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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat diesen Antrag natürlich auch nicht behandelt. Hingegen hat er die totalrevidierte Vorlage schon in die Vernehmlassung gegeben, und sie enthält genau diesen Vorschlag, der jetzt auch in die Ämterkonsultation geht. Von daher kann ich diesen Antrag unterstützen und als Begründung noch Folgendes sagen:

Seit der letzten RTVG-Revision ist das Einkassieren tatsächlich sehr viel schwieriger geworden. Wir schätzen, dass etwa 6 Prozent aller Zuschauerinnen und Zuschauer schwarz schauen, das heisst nicht bezahlen. Genau wissen wir das nicht, aber umgerechnet sind das vielleicht 70 bis 100 Millionen Franken.

Wenn jetzt zugunsten der lokalen Fernsehveranstalter vorgezogen wird, dass die Einnahmen mittels Alkoholwerbung etwas verbessert werden können, dann finde ich richtig, dass die Lücke, die hier besteht, auch zugunsten der SRG geschlossen wird - eine Lücke, die letzten Endes diejenigen Zuschauer bezahlen, die ehrlich sind, weil die Gebühren entsprechend hinaufgesetzt werden müssen.

Ich glaube, auch die lokalen Fernsehveranstalter müssten ein Interesse daran haben, denn sie drängen ja auf Gebührensplitting, und die Kleinen haben schon etwas Gebührensplitting. Und je ehrlicher bezahlt wird, desto besser.

Ich kann nicht garantieren, dass mittels dieser datenschutzrechtlichen Bestimmung alle aus lauter Angst plötzlich zu ehrlichen Zuschauern werden und sofort bezahlen. Aber es ist ein wichtiges Mittel für die Billag, in ihrem Bestreben, die Gebühren zu erhalten.

Von daher würde ich Ihnen empfehlen, dem Antrag Beerli zuzustimmen.