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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-11

Wortprotokoll

Drei Viertel der Bevölkerung der Schweiz leben in den Städten und Agglomerationen, und auch die Mehrheit der Arbeitsplätze konzentriert sich in unserem Land auf die Städte und Agglomerationen. Da ist es klar, dass sich entsprechend natürlich auch das Verkehrsaufkommen in diesen Räumen konzentriert.

Seit 2008 unterstützt der Bund die Agglomerationen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Der Bund übernimmt jeweils 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten für diese Infrastrukturmassnahmen. Voraussetzung dafür ist eine koordinierte Entwicklung von Siedlung und Verkehr. Das hat sich sehr bewährt.

Ich glaube, wir dürfen stolz sein auf dieses Programm Agglomerationsverkehr, weil wir hier eigentlich genau das machen, was wir uns in der Verkehrspolitik wünschen: Wir schauen die Siedlungsentwicklung an, und entsprechend planen wir die Verkehrsinfrastruktur. Wir haben hier ein Gesamtverkehrssystem mit öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individualverkehr und Langsamverkehr; das wird man nicht gegeneinander ausspielen, sondern es ist alles Teil der Agglomerationsprogramme. Übrigens wird auch von den Mitteln, die eingesetzt werden, je etwa ein Drittel für diese drei Bereiche eingesetzt.

Für die erste und zweite Generation dieser Agglomerationsprogramme hat das Parlament 2011 und 2015 insgesamt knapp 3 Milliarden Franken freigegeben. Ich nenne ein bekanntes Beispiel aus dem ersten Agglomerationsprogramm: der Bypass Thun Nord. Dieser entlastet die Innenstadt, aber auch die Nationalstrasse zwischen Thun Nord und Süd sowie die Schnittstellen zum übrigen Strassennetz, und er erschliesst die wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte Thun Nord und Steffisburg Bahnhof. Der Bypass wurde 2017 eröffnet.

Nun zur Geschichte dieser dritten Generation der Agglomerationsprogramme: Für diese dritte Generation wurden 37 Programme eingereicht und rund 800 Massnahmen beantragt; die zur Mitfinanzierung beantragten Investitionskosten bewegen sich im Rahmen von insgesamt rund 6 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat diese Programme geprüft, und zwar aufgrund klarer Kriterien. Es sind vier Kriterien, die im Gesetz definiert sind. Es geht hier um die Wirksamkeitsziele: Erstens braucht es eine Verbesserung des Verkehrssystems, zweitens eine Siedlungsentwicklung nach innen - auch die Frage der Siedlungsentwicklung, der Zersiedelung spielt hier eine wichtige Rolle -, drittens mehr Verkehrssicherheit und viertens schliesslich weniger Umweltbelastung.

Mit diesen Kriterien - das sind objektive Kriterien, die eben im Gesetz festgehalten sind - kann der Bund sicherstellen, dass wir die begrenzten Mittel effizient einsetzen. Zusätzlich hat der Bundesrat bei der Festlegung des[NB]Beitragssatzes[NB]berücksichtigt, ob bei der Umsetzung der Massnahmen ein Rückstand besteht. Im Rahmen des Prüfprozesses wurden dann die vorgeschlagenen Massnahmen auch noch mit den nationalen Infrastrukturen - also mit Schiene und Strasse - abgestimmt. Bei fehlender Baureife oder ungenügender Wirkung wurden die Massnahmen jeweils zurückgestellt.

Das Ergebnis dieser gründlichen und wirklich auch anerkannten Prüfung ist das, was Ihnen der Bundesrat jetzt beantragt, nämlich 32 Agglomerationsprogramme mit Investitionen im Rahmen von insgesamt 1,34 Milliarden Franken. So soll sich der Bund an diesen Programmen beteiligen. Zu den grössten Massnahmen, die der Bundesrat Ihnen zur Mitfinanzierung vorschlägt, gehören die zweite Etappe der Limmattalbahn, eine weitere Etappe der Metro in Lausanne, die Kantonsstrasse beim A1-Anschluss in Rorschach, der Vollanschluss Aesch in Baselland und ein grosses Bündel an Vorhaben für den Fuss- und Veloverkehr in der Agglomeration St. Gallen-Bodensee.

