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Wicki Hans · Ständerat · 2019-03-07

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Sie haben jetzt die Ausführungen von Kollege Janiak zur Mehrheit gehört. Seitens der Minderheit haben wir hier bekanntermassen eine andere Meinung. Ich versuche das auch für Kollege Rechsteiner in verständlicher Form darzulegen, sodass das klarwird.

Es gibt ganz bestimmt gute Gründe für die Erweiterung der Doppelspurstrecke im Stadtgebiet von Rorschach. Allerdings sind wir der Auffassung, dass dieses Projekt zum aktuellen Zeitpunkt nicht Teil der Vorlage sein sollte. Ich habe es bereits in meinem Eintretensvotum erwähnt: Das Grundprinzip bei dieser Vorlage liegt darin, Projekte voranzutreiben, sodass sie bei ausgewiesenem Bedarf beim nächsten Ausbauschritt zum Zuge kommen können. Dabei sind auch erstere Projekte bereits verhältnismässig weit gediehen, die im Moment hier nirgends erwähnt sind. So werden bereits Diskussionen geführt, Studien erstellt, Abklärungen getroffen und genaue Kosten ermittelt für Projekte, die wir hier nicht sehen. Wir haben sie teilweise auf der Studienliste, die heute abgegeben wurde. Aber es gibt noch ganz viele andere solche Projekte.

Nun haben wir aber einen Vorschlag auf dem Tisch, über den wir befinden müssen und der quasi um fünf Minuten nach zwölf eingereicht wurde. Im Gegensatz zu allen anderen Projekten ist dieses hier noch in einem sehr, sehr frühen Stadium. Das ist auch vor dem Hintergrund problematisch, dass hierfür die Notwendigkeit gar nicht klar gegeben ist. Denn das BAV hat uns in der Kommissionsdebatte klar darauf hingewiesen, dass der angestrebte Fahrplan 2035 auch ohne diese Doppelspur gefahren werden kann. Es ist nicht einmal klar, ob es notwendig ist, dass man dort investiert, auch wenn es die letzte fehlende Doppelspur in der Schweiz sein soll. Das kann ich jetzt nicht bestätigen; ich wüsste mindestens noch eine Stelle, wo auch noch eine Doppelspur fehlt.

Aber neben der Frage der Notwendigkeit wird zumindest auch von lokalen Entscheidungsträgern das Projekt als nicht nötig beurteilt. Die Probleme der Linienführung seien enorm, heisst es, es gebe Häuser, die verschoben oder sogar eliminiert werden müssten. Es müssten Lärmschutzwände erstellt werden; das sei noch nicht geklärt. Das ganze Projekt könne durchaus markant über diese Limite von 30 Millionen Franken kommen. So zumindest wurde ich von lokalen Entscheidungsträgern informiert. Die wollen das Projekt im Moment auch nicht. Sie sagen: Wir brauchen das nicht, wir wollen das im Moment nicht.

Die Probleme sind gar nicht gelöst. Korrekt wäre es deshalb, dass das Projekt vorab genau geprüft wird, so wie alle anderen Projekte, dass das Projekt in die Planungsregion geht, dort eben mit Argumenten überzeugen kann und dass dann von der Planungsregion dem BAV vorgeschlagen wird, dass sie es gerne umgesetzt haben möchte.

Die Planungsregion weiss genau, was für sie am besten ist. Sie weiss auch, dass nicht alles Geld der Welt vorhanden ist. Sie weiss dann: Okay, wir müssen uns etwas einschränken, oder wir müssen priorisieren. Diese Prioritätenliste soll dann bitte beim nächsten Ausbauschritt der Kommission oder dem BAV vorgelegt werden. Wenn wir das jetzt hier schon machen, wenn wir also hier bereits dieses Projekt in den Bundesbeschluss nehmen, dann besteht gar kein Zweifel mehr, ob dieses Projekt kommen darf. Es muss ja kommen! Das, finde ich, ist nicht ganz korrekt gegenüber all den anderen Projekten, die in der Planungsregion hängengeblieben sind [PAGE 84] oder noch nicht so weit sind, dass sie auch schon aufgeführt werden könnten.

Aus diesem Grund bin ich der Meinung: Geben wir dem Projekt eine Chance! Geben wir dem Projekt aber eine korrekte Chance, indem wir es in die sogenannte Waschmaschine geben; das BAV hat diesen Prozess in der Planungsregion "Waschmaschine" genannt. Da werden alle Projekte gewaschen und gesäubert und in die richtige Form gelegt und dann dem Publikum präsentiert. Also: Präsentiert das Projekt beim nächsten Ausbauschritt, beziehungsweise beginnt damit in der Planungsregion.

Namens der Minderheit unserer Kommission empfehle ich Ihnen daher, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.