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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-06-18

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht habe ich eingehende Ausführungen zur Inspektion unserer Subkommission zum KVG gemacht. Neben verschiedenen Empfehlungen resultieren aus diesen Arbeiten die heute zur Diskussion stehenden drei Postulate. Der Bundesrat ist bereit, diese Postulate entgegenzunehmen.

Sie sind sicher damit einverstanden, wenn ich gleich zu allen drei Postulaten Stellung nehme: Im ersten Postulat fordert die GPK, dass nun zu prüfen sei, wie Anreize für eine stärkere interkantonale Spitalplanung geschaffen werden können.

Im Zusammenhang mit der bundesrätlichen Rechtsprechung zur Spitalplanung hat die GPK festgestellt, dass wir heute kaum Anreize für eine interkantonale Koordination der Leistungserbringer kennen. Im Vordergrund steht heute die optimale Nutzung der Ressourcen eines bestimmten Kantons. Auch hat der Bundesrat im Rahmen der Beschwerden nur fallbezogene Einzelentscheide treffen können. Die Kantone blieben somit letztlich isolierte Planungsregionen, was dem Kostendämpfungsziel klar widerspricht.

Auch das geltende KVG enthält Anreize für die Kantone, autark und unkoordiniert zu planen. Nehmen wir doch als Beispiel die Regelung der Spitalfinanzierung, wonach sich die Kantone bisher nur an ausserkantonalen Hospitalisationen in Privat- und Halbprivatabteilungen beteiligen mussten. Die entsprechenden innerkantonalen Behandlungen gingen zulasten der sozialen Krankenversicherung. Dadurch entsteht für die Kantone der Anreiz, ein umfassendes innerkantonales Leistungsangebot aufzubauen, anstatt sich konsequent an den Zielen der Spitalplanung zu orientieren. Wir wissen nun, dass die Korrekturen in diesem Punkt inzwischen über einen Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und die zweite Teilrevision des KVG eingeleitet sind. Nach der Ansicht der Geschäftsprüfungskommission braucht es aber dringend zusätzliche Anreize für eine stärkere interkantonale Planung, um das Ziel der Kosteneindämmung erreichen zu können.

Mit ihrem zweiten Postulat will die Geschäftsprüfungskommission den Bundesrat beauftragen, die Einführung der Leistungsplanung zu prüfen und hierzu das Bundesamt für Sozialversicherung zu veranlassen, frühzeitig und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Konzept zur Einführung der Leistungsplanung zu erarbeiten. Unsere Untersuchung im Zusammenhang mit der Spitalplanung hat gezeigt, dass die Kapazitätsplanung nicht das adäquate Instrument ist, um das Ziel der Kosteneindämmung zu erreichen, denn es leuchtet doch ein, dass primär die erbrachten Leistungen und weniger die vorhandenen Kapazitäten - sprich die vorhandenen Betten - Kosten verursachen.

Diesen Zusammenhang konnten wir vor allem am Beispiel der Zürcher Spitalliste teilweise nachvollziehen, hat doch hier der Bundesrat eine sehr restriktive Spitalliste gestützt, die eine beträchtliche Bettenreduktion innerhalb von zwei Jahren zur Folge hatte. Ernüchtert müssen wir aber gerade bei diesem Beispiel feststellen, dass eine Bettenreduktion nicht automatisch zu einer Eindämmung der Kosten führt, denn wir haben ja gesehen, dass die Gesundheitskosten trotz dieser restriktiven Liste auch im Kanton Zürich seit 1998 weiterhin stark angestiegen sind. In diesem Zusammenhang haben wir in unserem Bericht auch auf die problematischen Verlagerungseffekte hingewiesen.

So werden in der allgemeinen Abteilung via Spitalplanung abgebaute Kapazitäten durch private und halbprivate Angebote kompensiert. Zudem werden Leistungen vom stationären in den ambulanten Sektor verschoben, der vollständig durch die soziale Krankenversicherung finanziert wird. Der Übergang zur Leistungsfinanzierung im Rahmen der zweiten Teilrevision des KVG rückt schliesslich die Leistungen in den Vordergrund und wendet sich damit von der bisherigen objektbezogenen Finanzierung ab. Dieser Wechsel bei der Finanzierung dürfte mittelfristig auch eine Planung der Leistungen begünstigen. Die GPK ist überzeugt, dass im Hinblick auf die Kosteneindämmung eine Neuausrichtung der Spitalplanung in Richtung einer Leistungsplanung vertieft zu prüfen ist. Wir sind uns bewusst, dass ein Systemwechsel gut vorbereitet werden muss und dass die offenen Fragen in Vernetzung mit anderen Bereichen angegangen werden müssen. Wir meinen aber, dass ein solcher Wechsel auch einer klaren Steuerung durch den Bundesrat bedarf.

Mit dem dritten Postulat will die GPK den Bundesrat beauftragen, den Einzelleistungstarif TarMed nach seiner Einführung möglichst bald auf seine Wirkung hin zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Bei der Analyse des TarMed hat sich die GPK die Frage gestellt, ob TarMed mit seinem Ansatz als Einzelleistungstarif nicht grundsätzlich in die falsche Richtung weist oder ob TarMed überhaupt einen Beitrag im Sinne der Kostendämpfung leisten kann. Wenn wir nämlich die Botschaft zum KVG lesen, stellen wir fest, dass der Bundesrat bereits damals festgehalten hat, dass der Einzelleistungstarif gewisse Anreize zur Leistungserbringung und damit zur Mengenausweitung in sich trägt.

Eine neuere internationale, vergleichende Studie weist auf eine enge Korrelation von Kostenentwicklung im ambulanten Bereich und dem Vergütungsmodell hin. Gegenwärtig können wir natürlich noch keine präzisen Aussagen über die Kostenentwicklung im ambulanten und im spitalambulanten Bereich machen. Die GPK geht grundsätzlich davon aus, dass TarMed die angestrebte Kostentransparenz herstellen kann und korrigierende Eingriffe zur Kostenkontrolle erleichtern wird. Wir sind aber überzeugt, dass der tatsächliche Wirkungsmechanismus nach der Einführung von TarMed so bald als möglich zu prüfen ist. Ebenfalls ist er mit den Wirkungen anderer Vergütungsmodelle zu vergleichen, und allfällige Korrekturen sind einzuleiten.

So weit die Bemerkungen der GPK zu diesen drei Postulaten.