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AB 241130

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Wenn wir nun mit der Beratung der Weiterentwicklung der IV beginnen, sollten wir uns eines immer vor Augen halten: Die schweizerische Invalidenversicherung ist ein zentrales Instrument, um Menschen mit Behinderungen die Eingliederung, den Ausgleich ökonomischer Nachteile und nicht zuletzt ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wir sprechen also immer von Menschen, wenn wir heute die IV weiterentwickeln wollen. Ich möchte Sie bitten, das auch zu berücksichtigen, wenn wir uns in den nächsten Stunden in die Details einer Materie reinknien werden, die uns zugegebenermassen manchmal sehr technisch erscheinen kann. Wir werden über viele Zahlen sprechen, aber dahinter stecken immer einzelne Menschen mit ihren besonderen Schicksalen.

Der Bundesrat präsentiert uns mit dieser Vorlage eine Revision, welche zum ersten Mal seit Langem eine Optimierung und keine reine Sparvorlage darstellt. Bei den früheren IV-Revisionen waren wir gezwungen, den Fokus auf das Sparen zu legen, da die IV finanziell in Schieflage geraten war. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat uns nun Zahlen präsentiert, die eine Verbesserung der Situation aufzeigen. Dafür waren zwei Gründe massgebend: zum einen die befristete Zusatzfinanzierung, zum andern der Umstand, dass sich das Umlageergebnis auch ohne Zusatzfinanzierung verbessert hat.

Zwischen 2009 und 2017 sind die Lohnbeiträge im Durchschnitt pro Jahr um 1,6 Prozent gewachsen. Gleichzeitig haben sich in der gleichen Periode die Rentenleistungen um 1,7 [PAGE 87] Prozent pro Jahr zurückgebildet. Gemäss den Berechnungen, die uns das Bundesamt für Sozialversicherungen vorgelegt hat, soll die Entschuldung der IV im Jahr 2031 abgeschlossen sein. Wir müssen uns aber bewusst sein: Der genaue Entschuldungszeitpunkt hängt von den Prognosen zu Lohnentwicklung, Migration und Rentenentwicklung ab.

Mit dieser Vorlage wollen Bundesrat und Kommission dem Ziel noch näher kommen, die IV als Eingliederungsversicherung zu positionieren. Wir wollen weniger Renten auszahlen und es den Menschen ermöglichen, den Schritt ins Erwerbsleben zu schaffen und dort auch wirklich Fuss zu fassen. Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Materie befasst und im Zeitrahmen von eineinhalb Jahren verschiedene Experten und Vertreter von Interessengruppen angehört und zusätzlich acht Berichte in Auftrag gegeben. Inhaltlich standen dabei folgende Themenkomplexe im Vordergrund:

1.[NB]Bessere Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt: Evaluationen haben gezeigt, dass, obwohl die IV in diesem Bereich schon einiges tut, ihre Eingliederungswirkung noch verbessert werden kann und muss. Jede gelungene Integration eines jungen Menschen ins Arbeitsleben spart der IV nicht nur eine Rente über viele Jahre ein, sondern gibt einer jungen Person - und das ist auch sehr, sehr wichtig! - eine Lebens- und Arbeitsperspektive. Die Früherfassung und die Begleitung von jungen Menschen mit Schwierigkeiten sowie eine bessere Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren sind entsprechend von zentraler Bedeutung.

2.[NB]Bessere Integration von psychisch beeinträchtigten Menschen in den Arbeitsmarkt: Auch hier hat sich gezeigt, dass die IV für die Eingliederung noch mehr machen kann und muss. Unter anderem soll die Beratung und Begleitung ausgebaut werden, ein Personalverleih soll die finanziellen Risiken für Arbeitgeber reduzieren, und die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren soll intensiviert werden.

3.[NB]Medizinische Massnahmen für Kinder mit Geburtsgebrechen: Für Kinder mit Geburtsgebrechen werden die Behandlungskosten von der IV übernommen. Nicht zuletzt auf Basis eines Berichtes der Eidgenössischen Finanzkontrolle wird auch dieser Teil des IV-Rechts revidiert: Die Geburtsgebrechenliste soll gemäss dem medizinischen Fortschritt aktualisiert, die Steuerung und Fallführung soll verstärkt und die Kriterien sollen denjenigen der Krankenkasse angenähert werden. Wichtig war der Kommission hier, das Augenmass für die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit Geburtsgebrechen und mit oft seltenen Krankheiten zu wahren, sodass inskünftig keine Unterversorgung droht.