Über alle Programme betrachtet hat der Bundesrat viel Wert darauf gelegt, dass die nationalen und regionalen Verkehrsinfrastrukturen aufeinander abgestimmt sind. Das heisst, die eine Hand muss wissen, was die andere Hand tut. Ebenso wichtig ist für den Bundesrat, dass die verschiedenen Verkehrsträger - also Auto, Bus, Bahn - aufeinander abgestimmt sind. Dank einer sorgfältigen Planung wirken die[NB]Agglomerationsprogramme natürlich auch der Zersiedelung entgegen, und auch das ist für den Bundesrat ein zentrales Anliegen. [PAGE 197]

Ein Thema, das jetzt auch in der Eintretensdebatte von Verschiedenen von Ihnen erwähnt worden ist, ist die Frage der Umsetzung. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Agglomerationsprogramme, nachdem dann über sie entschieden worden ist, rasch umgesetzt werden sollen. Das erwartet auch die Bevölkerung. Wenn Sie jetzt die beiden ersten Generationen anschauen: Es hat sich gezeigt, dass viele Projekte bis jetzt nicht oder ungenügend umgesetzt worden sind. Ich nenne Ihnen dazu gerne eine Zahl: Von der ersten Generation, die 2011 beschlossen wurde, wurden bis jetzt - das ist der Stand von Juni 2018 - 58 Prozent der Projekte umgesetzt. Für die zweite Generation, die Sie 2015 beschlossen haben, wurden bis jetzt erst 27 Prozent verpflichtet. Das ist ungenügend.

Ich denke, es ist nicht unwichtig, dass Sie sich jetzt eine Vorstellung davon machen, was Sie heute beschliessen. Die Kommissionsmehrheit möchte mehr Programme aufnehmen. Ich sage Ihnen aber, dass aus den ersten Programmen aus den Jahren 2011 und 2015 relativ wenig umgesetzt worden ist und dass diese Programme auch zusammenhängen. Sie können heute schon einfach noch mehr Programme verabschieden. Ich möchte Sie aber auch bitten: Unterstützen Sie den Bundesrat dabei, dass das, was Sie beschliessen, auch tatsächlich realisiert wird. Da haben wir ein Problem. Das finde ich ungünstig.

Wenn Sie nachher in der Detailberatung noch mehr Programme aufnehmen wollen, können Sie das gerne tun. Der Bundesrat möchte dann aber, wie gesagt, Ihre Rückendeckung, wenn es darum geht, dass die Kantone auch tatsächlich umsetzen, was Sie beschlossen haben. Wir haben deshalb bei der Beurteilung der Programme, die wir Ihnen jetzt beantragen, auch den Umsetzungsstand der ersten beiden Generationen berücksichtigt. Das haben wir jeweils auch mit den Agglomerationen so abgemacht, wenn wir diese Programme vereinbart haben. Die Agglomerationen wussten also schon, dass der Umsetzungsstand bei der neuen Generation dann auch berücksichtigt wird. In diesem Sinn kann man auch nicht sagen, der Bundesrat habe hier während des Spiels die Spielregeln geändert.

Was wir jetzt neu abmachen möchten, ist - und da bitte ich schon um Ihre Unterstützung und darum, dass Sie das im Auge behalten -, dass das Geld, wenn die Agglomerationen mit dem Bau der Vorhaben der dritten Generation nicht innerhalb von sechs Jahren beginnen, zurückgegeben werden muss. Sie sprechen nicht Geld für irgendwelche Phantomprojekte, sondern Sie sprechen Geld für Projekte, die Sinn machen, die geprüft wurden und die dann auch realisiert werden sollen.

Neben diesen Anpassungen zur Beschleunigung der Umsetzung wird der Bundesrat auch die administrativen Prozesse vereinfachen, vor allem in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr, Strassenraumaufwertungen und Verkehrsmanagement. Hier soll eine pauschale Unterstützung vonseiten des Bundes vorgesehen werden. Dann kann man das administrativ vereinfachen und auch etwas mehr Flexibilität bei der Umsetzung von kleineren Massnahmen geben.

Fazit: Das Programm Agglomerationsverkehr trägt zu einer verbesserten Abstimmung der Raum- und der Verkehrsplanung bei; das ist positiv und äusserst erfreulich. Mit dem Programm haben wir es wirklich geschafft, die Abstimmung zu verbessern; wir haben auch Projekte, die über die Kantons- und Landesgrenzen hinausgehen. Es[NB]geht hier um ein Gesamtpaket für alle Verkehrsträger. Wir spielen darin die Schiene nicht gegen die Strasse und den öffentlichen Verkehr nicht gegen den motorisierten Individualverkehr oder den Langsamverkehr aus. Das Programm[NB]berücksichtigt[NB]alle[NB]Verkehrsträger und ist also eine sinnvolle Angelegenheit.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung werde ich mich dann noch zu den Überlegungen Ihrer Kommission äussern.