Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-06
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Kollege Heinz Brand will das Meldewesen verbessern und in Artikel 59a eine erweiterte Meldepflicht einführen. Das heisst, unerwünschte Nebenwirkungen von Medizinprodukten sollen nicht nur der Swissmedic gemeldet werden, sondern auch der zuständigen Sozialversicherung, z. B. der Krankenversicherung, die für die Kostenaufsicht verantwortlich ist, sowie dem Kanton, der für die Qualitätssicherung verantwortlich ist. Das Argument von Kollege Heinz Brand ist, dass dies die Patientensicherheit stärke und den Patientinnen und Patienten die Beweisführung bei Schäden durch Produktefehler erleichtere.
Als Gegenargumente führte die Kommissionsmehrheit aber den administrativen Aufwand und auch den Schutz des Arztgeheimnisses ins Feld. Zudem müssen wie gesagt eben schon heute schwerwiegende Vorkommnisse der Swissmedic gemeldet werden. Die Verwaltung hat in dieser Diskussion in der Kommission gesagt, sie wolle für eine bessere Patienteninformation sorgen und wolle so die Patientenorganisationen wie auch die Informationstätigkeit der Swissmedic selber stärken.
Die SGK kam deshalb mit 11 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen zum Schluss, Ihnen zu empfehlen, den Antrag der Minderheit Brand abzulehnen.