4.[NB]Stufenloses Rentensystem: Praktisch kostenneutral soll das Rentensystem so geändert werden, dass die Erhöhung eines Erwerbspensums oder die Wiederaufnahme einer Arbeit nicht finanziell bestraft wird. Das heutige Rentensystem, das auf vier Stufen beruht, soll durch eine prozentgenaue Rente ersetzt werden. Im Ergebnis erhalten dadurch Personen mit einem tieferen IV-Grad von 40 bis 59 Prozent eine gleich hohe oder höhere Rente, während Personen mit einem hohen IV-Grad von 60 bis 69 Prozent eine tiefere Rente erhalten.

5.[NB]Gutachten: Die Kommission hat sich auch mit dem Bereich der Gutachten befasst. Sie spielen bei der Frage, ob eine Person eine Rente zugesprochen erhält, eine zentrale Rolle. Der Bundesrat hat hierzu einige Vorschläge gemacht, die unter anderem die bundesgerichtliche Rechtsprechung ins Gesetz aufnehmen. Die Kommission hat weitere Vorschläge angenommen, welche die Qualität des Begutachtungsprozesses sichern sollen.

6.[NB]Weiter hat die Kommission über die Übernahme von Themenkomplexen aus der Revision 6b gesprochen, die nicht Teil der bundesrätlichen Botschaft waren. Daraus weiterverfolgt wurde die Reduktion der Kinderrenten. Sie werden gemäss Antrag der Kommission um einen Viertel reduziert und in "Zulagen für Eltern" unbenannt. Die Kommissionsmehrheit will mit der Senkung der Kinderrenten die finanzielle Situation der IV verbessern; eine Minderheit der Kommission möchte auch die Reisekosten für Kinder mit Geburtsgebrechen streichen, eine weitere Massnahme, die aus der Revision 6b übernommen wurde.

7. Keine Rente unter 30 Jahren: Ein weiterer Bereich, der unter dem Schlagwort "keine Rente unter 30" lief, wurde von uns eingehend geprüft. Ich berichte dazu etwas ausführlicher, weil dieser Punkt in der Detailberatung fehlen wird. Die Kommission hat sich intensiv mit diesem Thema befasst. Dennoch stellt die Kommission nach einem Bericht des Bundesrates und detaillierter Diskussion keinen entsprechenden Antrag. Kommission und Bundesrat sind sich zwar einig, dass alles unternommen werden muss, um junge Erwachsene integrieren zu können. Neu muss sich die IV umso intensiver um die Eingliederung junger Menschen kümmern. Eine Rente - diese Aussage ist sehr wichtig - soll nach Meinung der Kommission weiterhin und erst recht nur Ultima Ratio sein, wenn keine Chancen für eine Eingliederung bestehen.

Aber die Beratungen in der Kommission haben auch gezeigt, dass "keine Rente unter 30" keine praktikable Lösung sein kann. Es gäbe zwei Varianten, wie "keine Rente unter 30" umgesetzt werden könnte. Beide führen jedoch zu substanziellen Problemen: In der einen Variante würde die IV trotzdem Verantwortung für die Personen ohne Rente übernehmen müssen. Dieses System würde für die IV mit Taggeldern und Eingliederungsmassnahmen für Personen, die nicht eingliederbar sind, um einiges teurer. Die zweite Variante bestünde darin, dass sich die IV von den Menschen unter 30 Jahren quasi verabschieden würde. Gemäss Verfassung - dessen müssen wir uns immer bewusst sein - muss die Existenz aber dennoch gesichert werden. Entsprechend käme vor allem die Sozialhilfe sehr stark unter Druck. Bei denjenigen jungen Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die heute gerade durch die Integrationsbemühungen noch Teilzeit arbeiten können, ist zu befürchten, dass sie dann dekompensieren und ihre Arbeit verlieren würden. Der Verlust der Restarbeitsfähigkeit würde dann zu umso grösseren Rentenleistungen nach dem 30. Altersjahr führen. Deshalb wird Ihnen heute weder von der Mehrheit noch von der Minderheit ein Antrag in Richtung "keine Rente unter 30 Jahren" gestellt.

Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen würde die Vorlage in der Version der Kommissionsmehrheit zu Einsparungen im Umfang von jährlich 67 Millionen Franken führen; die Variante des Bundesrates käme hingegen auf 13 Millionen Franken. Vergleicht man diese Veränderungen mit den Gesamtausgaben von 9,2 Milliarden Franken im Jahr 2017, sieht man, dass es sich in beiden Varianten um eine Optimierungsvorlage handelt.

Wir möchten jungen Menschen eine echte Chance geben. Dieser Weg, den alle Akteure zusammen gehen müssen, ist beschwerlich, aber er lohnt sich. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission, auf die Vorlage zur Weiterentwicklung der IV einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage zur Weiterentwicklung der IV mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.