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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-06-17

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich mich beim Präsidenten und bei den Mitgliedern der Kommission entschuldigen: Es ist richtig, wir haben über den Vorschlag in der Kommission debattiert. Ich war nicht so schnell, einen Antrag zu formulieren, und habe dann der Mehrheit zugestimmt - ich gestehe das gerne ein. Ich habe auf der Heimreise dann noch einmal darüber nachgedacht und stelle jetzt den Antrag, wie er Ihnen in der berichtigten Fassung auf dem Tisch liegt.

Weshalb tue ich das? Wir alle sind uns einig, dass unsere Aufgabe immer anspruchsvoller wird. Wir alle sind der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht. Der Ständerat hat beschlossen, die Bezüge zu erhöhen und auf die Zweckgebundenheit der Mittel zu verzichten. Wir sind der Meinung, dass damit den unterschiedlichen Situationen und Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder am ehesten Rechnung getragen werden kann. Dadurch können die ganzen administrativen Kosten vermieden werden. Der Nationalrat hat an seinem ursprünglichen Beschluss in dieser Frage festgehalten. Er will einen zweckgebundenen Kredit, der ausschliesslich für persönliche Mitarbeitende einzusetzen ist. Auch die vom Nationalrat beschlossene Lösung, so der Sprecher im Nationalrat, überlasse es dem einzelnen Ratsmitglied, wie es sich seinen Bedürfnissen entsprechend organisieren will. Für diese Aufgaben könnten sie, so sagt der Sprecher des Nationalrates, ihre Sekretärin anstellen oder die Ehefrau bezahlen, sich in einem Pool organisieren oder auf die Beträge verzichten. Die Ratsmitglieder sollen bei der Ausübung ihres Mandates - so steht es etwas weiter unten - unterstützt werden, sie sollen aber nicht mehr verdienen - so der Sprecher im Nationalrat. Ich teile die Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission, dass der ganze administrative Aufwand bei der Lösung des Nationalrates in keinem vernünftigen Verhältnis zur Unterstützung unserer Aufgaben steht.

Ich bin mir aber nicht so sicher, ob der Nationalrat uns in einer nächsten Runde folgen wird. Deshalb auch mein Antrag: Er macht Ihnen beliebt, im Grundsatz dem Nationalrat zu folgen, in der einen für uns wichtigen Frage in Artikel 3b aber - der Frage der Administration also - einen einfacheren Weg zu wählen. Gemäss Nationalrat wird in Artikel 3b verlangt, dass der Kredit durch die Parlamentsdienste im Auftrag des Ratsmitglieds zu verwalten sei. Hier setze ich an und möchte lediglich festhalten, dass der Kredit an das Ratsmitglied ausbezahlt werden soll, sofern es dessen Verwendung gemäss Absatz 1 nachweist.

Die Auszahlung erfolgt also gemäss unseren eigenen Angaben. Bereits in der Kommission wurde mir die Hölle heiss gemacht, damit werde Unfug und Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Man sehe schon die Schlagzeilen in der "SonntagsZeitung", wer wem wie viel bezahlt und wer möglicherweise auch davon profitiert, ohne dass er Mitarbeitende zur Arbeit herangezogen hat. Möglicherweise - ich gestehe es gerne ein - bin ich zu naiv, wenn ich die Auffassung vertrete, dass es den Volksvertreterinnen und Volksvertretern zuzumuten ist, lediglich dann zu kassieren, wenn sie auch tatsächlich Mitarbeitende für Arbeit bezahlen, die im Sinne von Artikel 1 geleistet worden ist.

Nochmals: Ich folge im Grundsatz dem Beschluss des Nationalrates, habe in Artikel 3b Absatz 1 den jährlichen Kredit auf 30 000 Franken festgelegt - der Nationalrat beantragt 40 000 Franken - und modifiziere Absatz 3, wie ich es Ihnen eben dargelegt habe.

Ich bitte Sie, dieser Zwischenlösung zuzustimmen, in der Hoffnung, dass sich der Nationalrat dann dieser Version anschliessen kann.

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