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Müller Leo · Nationalrat · 2019-03-07

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei diesem Artikel den Minderheitsantrag Flückiger Sylvia abzulehnen. Es geht ja um die Frage, ob die Stromproduktion dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sein soll oder nicht. Es geht heute nicht um die Frage der Strommarktliberalisierung. Diese Frage werden wir hier drinnen dann schon nochmals diskutieren. Fakt ist aber, dass der Strommarkt heute in der Schweiz nicht liberalisiert ist. Demzufolge kann kein Vergleich mit Österreich gemacht werden. Denn dort ist der Strommarkt schon heute völlig liberalisiert.

Die Stromproduktion war schon bisher immer dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt, schon in der Regelung von 1994 und wiederum bei der Revision 2012. Wenn wir den Minderheitsantrag ablehnen und dem Mehrheitsantrag zustimmen, schreiben wir nur heute geltendes Recht fort. Es kann ja nicht sein, dass wir jetzt bereits die Strommarktliberalisierung vorwegnehmen und Entscheide treffen, wenn wir noch nicht wissen, ob und wie das dann gelingt oder nicht.

Nur zur Klarheit: Es geht hier nicht darum, dass es nach diesem Beschaffungsrecht geht, wenn die Konzessionen ausgeschrieben werden, sondern es geht nur darum, dass die Beschaffungen, die Stromunternehmen tätigen, dem Beschaffungsrecht unterstellt sind. Es geht, so wurde uns in der Kommission gesagt, etwa um 350 Unternehmungen mit einem Beschaffungsvolumen von rund 600 Millionen Franken.

Zusammengefasst können wir also festhalten, dass wir, wenn wir den Minderheitsantrag Flückiger Sylvia ablehnen, heutiges Recht fortschreiben. Ich bitte Sie, dies zu tun.

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