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AB 241368

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 12 Absatz 1 sprechen wir über im Inland erbrachte Leistungen. Die im Ausland zu erbringenden Leistungen behandelt Absatz 2. Wenn wir uns hier, wie das im Gesetz vorgesehen ist, auf die im Inland erbrachten Leistungen konzentrieren, dann ist die Lösung des Bundesrates, des Ständerates und der Minderheit die KMU-freundliche Lösung. Wenn Sie das anders sehen: Nehmen Sie als Beispiel eine Unternehmung im Simmental. Sie hat einen Vorteil mit den Arbeitnehmern, mit was auch immer, und offeriert in einem anderen Kanton. Wenn wir sie mit der Formulierung der Mehrheit dazu zwingen, die Bestimmungen des Leistungsortes zu erfüllen, irgendeines Kantons, dann ist der Vorteil, den sie eigentlich hat, wieder verloren. Es ist doch nicht KMU-freundlich, wenn ein KMU 26 verschiedene Arbeitsbedingungen einhalten muss.

Im Sinne der Harmonisierung würde ich Sie bitten, der Minderheit zuzustimmen. Wenn Sie KMU zwingen, das alles einzuhalten, ist die Lösung der Mehrheit nicht KMU-freundlich. Der Bereich Ausland wird in Absatz 2 behandelt. Wir sind klar der Meinung, dass dieser Artikel in der Fassung des Ständerates und des Bundesrates KMU-freundlich ist, weil er damit die Voraussetzungen schafft, dass sich KMU entsprechend organisieren können. Die Fassung der Mehrheit bedeutet unserer Meinung nach eine Vermischung mit den im Ausland erbrachten Leistungen. Diese sind in Absatz 2 geregelt.

Ich bitte Sie also, der Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

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