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preparatory:AB 241417

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-07

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob Banknoten ewig gültig sein sollen oder ob sie ihren Wert nach zwanzig Jahren verlieren. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass sie den Wert ständig behalten sollen. Die Überlegung dahinter ist der Grundsatz von Treu und Glauben: Ein Wertpapier des Staates soll grundsätzlich gelten und kann nicht einfach für ungültig erklärt werden. Dieses Vertrauen in den Staat setzen die Bürger voraus, und das ist bei Banknoten unserer Meinung nach der Grundgedanke. Es wäre ein Paradigmenwechsel; in der Vergangenheit wurden sie, wie Sie es gehört haben, nach zwanzig Jahren für ungültig erklärt. Der Ständerat möchte an der bisherigen Lösung festhalten und Banknoten nach zwanzig Jahren für ungültig erklären. Die Mehrheit Ihrer Kommission kommt dem Bundesrat entgegen und möchte die Banknoten ebenfalls grundsätzlich als ewig gültig erklären. Das ist der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten. Die Mehrheit Ihrer Kommission liegt näher beim Bundesrat als die Minderheit, die dem Ständerat folgt. Aber es ist die Grundsatzfrage, die Sie zu entscheiden haben: Sollen Banknoten nach zwanzig Jahren für ungültig erklärt werden oder nicht?

Eine Frage bei der Vorlage, die wir heute bringen, stellt sich auch in Bezug auf die nichteingelösten Mittel. In der Vergangenheit waren das jeweils nach zwanzig Jahren etwa 150 oder 200 Millionen Franken Banknoten, die irgendwo verschwunden sind und nicht eingetauscht wurden. Diese Mittel haben wir in einen Hilfsfonds eingespeist. Jetzt erwartet die Nationalbank für diese zwanzig Jahre einen verschwundenen Betrag von gegen einer Milliarde Franken. Sie haben uns zu Recht gefragt: Weshalb ist das plötzlich eine Milliarde? Wir wissen es auch nicht, es kann verschiedene Gründe geben. Vielleicht sind sehr viele Banknoten als Souvenir an eine Schweizer Reise irgendwo im Ausland gelandet, und man will sie gar nicht zurückgeben. Andere Noten sind vielleicht verlorengegangen, sind vernichtet worden, sind beschädigt worden, man hat sie nicht umgetauscht. Aber die Frage, warum es eine Milliarde ist, können wir Ihnen so auch nicht beantworten.

Jetzt ist neben dem Grundsatz "ungültig oder gültig?" die Frage: Was wird mit diesen Mitteln gemacht? Hier gleichen sich die Varianten des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission: Man möchte sie noch zu einem Fünftel in den Hilfsfonds einspeisen. Dieser wurde letztmals bei Frostschäden für die Landwirtschaft gebraucht und könnte auch in Zukunft bei Elementarschäden eingesetzt werden, die nicht versicherbar sind. Beide Lösungen sehen vor, dass ein Teil für diesen Fonds zur Verfügung steht. Der Rest, also 80 Prozent der Mittel, soll zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden, so, wie es auch mit dem Nationalbankgewinn gemacht wird: zwei Drittel für die Kantone, ein Drittel für den Bund.

Es ist eine Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben. Ungültig erklären heisst aus unserer Sicht, wenn ich es salopp zusammenfasse: "Dem Staat kann man nicht ewig trauen. Nach zwanzig Jahren steht er nicht mehr zu seinen Verpflichtungen." Er vergütet das nicht mehr - selbstverständlich mit einer Vorlauffrist, man macht darauf aufmerksam. Oder Sie sagen: "Doch, Banknoten soll der Staat für immer anerkennen, und sie sollen gültig bleiben." Das ist diese Güterabwägung. In Bezug auf die Aufteilung der Mittel gleichen sich beide Vorschläge. Der Unterschied ist unwesentlich.

Die Variante der Mehrheit Ihrer Kommission liegt näher beim Bundesrat und sieht die Nichtaufhebung der Gültigkeit vor. Banknoten sollen ewig gültig bleiben. Wir empfehlen Ihnen, der Variante der Mehrheit zu folgen. Sie verfolgt die Ziele, die der Bundesrat mit seiner Vorlage ebenfalls verfolgt.