Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-11
Wortprotokoll
Sie haben entschieden, dass Sie bei den Verwaltungsgebühren noch zusätzliche Entlastungen oder Befreiungen vornehmen wollen. Ich glaube, die Bemerkung muss am Anfang schon gemacht werden: Wenn Sie jetzt einzelne zusätzliche Organisationen und Institutionen von diesen Verwaltungsgebühren befreien, dann heisst das nicht, dass die Kosten nicht mehr anfallen, sondern es bezahlen entweder die anderen Konzessionsnehmer oder irgendwann der Steuerzahler. Ich glaube, dessen muss man sich immer bewusst sein: Wenn man jemanden von einer Gebühr befreit, dann heisst das nicht, dass es nichts kostet.
Ich muss auch noch dem, was Herr Nationalrat Guhl soeben gesagt hat, etwas entgegenhalten: Es ist eben nicht so, dass für das Bakom Feierabend ist, wenn die Organisationen dann mal eine Konzession haben. Vielmehr ist es ja auch Aufgabe des Bakom, gerade für diese Organisationen, die auf besonders gute Qualität angewiesen sind, einen Pikettdienst zu haben und an 7 Tagen während 24 Stunden sicherzustellen, dass irgendwelche Störungen sofort behoben werden. Die Kosten werden weiterhin anfallen.
Sie haben letztes Mal entschieden, den Fächer hier sehr weit zu öffnen und damit nun plötzlich auch Organisationen von den Gebühren zu befreien, die am Markt tätig sind. Jetzt kann man sagen, ja, okay, why not? Aber dann stellen sich natürlich Abgrenzungsfragen: Warum ist der eine befreit, der andere nicht? Wir haben es heute gehört, es gibt halt auch Organisationen, die zum Teil Dienstleistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse sind, aber gleichzeitig auch auf dem privaten Markt kommerziell tätig sind, zum Beispiel Transporte machen für Versicherungen. Da muss ich Ihnen jetzt schon sagen: Wenn Sie hier plötzlich sagen, diese sollten auch noch von den Verwaltungsgebühren befreit werden, kommen Sie einfach in Abgrenzungsschwierigkeiten. Ich kann Ihnen also versichern, wenn Sie jetzt beginnen, diese Grenzen aufzutun oder zu verwischen, dann haben Sie in einem Jahr wieder jemanden, der auch noch dazugehören möchte, weil es dort auch ungerecht ist.
Ich bitte Sie hier bei aller Liebe zur Feuerwehr und zu allen anderen Rettungsorganisationen, mindestens die Abgrenzung zu übernehmen, die der Ständerat und auch die Kommissionsmehrheit vorgenommen haben, und hier klar zu sagen: Wer ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätig ist und solche Dienstleistungen erbringt, soll von den Gebühren befreit werden. Wenn Sie hier nun aber die Büchse der Pandora öffnen, dann bekommen Sie einfach das, was wir schon lange kennen. Sie kennen es aus der Mehrwertsteuerdiskussion. Jeder hat dann auch noch ein Abgrenzungsproblem. Dann hört das nicht mehr auf. Noch einmal: Ich denke, es gibt auch keinen Grund, weshalb wir hier staatliche Leistungen für Private erbringen sollen. Es wurde erwähnt, auch Wettbewerbsverzerrungen sind die Folge.
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen, die sich ebenfalls dem Entscheid des Ständerates angeschlossen hat.