Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat möchte seinerseits festhalten und schliesst sich dem Nationalrat an. Wir bleiben dabei, und ich bitte Sie, sich das in der nächsten Runde noch einmal zu überlegen. Offenbar hat Sie der Bericht der Verwaltung noch nicht überzeugt. Es ist einfach eine Meldepflicht für Verdachtsfälle. Ich meine, es geht um Kinderpornografie, und man hat hier das Gefühl, man mache etwas Gutes. Aber ich glaube, auch in dieser Situation sollte man einen klaren Kopf und ruhig Blut bewahren und noch einmal anschauen, was es bedeutet, wenn man eine Meldepflicht für Verdachtsfälle einführt. Das würde bedeuten, dass die Internetanbieterinnen beurteilen müssen, ob ein hinreichender Verdacht vorliegt. Das ist alles andere als einfach, das hat auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtes gezeigt.
Kommt noch hinzu, dass im Text sinngemäss steht, die Meldung erfolge, wenn die Internetanbieterinnen zufällig auf Verdachtsfälle gestossen seien - das zeigt auch ein bisschen die Widersprüchlichkeit dieser Bestimmung. Ich verstehe Ihr Bemühen darum, dass wir hier alles Mögliche tun, und da kann ich Ihnen versichern, da ist der Bundesrat hundertprozentig bei Ihnen. Aber einfach zu sagen, dass die Anbieterinnen letztlich polizeiliche und strafrechtliche Fragen beantworten müssen, das halten wir einfach nicht für sinnvoll. Auf [PAGE 69] der einen Seite besteht das Risiko, dass sie dann einfach etwas melden und denken: Okay, dann bin ich fein raus. Das bringt der Sache aber überhaupt nichts. Auf der anderen Seite sind wir der Meinung, dass es wirklich nicht die Aufgabe der Anbieterinnen ist, diese polizeilichen und strafrechtlichen Fragen zu beantworten. Es ist nicht ihre Aufgabe. Wie gesagt, wenn sie alles melden, einfach, um sich zu schützen, wenn dann also eine solche Meldeflut kommt, dann haben wir nichts gewonnen.
Was ich auch noch bemerken möchte, ist, dass die Einhaltung der Pflicht praktisch nicht überwacht werden kann. Wie gesagt, im Gesetz würde stehen, dass Anbieterinnen Verdachtsfälle melden, auf die sie zufällig gestossen sind. Wie wollen Sie jemandem nachweisen, dass er zufällig nicht darauf gestossen ist? Oder dass er zufällig darauf gestossen ist und es nicht gemeldet hat? Es geht einfach nicht auf. Es ist auch mit dem Strafrecht nicht vereinbar.
Ich verstehe Ihr Bemühen und bin gerne bereit zur Diskussion, wenn Sie andere Ideen haben. Aber Entschuldigung, diese Idee überzeugt wirklich nicht. Ich bitte Sie, sich dem Nationalrat und dem Bundesrat anzuschliessen. Sonst werde ich mich dann in der nächsten Runde noch einmal ins Zeug legen.