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AB 241296

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

In Block 4 geht es um diverse Fragen der Koordination der beteiligten Akteure, der regionalen ärztlichen Dienste, der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene und der Amts- und Verwaltungshilfe.

Die FDP-Liberale Fraktion wird bei Artikel 6a Absatz 2 die Kommissionsmehrheit unterstützen bzw. die Minderheit Schenker Silvia ablehnen. Die Mehrheit will, gleich wie der Bundesrat, dass die in der Anmeldung der versicherten Person nicht namentlich erwähnten Arbeitgeber, Leistungserbringer, Versicherungen und Amtsstellen neu verpflichtet und nicht nur ermächtigt werden, den Organen der IV auf Anfrage alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen; dies im Interesse der Transparenz und einer korrekten Festlegung von IV-Leistungen.

Wir lehnen die Minderheit Schenker Silvia auch bei Artikel 19 ab. Die darin beantragte Verpflichtung von Unternehmen, welche 250 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen, neu mindestens 1 Prozent von Invalidität betroffene Arbeitnehmer zu beschäftigen, und dies unter Androhung von Sanktionen, ist kontraproduktiv. Eine solche Bestimmung wird die Eingliederung von behinderten Menschen in die Arbeitswelt nicht verbessern, sondern eher verschlechtern.

Ebenso wird die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 54a Absatz 5 ablehnen. Es macht Sinn, dass die regionalen ärztlichen Dienste die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Vertrauensärztinnen und -ärzte der anderen Sozialversicherer und der Krankentaggeldversicherer kontaktieren. Dies ist analog zu Artikel 5a im Interesse einer korrekten Ausgestaltung und korrekten Festlegung von IV-Leistungen.

Bei Artikel 68sexies unterstützt die FDP-Liberale Fraktion die Minderheit Herzog. Die Minderheit beantragt, Artikel 68sexies ersatzlos zu streichen. Der Bundesrat beantragt mit diesem Artikel, dass er auf nationaler Ebene Dachverbände der Arbeitswelt gesetzlich zur Zusammenarbeit mit verbindlichen Zielen verpflichten kann. Diese Regulierung hat letztlich den Charakter einer IV-Quote, was aus liberaler Sicht grundsätzlich abzulehnen ist. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Schweizerische Arbeitgeberverband, welcher nachweislich beachtliche Zusammenarbeitserfolge bei der beruflichen Eingliederung ausweisen kann - ich erwähne hier die Organisation Compasso -, den neuen Artikel 68sexies klar ablehnt. Eine solche Regulierung braucht es nicht. Der Artikel würde in seiner Wirkung die eingespielte Zusammenarbeit zwischen IV, Suva, Privatversicherern, Ärzteschaft, Behinderten- und Eingliederungsorganisationen und Arbeitgebern eher gefährden anstatt verbessern.

Die FDP-Liberale Fraktion wird schliesslich die Minderheitsanträge Schenker Silvia bei Artikel 32 Absatz 3 ATSG und bei Artikel 88 BVG ablehnen. Beim Bezug von ungerechtfertigten Leistungen durch eine versicherte Person ist eine weitgehende Amts- und Verwaltungshilfe respektive die Möglichkeit eines Informationsaustausches zwischen betroffenen Sozialversicherungen und betroffenen Vorsorgeeinrichtungen zu unterstützen und auch nötig.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, in Block 4 grundsätzlich die Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen, mit [PAGE 131] Ausnahme von Artikel 68sexies, wo der Antrag der Minderheit zu unterstützen ist.