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preparatory:AB 240893

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Es geht um die Aufgabenzuteilung an die gemeinsame Organisation. Die Minderheit II möchte, dass diese Organisation dem Bundesrat, den Kantonen, aber auch den Leistungserbringern und Versicherern Empfehlungen hinsichtlich der Koordination und der Qualitätsentwicklung abgeben könnte und sollte. Wenn wir schon eine gemeinsame Organisation bilden, wäre es ja wirklich sinnvoll, wenn sie ihre Erfahrungen, ihr Wissen, ihre Erkenntnisse in Form von Empfehlungen weitergeben würde, damit der Bundesrat und die Kantone ihre übrigen Aufgaben auch wahrnehmen können. Selbstverständlich ist es nicht so, dass sie, wie es der Nationalrat für die Qualitätskommission verlangt, den Bundesrat berät. Der Bundesrat wird nicht von einer privatrechtlichen Organisation beraten; die Empfehlung ist eine milde Form.

Das gilt übrigens auch für die Minderheit III, die ich gleichzeitig begründe. Dort geht es darum, dass diese gemeinsame Struktur dem Bundesrat Empfehlungen hinsichtlich der Massnahmen betreffend Qualitätsverträge und Qualitätsentwicklung abgeben sollte.

Diese beiden Ergänzungen wünsche ich; man soll der gemeinsamen Struktur auch diese gemeinsamen Aufgaben erteilen.

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