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Ritter Markus · Nationalrat · 2019-03-07

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und bei Artikel 9 der Minderheit und damit dem Ständerat folgen.

Heute werden die Banknoten durch die Schweizerische Nationalbank in regelmässigen Zeitabschnitten durch neue Serien ersetzt und damit jeweils auch den aktuellsten Sicherheitsstandards angepasst. Das erleben wir zurzeit auch mit [PAGE 155] der neuen Serie, die ausgegeben wird. In diesem Bereich haben die Schweizer Banknoten ein weltweit führendes Niveau erreicht. Wenn eine neue Serie in Umlauf kommt, wird nach einigen Jahren die alte Serie durch die Nationalbank zurückgerufen. Sechs Monate nach Rückruf können die Banknoten nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden, sie können aber noch während vollen zwanzig Jahren bei der Schweizerischen Nationalbank umgetauscht werden. Dieser Rückruf läuft zurzeit für die sechste Serie von Banknoten mit der bekannten Ameise hinten auf der Tausendernote. Diese Serie wurde von 1976 bis 1979 ausgegeben. Am 1. Mai 2000 wurde die Serie zurückgerufen, der Umtausch bei der Nationalbank ist noch bis zum 30. April 2020 möglich.

Die Frage ist nun, ob die Banknoten ab dieser sechsten Serie für eine unlimitierte Zeit bei der Nationalbank umgetauscht werden können oder ob wie bisher eine zwanzigjährige Frist ab Rückruf gesetzt wird. Grundsätzlich ist es wünschenswert - wie dies auch der Ständerat mit 42 zu 1 Stimmen in der Gesamtabstimmung bei dieser Vorlage bestätigt hat -, dass die Banknoten irgendwann definitiv erneuert werden müssen. Zwanzig Jahre ab Rückruf ist ja eine lange Zeit für den Umtausch. Von der Schweizerischen Nationalbank ist aber zu erwarten, dass via Medien mehrmals darüber informiert wird, welche Banknoten in der sechsten Serie sind und ab dem 30. April 2020 ihren Wert verlieren. Hier ist die Nationalbank in der Pflicht, nicht nur über ihre Homepage - Sie können das kontrollieren -, sondern über einen verstärkten Rückruf während der kommenden zwölf Monate in den Medien aktiv zu sein.

Der Gegenwert von Banknoten, die nicht innerhalb der zwanzigjährigen Frist ab Rückruf bei der Nationalbank umgetauscht wurden, floss bisher in den Fonds Suisse. Dieser Fonds unterstützt jedes Jahr mit durchschnittlich 3,6 Millionen Franken Bürgerinnen und Bürger, die von nichtversicherbaren Elementarschäden betroffen wurden. Dazu gehören Sturm, Hochwasser, Erdrutsch oder, wie 2017, auch Frostschäden.

Der Fonds Suisse konnte in den letzten Jahrzehnten in unserem Land vielen Menschen in Not helfen. Der Ständerat schlägt nun vor, künftig seien 20 Prozent aus dem Gegenwert der nicht umgetauschten Banknoten auch dem Fonds Suisse zuzuweisen. Der Rest sei zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund auszuzahlen.

Die CVP-Fraktion erachtet die Lösung des Ständerates als zukunftsweisend und unterstützt sie. Wir bitten Sie deshalb ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 9 den Antrag der Minderheit Müller Leo und damit die Version des Ständerates zu unterstützen.