Schenker Silvia · Nationalrat · 2019-03-06
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
In Zusammenhang mit der Vorlage zur Observation von Versicherten war immer wieder davon die Rede, man müsse das Vertrauen der Bevölkerung in die Invalidenversicherung stärken, indem man den Missbrauch rigoros bekämpfe. Dazu möchte ich mich jetzt nicht noch einmal äussern. Jedoch nehme ich die damalige Aussage nochmals auf, weil wir meiner Meinung nach mit der nun vorliegenden Vorlage dringend eine andere Zielsetzung verfolgen sollten: Wir müssen das Vertrauen der Betroffenen und der Versicherten in die Invalidenversicherung stärken respektive wiederherstellen.
Als Sozialarbeiterin und Sozialpolitikerin habe ich sehr viel mit Menschen zu tun, die Leistungen von der IV beziehen oder beantragt haben. Ich kann Ihnen sagen, es gibt viele - meiner Meinung nach zu viele -, die negative Erfahrungen machen. Die Invalidenversicherung sollte dann zum Tragen kommen, wenn jemand aus Krankheitsgründen nicht in der Lage ist, ohne Unterstützung zurechtzukommen. Seit der 5. IV-Revision liegt der Fokus der IV viel stärker als früher auf der Eingliederung. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, das ist gut. Die Gefahr bestand und besteht aber immer noch, dass wir daneben diejenigen vernachlässigen, die trotz allen Bemühungen und trotz grosser Motivation aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, im Arbeitsmarkt zu bestehen. Der Situation dieser Menschen muss Rechnung getragen werden, der Zugang zur IV-Rente muss erhalten bleiben.
Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage unterbreitet, die für einmal nicht vom Spargedanken geleitet ist, sondern zum Ziel hat, die IV als Eingliederungsversicherung weiterzuentwickeln. Im Vordergrund der Massnahmen stehen Menschen mit psychischen Problemen und Jugendliche. Wir begrüssen seitens der SP diesen Fokus sehr. In der Realität zeigt sich bei Jugendlichen oft, dass sie beim Übergang von der Schule ins Berufsleben Schwierigkeiten haben und in dieser Phase professionelle Unterstützung und Hilfe brauchen. Dort mehr zu investieren in Form von begleitenden Massnahmen ist sinnvoll und richtig. Tun wir das nicht, bezahlen nicht nur die Jugendlichen einen hohen Preis, indem sie den Einstieg ins Berufsleben nicht schaffen: Es ist auch das System der sozialen Sicherheit, das in einem solchen Fall mit hohen Folgekosten belastet wird. Das Gleiche gilt für die zusätzlichen Massnahmen im Bereich der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Keine Begeisterung kommt in unserer Fraktion für das sogenannte stufenlose Rentensystem auf. Erstens ist das System nicht wirklich stufenlos, und zweitens hat es unserer Meinung nach negative Effekte, welche die Vorteile weit überwiegen. Wir werden darauf in der Detailberatung zurückkommen.
Absolut kein Verständnis haben wir für die Abbaumassnahmen, die in der Kommission in die sonst gute Vorlage des Bundesrates eingebaut wurden. Sowohl die Kürzung bei den Kinderrenten als auch die drohende Kürzung bei den Reisekosten von Kindern mit Geburtsgebrechen sind eine absolut unnötige Machtdemonstration gegenüber den Schwächsten, nämlich den behinderten Kindern und den Kindern von IV-Rentnerinnen und -Rentnern.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und von unnötigen und stossenden Sparübungen abzusehen.