, dass in der Kommission nun ein einstimmiger Eintretensentscheid gefällt worden ist, nachdem die Notwendigkeit erkannt wurde, die durch Zahlen leider massiv bestätigt wird. 10 Prozent aller Patientinnen und Patienten haben während ihrer Spitalaufenthalte schädigende medizinische Zwischenfälle erlebt. Diese haben dazu geführt, dass durchschnittlich eine Woche mehr im Spital verbracht werden musste. Das sind 350[NB]000 Spitaltage, die nicht nötig gewesen wären, wenn eben die Qualität besser gewesen wäre. Wir wissen auch aus einer Studie, dass 50 Prozent der so entstehenden "Reparaturkosten" vermieden werden könnten. Auch sind jährlich zwei- bis dreitausend Todesfälle auf mangelnde Qualität zurückzuführen.
Im internationalen Umfeld steht die Schweiz nicht gerade gut da, denn 11,4 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer sagen, dass sie selbst bereits medizinische Zwischenfälle erlebt hätten. Das ist massiv mehr als in unseren Nachbarstaaten. Dementsprechend ist es dringend nötig, dass wir jetzt die gesetzliche Grundlage schaffen, um dieser Qualität zum Durchbruch zu verhelfen, denn die gesetzliche Grundlage muss regeln, dass eine dauerhafte Finanzierung gesichert ist, die Qualitätsstrategie definiert und umgesetzt wird und dementsprechend auch die nötigen Sanktionsmassnahmen ergriffen werden.
Nach unserem Nichteintretensentscheid hat sich der Nationalrat intensiv mit dieser Vorlage befasst und einen klaren Entscheid getroffen. Mir scheint, dass wir dies nicht ausblenden sollten, wenn wir die Struktur definieren. Im Nationalrat waren in der Gesamtabstimmung 159 Stimmen für den Entwurf, und nur 24 waren dagegen. Da stellt sich für mich schon die Frage, ob es wirklich opportun ist, wenn wir nun quasi als Zweitrat den Erstrat aushebeln wollen, nachdem wir vor zwei Jahren die Chance verpasst haben, das Geschäft als Erstrat zu behandeln. Das wäre an sich noch denkbar, wenn wir etwas Besseres vorschlagen würden; aber das ist nach meiner Überzeugung und nach derjenigen der starken Minderheit nicht der Fall.
Was die Struktur betrifft, ist die Qualitätskommission, welche vom Nationalrat vorgesehen wird, klar und einfach. Es werden alle diejenigen Expertinnen und Experten einbezogen, welche unabhängig und im Sinn des Milizsystems gut ausgebildet sind und welche abgerundet mitmachen würden. Die Lösung der Mehrheit unserer Kommission bedingt eine komplexe neue Struktur. Wir wissen gar nicht, ob diese tatsächlich zustande kommt. Seit zehn Jahren oder noch mehr hätte man das schon tun können. Jetzt will man nochmals ein Jahr Zeit geben, nachdem man sich während einer langen, langen Zeit damit befasst hat. Die Geschäftsnummer trägt vorne ja übrigens die Ziffer 15; der Bundesrat hat die Botschaft vor dreieinhalb Jahren verabschiedet. Dementsprechend ist es schon etwas sonderbar, dass man nun nochmals ein Jahr Zeit geben will, um eine gemeinsame Struktur zu bilden, die man während Jahrzehnten hätte bilden können. Wir wissen zudem, dass erhebliche Mehrkosten entstehen würden. Auch dies erstaunt mich: Man sagt immer, man möchte schlanke Strukturen; aber hier will man jetzt eine komplexe Struktur bilden, die noch gar nicht sichtbar ist.
Das Schwierigste ist aber, und das gibt schon zu denken, dass eigentlich die Interessenvertreter über die Qualität entscheiden sollen. Diejenigen, die betroffen sind, werden also auch die Standards definieren, welche sie zu befolgen haben. Ist es nicht klüger, diese Arbeit einer unabhängigen, breitabgestützten und im Milizsystem arbeitenden Expertenkommission zu übertragen?
Über die Frage der Verbindlichkeit ist man sich nicht einig, es kommt dann auf die Ausgestaltung der entsprechenden Organe an. Entscheidend ist aber auch, dass wir die Kommission jetzt bilden könnten. Bis die privatrechtliche Struktur gebildet ist, wird noch Zeit ins Land ziehen. Wenn es nicht gelingt, muss der Bundesrat dann gleichwohl Nachhilfe leisten und für eine Ersatzvornahme sorgen, mit den Möglichkeiten, die der Mehrheitssprecher dargelegt hat. Das ist ein kurioses [PAGE 19] System, umso mehr als die Kommission ja einem Bedürfnis entspricht, welches von niemandem bestritten wird.
Es kommt dazu, dass die Qualitätskommission alle, die heute bereits im Bereich der Qualitätssicherung engagiert sind, auch berücksichtigen müsste, denn sie würde die Arbeit nur kontrollieren, sie würde Aufträge vergeben. Die neue Struktur hingegen würde hauptsächlich selbst aktiv werden und könnte dann noch nach Gutdünken Dritten Aufträge erteilen.
Wenn wir die Vor- und Nachteile dieser beiden Strukturen sehen und auch die exzellente Arbeit unserer Schwesterkommission aus dem Nationalrat berücksichtigen, habe ich Mühe zu verstehen, weshalb wir jetzt trotzdem noch eine eigene, noch nicht erprobte Struktur verlangen. Dementsprechend bin ich überzeugt, dass wir auf die Variante des Nationalrates einschwenken sollten.
Ich habe wieder das Vergnügen, ein Zitat aus einem Bericht meines Kantons zu verlesen: "Sie", also die Minderheit I, die ich vertrete, "hat einen substanziellen Mehrwert gegenüber dem Antrag der SGK-Mehrheit. Eine breitabgestützte Eidgenössische Qualitätskommission, welche mit bestehenden Organisationen zusammenarbeitet, erscheint geeigneter, um die nationale Qualitätsstrategie umzusetzen, als eine gemeinsame Organisation, welche die Aufgaben grundsätzlich selber erfüllen soll."
Dieses Zitat bringt mich dazu, Ihnen mit Überzeugung zu empfehlen, der Minderheit zuzustimmen.