Baumann Isidor · Ständerat · 2019-03-06
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Wie auf der heutigen Tagesordnung zu sehen ist, hat die WAK die Motion Lehmann 15.4027, übernommen von Nationalrat Regazzi, sowie die Motion Grin 17.3171 gemeinsam beraten. Beide Motionen verlangen eine Erhöhung der Abzüge der Krankenkassenprämien von der direkten Bundessteuer. Sie unterscheiden sich aber in der Art und der Höhe der geforderten Abzüge.
So fordert die Motion 15.4027 eine Teilrevision des Steuergesetzes, wodurch selbstbezahlte Prämien der Krankenkassen-Grundversicherung - ich betone: Grundversicherung - steuerlich abzugsfähig gemacht werden und zwischen Einzelpersonen und Familien unterschieden wird. Dabei soll eine Abstufung basierend auf dem steuerbaren Einkommen festgelegt werden. Das würde konkret bedeuten, dass bis zu einem Einkommen von 150[NB]000 Franken 100 Prozent der Krankenkassenprämie für die Grundversicherung abgezogen werden könnten. Pro 50[NB]000 Franken höherem steuerbarem Einkommen soll der Abzug jeweils um 25 Prozent gekürzt werden. Ab einem steuerbaren Einkommen von 351[NB]000 Franken soll noch ein Abzug von 10 Prozent zugelassen werden.
Die Motion 17.3171 verlangt ebenfalls eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, schlägt aber [PAGE 43] pauschale Abzüge vor, für alleinstehende Personen 3000 Franken statt wie bisher 1700 Franken, für Ehepaare 6100 Franken statt wie bisher 3500 Franken und für jedes Kind und jede unterstützungsbedürftige Person 1200 Franken statt 700 Franken.
Für beide Motionen lauten die Begründungen ähnlich: Der fortlaufende Anstieg der Krankenkassenprämien habe in den letzten Jahren zu einem Reallohnverlust und damit zu schwindender Kaufkraft geführt. Eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge sei ausser beim Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2011 nie erfolgt.
Der Bundesrat beantragt, beide Motionen abzulehnen. Er verweist in seiner Stellungnahme auf die Ablehnung verschiedener ähnlicher Motionen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Zu dieser Zeit war vor allem das Argument der Mindereinnahmen ausschlaggebend gewesen. Auch die beiden vorliegenden Motionen werden zu Mindereinnahmen führen. Bei der Bundessteuer könnte die Mindereinnahme 465 Millionen Franken betragen. Das würde dazu führen, dass der Teil zulasten des Bundes 386 Millionen Franken und der Teil zulasten der Kantone 79 Millionen Franken ausmachen würde.
Der Bundesrat gesteht aber auch ein, dass das Kosten- und Prämienwachstum an Grenzen stösst. Er setzt daher einerseits in sozialpolitischer Hinsicht auf die Prämienverbilligung und andererseits auf Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. 2017 betrug das Gesamtvolumen der ausgerichteten Prämienverbilligungen knapp 4,5 Milliarden Franken. Davon profitiert etwa ein Drittel der Haushalte. Unter "Kostendämpfung" schickte der Bundesrat im September 2018 ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, ein zweites Massnahmenpaket soll im Verlaufe dieses Jahres ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt werden.
Trotz der Ablehnung gibt es in der Stellungnahme des Bundesrates einen interessanten Abschnitt, der wie folgt lautet: "Nach dem objektiven Nettoprinzip sind vom Bruttoeinkommen Aufwendungen, die zur Einkommenserzielung erforderlich oder durch diese veranlasst sind, als Gewinnungskosten abzugsfähig; nicht abziehbar sind demgegenüber Lebenshaltungskosten. Allerdings kann das objektive durch das subjektive Nettoprinzip ergänzt werden, das zusätzlich den Abzug der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten erlaubt." Sie hören: Ein Abzug in Höhe der tatsächlichen Kosten für die günstigste obligatorische Krankenversicherung ist nicht grundsätzlich abwegig.
An dieser Passage orientierte sich in der Kommission denn auch die Hauptdiskussion. Man kann also etwas machen, wenn man will. So gab es Anträge, beide Motionen anzunehmen, um dem Bundesrat den Freiraum zu geben, daraus etwas Gescheites zu machen. Auch die Ablehnung beider Motionen wurde diskutiert, dies mit der Alternative, aus beiden Motionen eine Kommissionsmotion zu machen. Es wurde aber auch die Meinung vertreten, beide Motionen seien nicht allzu glücklich formuliert und kosteten viel Geld, falls sie umgesetzt würden. Darum seien beide Motionen abzulehnen.
Für die Mehrheit der Kommission ist aber aufgrund des permanenten Anstiegs der obligatorischen Krankenkassenprämien der letzten Jahre Handlungsbedarf gegeben. Die Kommission kam zum Schluss, die Motion Grin 17.3171, "Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien", sei anzunehmen. Sie tat dies mit 9 zu 3 Stimmen. Hingegen wurde in der Kommission die Motion Lehmann 15.4027, "Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen", mit 4 zu 8 Stimmen abgelehnt, mit der Begründung, die vorgeschlagene Abstufung der Abzüge sei zu kompliziert und es gehe aus dem Motionstext nicht klar hervor, ob das Anliegen nur die direkte Bundessteuer oder auch das StHG betreffe.
So beantragt Ihnen die Kommission, die Motion 15.4027 abzulehnen, dies im Gegensatz zum Nationalrat, der die Motion mit 129 zu 35 Stimmen angenommen hat.
Ihre Kommission empfiehlt, die Motion Grin 17.3171 anzunehmen, wie es auch der Nationalrat mit 115 zu 77 Stimmen getan hat. Eine Minderheit Zanetti Roberto, Fetz und Levrat lehnt die Motion ab.