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preparatory:AB 241173

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Ich spreche zu drei Minderheiten zu den Artikeln 22 und 24. Sie betreffen den Bezug und die Höhe von Taggeldern.

Bei Artikel 22 Absatz 2 möchte ich gerne einen anderen Text, nämlich: "Während der erstmaligen beruflichen Ausbildung haben Versicherte unabhängig vom Bezug von Leistungen nach Artikel 16 Anspruch auf Taggelder, wenn sie aufgrund ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit einen Erwerbsausfall erleiden." Die Buchstaben a und b möchte ich gestrichen haben.

Warum diese Änderung gegenüber dem Text des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission? Heute erhalten Personen in der erstmaligen beruflichen Ausbildung ab dem 18. Altersjahr ein IV-Taggeld, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise einbüssen. Heute ist also ein behinderungsbedingter Erwerbsausfall vorausgesetzt. Bundesrat und Kommissionsmehrheit wollen nun, dass IV-Taggelder bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung in Zukunft nur noch dann ausgerichtet werden, wenn behinderungsbedingte Mehrkosten entstehen oder wenn direkt für die Ausbildung erforderliche medizinische Massnahmen oder Integrationsmassnahmen gewährt werden. IV-Taggelder sollen also neu unabhängig von einer behinderungsbedingten Erwerbseinbusse bezahlt werden.

Es überzeugt nicht, dass der Taggeldanspruch bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung nicht an einen Erwerbsausfall anknüpft, sondern an behinderungsbedingte Mehrkosten. Bei allen anderen Taggeldern, z. B. Arbeitslosentaggeld oder Unfallversicherungstaggeld, ist ein konkreter Erwerbsausfall die übliche Anknüpfung. Insbesondere bei jungen Personen mit psychischen Beeinträchtigungen - notabene eine der Zielgruppen der Weiterentwicklung der IV - entstehen kaum behinderungsbedingte Mehrkosten, wie etwa zusätzliche Transportkosten oder Kosten für Lehrmittel. Hier entsteht oft ein Erwerbsausfall, weil der Lehrbetrieb aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes nicht den üblichen Lehrlingslohn bezahlt oder die Lehre behinderungsbedingt verlängert werden muss. In diesen Situationen würde künftig kein IV-Taggeld mehr ausgerichtet. Das erachte ich als falsch.

Bei Artikel 22 Absatz 4 geht es darum, dass ich folgende Formulierung beantrage: "Versicherte nach Absatz 2, die eine allgemeinbildende Schule besuchen oder eine berufliche Grundbildung absolvieren, die ausschliesslich an einer Schule erfolgt, haben Anspruch auf ein Taggeld, wenn sich die Ausbildung behinderungsbedingt verlängert oder verzögert und sie ohne Behinderung bereits im Erwerbsleben stehen würden." Auch hier: Das ist meine Änderung, meine Formulierung.

Heute erhalten Personen, die wegen ihrer Behinderung keine Lehrstelle gefunden haben und ihre erstmalige berufliche Ausbildung deshalb an einer beruflichen Schule absolvieren müssen, bei Nachweis eines Erwerbsausfalls ein IV-Taggeld. [PAGE 99] Zukünftig sollen genau diese Leute kein Taggeld mehr bekommen. Das finde ich ebenfalls nicht richtig, das ist eine Verschlechterung gegenüber heute. Es ist eben oftmals so, dass gerade Menschen mit einer Beeinträchtigung den schulischen Weg wählen, weil sie schwer eine Lehrstelle finden. Dieser schulische Weg dauert dann eben länger, weil sie vielleicht mehr Zeit brauchen. Dann ist es nicht richtig, dass sie kein Taggeld bekommen, dann ist das eben eine Benachteiligung gegenüber anderen Lernenden oder anderen jungen Menschen in Ausbildung.

Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 24ter Absatz 2 geht es um die Höhe des Taggeldes. Da möchte ich gerne folgende Formulierung: "Besteht kein Lehrvertrag, so entspricht das Taggeld 10 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Taggeldes nach dem UVG. Dieser Betrag erhöht sich nach vollendetem 21. Altersjahr um 15 Prozent, nach vollendetem 22. Altersjahr um 30 Prozent, nach vollendetem 23. Altersjahr um 45 Prozent und nach vollendetem 24. Altersjahr um 60 Prozent."

Auch hier referenziere ich auf die bisherige Lösung. Heute erhalten Versicherte während der erstmaligen beruflichen Ausbildung nämlich ein kleines Taggeld. Diese Regelung will ich übernehmen und weiterführen, denn jetzt wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat das dann festlegen kann. Es ist unklar, wie hoch diese Beträge dann sein werden, denn es gab dazu keine klaren Aussagen in den Berichten, die wir erhalten haben. Man verweist auf Statistiken, es ist aber wie gesagt unklar, wie hoch die Beträge dann sind. Es kann nicht sein, dass wir dieses Thema an den Bundesrat delegieren und eigentlich gar nicht wissen, was er dann wirklich festlegen wird. Ich habe lieber eine klare Formulierung, wie sie eben mit meinem Minderheitsantrag vorgeschlagen wird.

Ich bitte Sie, alle meine Minderheitsanträge zu unterstützen.