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Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-06

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c dieses Gesetzes betrifft die Freibeträge auf dem Gesamtvermögen. Sie erinnern sich: Die Vermögensfreibeträge wurden im Zusammenhang mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung erhöht. Man wollte die sozialpolitisch schwierige Situation gewisser Gruppen von pflegebedürftigen Personen verbessern. Sie wissen zudem sicher, dass die Höhe der Ergänzungsleistungen nach dem ausgewiesenen Bedarf einer Person berechnet wird. Aber was man vielleicht weniger weiss, ist, dass die Ergänzungsleistungen nicht selten eben nicht ausreichen - das zeigt die Evaluation der Pflegefinanzierung -, zum Beispiel, wenn Pflegeheimtarife die von der EL angerechneten Maximaltarife übersteigen. Das gibt es in Kantonen, die ein starkes Stadt-Land-Gefälle haben und den [PAGE 66] maximal anrechenbaren Pflegeheimtarif auf dem Niveau der tieferen Landtarife festsetzen. Das gibt es in Pflegeheimen, die einen Demenzzuschlag verlangen, der von der EL nicht übernommen wird. Das gibt es bei der Pflege zu Hause, wenn der Betreuungsaufwand steigt. Betroffene müssen dann verfrüht ins Pflegeheim, weil die EL im Heim die Kosten eher übernimmt als bei der Pflege und Betreuung zu Hause. Auch im Bereich betreutes Wohnen greifen die Ergänzungsleistungen zu wenig.

Bei der neuen Pflegefinanzierung hat man die Vermögensfreibeträge deshalb erhöht, weil man das Risiko einer aus Pflegebedürftigkeit entstehenden Sozialhilfeabhängigkeit minimieren wollte. Dieses Ziel wurde mehrheitlich - nicht gänzlich, aber mehrheitlich - erreicht. Der Bundesrat hat nun zum Sparen vorgeschlagen, die Vermögensfreibeträge auf das Niveau von vor der Pflegefinanzierung zu senken, aber unter Berücksichtigung des gestiegenen Kostenniveaus. Der Nationalrat hingegen will tiefer gehen. Die Vermögensfreibeträge wären mit der Nationalratsvariante real noch tiefer als vor der Pflegefinanzierung 2011.

Man muss sich bewusst sein, was Freibeträge bedeuten. Die Ergänzungsleistungen decken erstens nur Lücken, und zweitens sind sie zum Teil auf bestimmte Fixbeträge festgelegt. Festhalten an der Nationalratsversion, also den Freibetrag noch unter den Stand von vor der Pflegefinanzierung von 2011 senken, heisst, dass man erstens die eh schon geringe finanzielle Selbstbestimmung im Alter einschränkt und dass man zweitens wieder das Risiko der Sozialhilfeabhängigkeit erhöht. Für die Betroffenen bleibt letztlich zu wenig zum Leben und höchstens noch etwas für eine schickliche Beerdigung. Das geht unserer Minderheit zu weit, und das geht auch dem Ständerat zu weit. Es ist schwer zu vertreten und schwer zu verantworten, nicht zuletzt auch im Sinn des Respekts vor dem Alter, das Wenige, das die Betroffenen zur Verfügung haben, noch weiter zu kürzen.

Im Namen der Minderheit bitte ich den Rat, bei den Freibeträgen nicht noch weiter herunterzukürzen, als der Bundesrat es beantragt. Wir beantragen Ihnen, hier dem Ständerat zu folgen.