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AB 241406

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-07

Wortprotokoll

Artikel 29, "Zuschlagskriterien", ist wahrscheinlich einer der wichtigen Artikel in diesem Gesetz. Das Ziel, das wir alle hier verfolgen, ist, möglichst viele Aufträge, die wir mit Steuergeldern bezahlen, auch in der Schweiz vergeben zu können, damit sich sozusagen der Kreislauf schliesst. Wie machen wir das? Wir können das etwas freier machen im Nichtstaatsvertragsbereich. Wir sind aber Mitglied der WTO, und im Staatsvertragsbereich haben wir die internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Frau Flückiger hat den Bundesrat dafür kritisiert, dass wir uns an die gegebenen Verpflichtungen halten. Wir haben selbstverständlich diese Aufgabe. Wenn wir die WTO-Verpflichtungen nicht einhalten oder Abkommen kündigen würden, dann wäre das ein Bumerang für den Schweizer Werkplatz. Der Anteil an Aufträgen, den Schweizer Unternehmen aufgrund dieser internationalen Verpflichtungen erhalten, ist grösser als der Auftragsanteil, den ausländische Unternehmen in der Schweiz erhalten. Die Schweizer Wirtschaft profitiert also auch von diesen internationalen Verpflichtungen, [PAGE 151] indem Schweizer Unternehmen sich international engagieren können. Das ist einmal ein Punkt: Wir profitieren auch, aber selbstverständlich kann es im Einzelfall auch nachteilig sein.

Nun haben wir versucht, in Artikel 29 ein Gleichgewicht zu schaffen. Ein Nachteil für die Schweiz in diesem Bereich sind, wenn Sie so wollen, die hohen Löhne. Für uns alle sind die hohen Löhne zwar ein Vorteil, aber wenn es um internationale Ausschreibungen geht, ist das hohe Lohnniveau der Schweiz unter Umständen ein Nachteil. Diesen können wir im internationalen Bereich nicht beseitigen. Wir haben daher versucht - das ist der rote Faden in diesem Gesetz -, auf die Stärken der Schweiz zu setzen. Die Stärken der Schweiz sind die Qualität, die Zuverlässigkeit, das Einhalten der Termine, die Lebenshaltungskosten usw. Das, was in Artikel 29 aufgelistet ist, wurde schon mehrmals zitiert. Dass wir die hohen Löhne nicht beseitigen können, ist eine gegebene Tatsache. Das haben wir auszugleichen, indem wir auf die Stärken des Werkplatzes Schweiz setzen. In diesen Stärken, das glaube ich tatsächlich, liegt einiges.

Es ist auch ein Paradigmenwechsel, indem wir neu nicht nur das Kriterium des Preises, sondern sehr viele andere Aspekte bei der Vergabe berücksichtigen können. Heute Morgen habe ich aus Ihrem Kreis folgendes Beispiel gehört: Ein grosser Kanton führe für die Verabschiedung der Wehrmänner an zehn Orten Entlassungsfeiern durch. Dann gebe es einen Apéro. Die Summe übersteige am Schluss den Betrag, ab dem eine WTO-Ausschreibung erforderlich sei. Es werde daher gemäss WTO ausgeschrieben, und es kämen dann Offerten aus Delhi für die Verabschiedung der Wehrmänner. Das Problem liegt nicht unbedingt am WTO-Abkommen, sondern es liegt meiner Meinung nach auch am Kanton, der den Auftrag etwas klüger ausschreiben könnte. Man könnte ja sagen, man wolle regionale Produkte und regionale Weine, dann kommt keine Offerte aus Delhi.

Sie sehen, es ist auch ein Lehrstück für das, was wir machen müssen. Wir müssen bei den Ausschreibungen Kriterien finden, die den Werkplatz Schweiz stärken und seine Stärken in den Vordergrund rücken. Das wird nicht dazu führen, dass in jedem Fall alles in der Schweiz vergeben wird. Aber wir müssen auf die Stärken setzen. Eine der Fragen, die heute gestellt wurden, war auch, wie das ausländische Staaten machen. Ich glaube, dort konzentriert man sich eher auf die Stärken.

Wenn wir das jetzt noch berücksichtigen: Wir haben ja gesagt - in der Kommission und auch hier schon im Rat -, dass wir zusammen mit den Kantonen Kurse durchführen werden, in denen wir zeigen, wie Offertausschreibungen zu strukturieren sind. Welche Möglichkeiten haben wir, um die Stärken gemäss Artikel 29 in den Vordergrund zu stellen? Dann braucht es auch, davon bin ich überzeugt, einmal da und dort den Mut einer Vergabestelle, um einen Entscheid zu fällen.

Das Ganze - die Strukturierung der Offerten einerseits und die Vergabe der Aufträge andererseits - ist ein Paradigmenwechsel, den wir mit diesem Gesetz vollziehen. Das Ziel muss es sein, Aufträge, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, nach Möglichkeit in der Schweiz zu vergeben. Aber alles ist nicht möglich, alles ist auch nicht unbedingt sinnvoll, weil wir auch von Offerten entsprechend aus dem Ausland profitieren. Der Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia ist einfach nicht kompatibel mit den WTO-Regeln.

Wir haben dann auch noch die Frage aufzunehmen, die Herr Grunder zum Dialogverfahren für intellektuelle Dienstleistungen gestellt hat. Wir schreiben diese nicht einfach nur aus, sondern wir berücksichtigen in einem Dialogverfahren eben die Stärken, die Kreativität eines Auftrages und gehen dann schrittweise vor. Damit müsste eigentlich auch der Werkplatz Schweiz wieder profitieren können, weil ich davon ausgehe, dass Schweizer Anbieter hier kreativer sind, weil sie die speziellen Bedürfnisse und Haltungen eben kennen. Somit sind ihre Angebote auch bei intellektuellen Dienstleistungen eher etwa so, wie wir sie haben wollen. Im Dialogverfahren - das betrifft einen anderen Artikel, den Sie schon genehmigt haben - werden wir eher dazu neigen können, Aufträge im Inland zu vergeben.

Aber es bleibt ein Artikel, der immer wieder zu Diskussionen Anlass geben wird. Der Hauptpunkt sind die hohen Löhne, die es in der Schweiz einfach einmal gibt. Das ist auszugleichen, indem wir auf die Stärken des Werkplatzes Schweiz setzen. Mit diesem Artikel 29 schaffen wir die Voraussetzungen dafür.

Der Minderheitsantrag geht zu weit; das ist so nicht möglich. Aber wir können zusammen mit den Kantonen und dann auch mit Städten und Gemeinden diese Kriterien stärken. Ich glaube, das ist der Weg, den wir hier eingeschlagen haben.