Lexipedia

Lohr Christian · Nationalrat · 2019-03-06

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

In Block 1 beginnen wir gleich mit dem Herzstück der Vorlage, wenn es darum geht, die IV noch stärker zu einer Eingliederungsversicherung zu machen. Ziel ist es, wenn immer möglich, Betroffene auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Ich komme zu den einzelnen Minderheitsanträgen, zuerst zu den Anträgen der Minderheit Herzog zu Artikel 3abis Absatz 1bis Buchstabe a und Artikel 3c Absatz 2. In der Früherfassung klärt die IV die persönliche Situation der versicherten Person ab und prüft, ob Massnahmen zur Frühintervention nach Artikel 7d angezeigt sind. Die Mehrheit ist überzeugt davon, dass die ausgeweitete Früherfassung Sinn macht, und lehnt - das Stimmenverhältnis in der Kommission war 15 zu 7 Stimmen - den Antrag der Minderheit Herzog ab.

Ich komme zum Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 3abis Absatz 1bis Buchstabe b. Gemäss Kommissionsmehrheit betrifft die Früherfassung auch Personen, welche arbeitsunfähig sind oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht sind. Die Minderheit Schenker Silvia hingegen möchte sie auf Personen beschränken, welche bereits arbeitsunfähig sind.

Damit komme ich zum Antrag der Minderheit Schenker Silvia zur Früherfassung und Meldung gemäss Artikel 3b Absatz 4. Auch hier stehen sich die Mehrheit und die Minderheit Schenker Silvia gegenüber: Mit 15 zu 6 Stimmen hat die Kommission beschlossen, hier zu beantragen, dass man künftig die Früherfassung deutlich früher beginnt, bereits wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit droht. Das ist ein wichtiger Aspekt.

Ich komme zum Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zum Anspruch auf medizinische Massnahmen zur Eingliederung gemäss Artikel 12 Absatz 2. Eine weitere Massnahme zur beruflichen Integration beantragt Ihnen die Kommission beim Thema der medizinischen Massnahmen. Heute endet die Leistungspflicht der IV für die medizinischen Massnahmen auf jeden Fall mit Vollendung des 20. Altersjahrs, danach übernehmen die Krankenkassen. In denjenigen Fällen, bei welchen aus Eingliederungssicht eine intensivere und innovativere medizinische Massnahme notwendig ist, wird das von den Krankenkassen aber nicht immer finanziert. Dies kann wiederum die berufliche Integration gefährden. Entsprechend möchte die Kommission hier weiter gehen und Personen, die am Ende ihres 20. Lebensjahrs von beruflichen Massnahmen der IV profitieren, auch weiterhin - längstens bis zum 25. Altersjahr - Zugang zu den medizinischen Massnahmen gewähren. Die Minderheit Carobbio Guscetti möchte diesen Zugang auch Personen gewähren, welche erst nach dem 20. Lebensjahr in beruflichen Massnahmen stehen.

Ich komme zu "Beratung und Begleitung" und zum Antrag der Minderheit I (Schenker Silvia). Wir diskutieren hier über einen Konzeptantrag. Die Kommission möchte mit 16 zu 7 Stimmen die Leistungen in den Bereichen Beratung und Begleitung ausbauen, um die IV stärker als Eingliederungsversicherung zu positionieren und unnötige Berentungen zu verhindern. Die Minderheit I (Schenker Silvia) möchte die Leistungen für Beratung und Begleitung weiter ausbauen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Ich komme zu Artikel 16 Absatz 4 IVG: Im Sinne der erstmaligen beruflichen Ausbildung übernimmt die Invalidenversicherung behinderungsbedingte Mehrkosten auch für Ausbildungen, die eine Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte darstellen. Die Kommission hat hier den entsprechenden Antrag der Minderheit Lohr mit 11 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ich komme zu den Minderheitsanträgen Gysi zu Artikel 22 Absätze 2 und 4: Bei Absatz 2 hat die Kommission mit 10 zu 6 Stimmen beschlossen, den Anspruch auf Taggelder im Sinne der Gleichstellung bei Personen zu limitieren, die IV-Leistungen für die erstmalige berufliche Ausbildung beziehen. Beim folgenden Minderheitsantrag Gysi zu Artikel 24ter Absatz 2 geht es darum, die Gleichstellung mit gesunden Personen in einer allgemeinbildenden Schule oder bei einer beruflichen Grundausbildung, die ausschliesslich an einer Schule erfolgt, zu gewährleisten. Gleichstellung bedeutet hier für die Kommissionsmehrheit die Fassung des bundesrätlichen Entwurfes; sie lehnte den entsprechenden Antrag der Minderheit Gysi mit 16 zu 7 Stimmen ab.