Hösli Werner · Ständerat · 2019-03-05
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-05
Wortprotokoll
Allein den Titel "KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit" empfinde ich schon als ziemlich ambitiös; dies deshalb, weil man aussagekräftige Messkriterien noch nicht einmal kennt bzw. weil es den Partnern in den vergangenen zwanzig Jahren nicht gelungen ist, sich darüber verbindlich zu einigen. Persönlich glaube ich sogar, dass eine Steigerung der Qualität mit verbesserter Wirtschaftlichkeit ohne grundlegende Veränderungen im Gesundheitswesen und der Zuständigkeiten eine Illusion bleiben wird. Aber diese Fragestellung würde wohl den Rahmen dieses Geschäftes sprengen.
Trotzdem, Qualität im Gesundheitsbereich führt bei aller Technik nie an den in der Praxis tätigen Personen vorbei. Deshalb ist es von grosser Wichtigkeit, auch - um nicht zu sagen besonders - die Praxis explizit in eine solche Qualitätskontrolle einzubinden. Denn Sie können schon Druck auf die Leistungserbringer ausüben; aber ob immer weiter zunehmender Leistungsdruck ohne strukturelle Bereinigungen die Qualität erhöht, stelle ich persönlich stark infrage. Ich würde mich z. B. auch davor hüten zu meinen, mit einem Qualitäts-Benchmark werde die tatsächliche, vollumfängliche Qualität ausgewiesen.
Doch kommen wir wieder zurück zum eigentlichen Thema: Wir haben hier, wie schon erwähnt, einen Konzeptentscheid zu fällen. Erstens gibt es das Modell der gemeinsamen Organisation als aus meiner Sicht komplexe und teure Lösung auf privatrechtlicher Basis, bei welcher letztlich dann doch der Bund einen grossen Teil der Finanzierung sicherzustellen hätte. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz z. B. basiert auch auf diesem Modell. Hier hat die GPK festgestellt, dass fast die Hälfte der Mittel für Direktorium und Mitarbeitende aufgewendet wird und im rechnerischen Verhältnis dazu viel zu wenig für den eigentlichen Zweck. Auf gut Deutsch also: Ineffizienz pur. Als zweite Möglichkeit gibt es den weit günstigeren und effizienteren Nationalratsweg mit der Eidgenössischen Qualitätskommission und den entsprechenden Wahl- und Weisungsbefugnissen für den Bundesrat. Dass hier nun von der knappen Kommissionsmehrheit dem ineffizienten und in der Vergangenheit nicht funktionierenden Vorgehen gefolgt wird, erstaunt mich.
Ich bin überzeugt, dass natürlich generell eine solche Vorlage es schwer haben wird zu halten, was sie verspricht. Wenn es nun aber doch so eine Qualitätsvorgabe mit entsprechender Qualitätsmessung geben soll, kann es für mich nur das System der Eidgenössischen Qualitätskommission sein. Da vertraue ich dem Bundesrat, dass er die richtigen Leute mit Motivation und Engagement auserwählt, und hoffe natürlich innig, dass er dabei die Praxis nicht vergisst. Ich meine mit der Praxis nicht in erster Linie die Verbände, sondern die wirklichen Praktikerinnen und Praktiker. Es ist für mich pragmatisch und sinnvoll, wenn schon, jetzt einmal mit einer schlanken Struktur zu beginnen und dann nach einer gewissen Zeit Bilanz zu ziehen. Mehr geht dann allenfalls immer noch, weniger aber auch.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit I (Stöckli) zu folgen.