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Schenker Silvia · Nationalrat · 2019-03-06

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Es ist etwas speziell, dass ich als linkste Nationalrätin - gemäss Rating der "NZZ" - hier nun zum wiederholten Mal einen Antrag vertrete, der dem Mittelstand zugutekommt. Es ist ein Antrag, der von den Mitgliedern der Mitteparteien hier im Nationalrat vermutlich einmal mehr abgelehnt wird. Ich spreche aber nicht nur für den Mittelstand, sondern auch für den einstimmigen Beschluss des Ständerates.

Noch einmal kurz, worum es geht: Aufgrund von Medienberichten über einzelne Fälle von Personen, die über ein gewisses Vermögen verfügen und dennoch Ergänzungsleistungen erhalten, wurde in Ihrer SGK der Antrag auf Einführung einer Eintrittsschwelle in die Ergänzungsleistungen mehrheitsfähig. Neu sollen Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten wollen, zuerst ihr Vermögen bis auf 100[NB]000 Franken verbrauchen. Erst nachher werden sie mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Heute ist das anders: Heute erhält man auch Ergänzungsleistungen, wenn man z. B. noch 150[NB]000 Franken hat; man muss jedoch das vorhandene Vermögen schrittweise abbauen.

Damit Wohneigentum aufgrund der Vermögensschwelle nicht sofort veräussert werden muss, wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Wohneigentum mit einem gesicherten Darlehen zu belasten. Damit werden die Ergänzungsleistungen zum Zeitpunkt des Todes des EL-Bezügers zurückerstattet.

Gerne erläutere ich noch einmal die Gründe, warum wir gegen dieses Konstrukt der Vermögensschwelle und des gesicherten Darlehens sind.

1.[NB]Die Vermögensschwelle ist ein Systemwechsel, der so nicht in der Vernehmlassung der Vorlage enthalten war. Wie die Akzeptanz dieser Bestimmung ist, wissen wir nicht. Zwar liegt uns ein Schreiben der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen vor, die das System unterstützt. Wie breit darüber hinaus dieser Vorschlag abgestützt ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

2.[NB]Die Umsetzung des Konzepts mit dem gesicherten Darlehen wird administrativ sehr aufwendig und zudem mit Kosten verbunden sein. Es ist z. B. nur schon schwierig, den Betrag des Darlehens festzulegen. Man weiss ja nicht im Voraus, wie hoch der Betrag an Ergänzungsleistungen sein wird, den jemand erhalten wird. Das hängt bekanntlich von vielen Faktoren ab, z. B. davon, wie lange die Person lebt und wie hoch die Heimkosten sind, die anfallen. Kommt hinzu, dass ein gesichertes Darlehen keine Gewähr bietet, dass das Geld wirklich an die EL zurückfliesst, da häufig andere grundpfandgesicherte Forderungen vorgehen werden.

3.[NB]Von beiden Räten schon akzeptiert - ein weiterer Grund, warum wir gegen diese Vermögensschwelle sind - und darum im Gesetz festgehalten ist eine Bestimmung, welche zur Folge hat, dass die Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden müssen, sofern nach dem Tod eines EL-Bezügers ein Nachlass vorhanden ist, der 40[NB]000 Franken übersteigt. Auch diese Regelung ist ein Novum, das wir von der SP-Fraktion unterstützt haben. Ihre Kommission will aber beides: Sie will eine Vermögensschwelle von 100[NB]000 Franken und die Rückerstattung nach dem Tod. Das geht uns zu weit.

Ich beantrage Ihnen seitens der Minderheit und, wie gesagt, im Einklang mit dem Ständerat, auf die Einführung einer Vermögensschwelle zu verzichten. Bitte folgen Sie in diesem Punkt meiner Minderheit!