Lauri Hans · Ständerat · 2002-06-18
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-18
Wortprotokoll
Einige Voten haben mich heute Morgen provoziert; deshalb möchte ich nur ganz kurz und nur sehr grundsätzlich auch noch etwas beitragen.
Ich stelle fest, dass das Wort "Anstossfinanzierung", wie es über dieser Vorlage steht, für Politikerohren immer ausgezeichnet tönt. Aber es ist ein Wort, das die Schwierigkeiten, die sich daraus in der Praxis ergeben, missachtet. Das gilt insbesondere dann, wenn etwas "angestossen" werden soll, das zu einem wesentlichen Teil im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegt. Anstossfinanzierung, das weckt den Anschein, es brauche bloss einen Impuls, anschliessend laufe die Sache ja dann von selbst und erst noch in der richtigen Priorität im Verhältnis mit anderen Staatsaufgaben; der Bund könne sich wieder in Ehren zurückziehen.
Die Wirklichkeit sieht sehr oft anders aus. Die Kantone erhalten einen falschen Anreiz, vielleicht nicht hinsichtlich des Kerns einer Sache, aber sicher hinsichtlich des Umfangs einer erbrachten Leistung. Ich halte es hier gleich, wie es Kollege Schmid soeben ausgeführt hat: Ich kann mich auf Kantonsebene für diese Sache einsetzen, aber es ist grundsätzlich falsch, dass der Bund zu Beginn dieses Prozesses einen Anreiz in dieser Art setzt. Die Diskussion über dieses Thema ist in den Kantonen und mit den dort vorhandenen Gesellschaften und Kräften zu führen; insbesondere ist dort auch die Wirtschaft mit in die Verantwortung einzubeziehen.
Es gibt verschiedene Beispiele von falschen so genannten Anstossfinanzierungen. Das für mich prägnanteste Beispiel war die Opferhilfe; dort hat der Bund in sehr grosszügiger Art und Weise ein Gesetz erlassen und die Kantone animiert, Ausgaben zu tätigen. Nach fünf Jahren zog sich der Bund zurück, die Kantone waren alleine, und sie mussten Dinge tun, die sie nach ihrer Prioritätenordnung ganz sicher nicht getan hätten. Das ist bedauerlich.
Ich möchte mich auch gegen die Auffassung aussprechen, die heute Morgen geäussert worden ist, nämlich: dieses Geschäft verstosse an sich gegen einen richtig verstandenen Föderalismus, es sei aber jetzt noch einmal durchzulassen; mit Beginn des NFA müsse das aber ändern. Wenn das die Meinung ist, dann ist jetzt schon absehbar, dass der NFA eine falsche Übung werden wird, denn dann werden wir die Kraft nicht haben, seine Grundsätze, die richtig sind, auch wirklich durchzusetzen. Auch das wäre ausserordentlich bedauerlich.
Ich bin deshalb auch der Auffassung, dass es mehr als ein Schönheitsfehler ist, dass die Kantone hier nicht einbezogen wurden. Die Bundesverfassung hätte uns diese Pflicht klar auferlegt. Ich bin der festen Überzeugung, dass gute Rückmeldungen über die Ausgestaltung eines solchen Geschäftes gekommen wären. Jetzt ist es aber dafür zu spät - da habe ich allenfalls eine andere Auffassung als Kollege Hess.
Ich bin der Kommissionsmehrheit dankbar, dass sie mit einer Reduktion der Beträge und mit anderen Korrekturen das Geschäft wenigstens in der Tendenz in die richtige Richtung gewiesen hat. Ich werde deshalb dem Eintreten zustimmen und bin auch bereit, die Vorlage zu behandeln. Ich werde mich dann zu gegebener Zeit der Minderheit I im Sinne meiner Erwägungen anschliessen.
Noch ein Wort zu Kollege Hess Hans, der das Thema der Schuldenbremse angezogen hat: Ich bin der Auffassung - wie das im Gesetzestext steht -, dass wir über einen Verpflichtungskredit entscheiden. Ein solcher führt nicht automatisch auch zu einem Zahlungskredit, der von Anfang an fest bestimmt wäre. Mit anderen Worten: Auch wenn wir den Verpflichtungskredit auf einem tiefen Niveau festsetzen, werden wir noch eine bestimmte Handlungsfreiheit für die Ausgestaltung des Zahlungskredites im Rahmen der jährlichen Budgetierung und auch im Rahmen der Finanzplanung haben.