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Speck Christian · Nationalrat · 2000-03-15

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ich möchte zu Beginn der Verhandlungen meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates des Aargauischen Elektrizitätswerkes, der AEW Energie AG. Wir haben auch Beteiligungen mit NAI-Problematik; ich kenne also die Probleme der Strombranche aus dieser Sicht. Ich bin aber hauptberuflich Bäckermeister und Inhaber eines gewerblichen Kleinbetriebes. Ich bin fester oder "gefangener" Kunde des örtlichen Elektrizitätswerkes, kenne also die Situation auch aus der Sicht des Kleinbezügers.

Die SVP-Fraktion tritt für eine baldige Öffnung des Strommarktes mit angemessenen Übergangsfristen ein. Wir wollen ein schlankes Rahmengesetz, das für die Anbieter klare Spielregeln festlegt, mit Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2001. Jede weitere Verzögerung - die EU-Richtlinien sind seit Anfang 1997 in Kraft - schafft für alle Beteiligten Unsicherheiten und für den Wirtschaftsstandort Schweiz erhebliche Wettbewerbsnachteile.

Es ist verständlich, dass sich alle mit einer gesetzlichen Regelung des offenen Marktes, der in der Praxis übrigens schon weitgehend Tatsache ist, die beste Ausgangslage für die Zukunft sichern wollen. Akteure sind dabei erstens die Stromproduzenten; man kann sagen, ohne den europaweiten Stromüberschuss würde die Liberalisierung nicht so stark vorangetrieben. Es sind ferner die Verteiler - ausser dem Übertragungsnetz auf der höchsten Spannungsebene werden die Netze bekanntlich ihr natürliches Monopol behalten -, es sind die Händler, vor allem aber die Konsumenten: von den Grosskunden, die europaweit bei uns Spitzenpreise bezahlen, bis zum Gewerbe und den Haushalten, die im Vergleich zum Ausland eher günstige Tarife erhalten.

Dass die Strombranche dem Wettbewerb ausgesetzt wird, ist richtig und notwendig. Nicht überraschend ist, dass der Übergang vom Monopol - also den fest zugewiesenen Versorgungsgebieten - zum freien Markt allen Beteiligten schwer fällt.

Die Stromwirtschaft muss sich an die neue Rolle, an den Wechsel vom Versorger zum Verkäufer, zum Dienstleistungsbetrieb, erst noch gewöhnen. Notwendige interne Strukturmassnahmen sind im Gang. Der Strom als Handelsware wird den gleichen wirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten unterworfen werden wie die Waren anderer Branchen. So [PAGE 258] erstaunt es auch nicht, dass grosse Kunden schon heute ihre Marktkraft ausspielen und sich bessere Konditionen verschaffen. Die vorgezogene Marktöffnung für Grosskunden - mit Kundenbindungen und Preisen, die teilweise unter den Selbstkosten liegen - ist ein normaler wirtschaftlicher Vorgang. Wir dürfen uns keine Illusionen machen; auch nach der Öffnung werden Grossbezüger bessere Konditionen aushandeln als die Kleinkunden.

Der herrschende Preisdruck wirkt sich jedoch auch schon heute auf KMU und Haushalte aus. Ich kann Ihnen sagen, dass unsere Unternehmung, die AEW Energie AG, in den letzten zwei Jahren im Hinblick auf die Marktöffnung an die Endverteiler schon Preissenkungen zwischen 5 und 10 Prozent vorgenommen hat.

Die SVP-Fraktion erachtet die Erhaltung unserer hohen Versorgungssicherheit und einen guten Service public als wichtiger als etwas günstigere Preise pro Kilowattstunde. Als Bäckermeister spürte ich dies - wie viele andere auch -, als beim Orkan Lothar Anfang Jahr die Lichter ausgingen. Ohne Schlüsselenergie geht eben gar nichts. Diese muss rund um die Uhr verfügbar sein.

Als ebenso wichtig erachten wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wasserkraft. Der schweizerische Mix von 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernkraft macht viele andere Länder geradezu neidisch. Mit den in der Vorlage vorgesehenen Übergangsfristen von sechs Jahren bis zur vollständigen Öffnung werden nach unserer Meinung NAI weitgehend ausbleiben.

Für entstehende Einzelfälle muss jedoch eine Lösung im EMG selber gefunden werden.

Die SVP-Fraktion erachtet die Vorlage des Bundesrates als vertretbaren, guten Mittelweg. Einige Bemerkungen zu den Hauptpunkten:

1. Wir unterstützen das vorgeschlagene Marktöffnungstempo mit dem sofortigen Marktzutritt für feste Kunden von 10 respektive 20 Prozent nach drei Jahren. Mit dem unbeschränkten Anspruch auf Durchleitung nach sechs Jahren wird der Elektrizitätsbranche genügend Zeit eingeräumt, um NAI zu vermeiden. Sechs Jahre sind aber auch notwendig für die Umsetzung der Messtechnik auf allen Stufen. Ich denke da vor allem an die unterste Stufe, an die Haushalte. Für eventuelle Härtefälle werden wir die Minderheit bei Artikel 25ter respektive den Einzelantrag Christen unterstützen.

2. Bei der Schweizerischen Netzgesellschaft für das Hochspannungsnetz erscheint uns wichtig, dass der privatrechtliche Status erhalten bleibt. Wie in der Kommission vertritt die SVP-Fraktion auch hier die Meinung, dass bereits zwei Netzgesellschaften einen gewissen Wettbewerb garantieren. Das Angebot de Pury/Müller-Möhl für die Schweizerische Netzgesellschaft, das insbesondere den Mitgliedern der UREK zugestellt wurde, sollte uns eigentlich hellhörig machen, dass gewisse Vorbehalte gegenüber der Schweizerischen Netzgesellschaft als einziger schweizerischer Netzgesellschaft angebracht sind.

3. Die verschiedenen Minderheitsanträge zur zusätzlichen Begünstigung der erneuerbaren Energien werden von uns abgelehnt. Fördermassnahmen gehören ins Energiegesetz, wo sie auch enthalten sind. Das Marktgesetz soll die Spielregeln für den Wettbewerb festlegen und nicht neue Wettbewerbsverzerrungen einführen. Dies betrifft insbesondere die Priorisierung bei der Netzdurchleitung in Artikel 5.

4. Aus abstimmungstaktischen Gründen wurde von der Kommissionsmehrheit im letzten Moment die Verbindung zwischen EMG und der Volksabstimmung über die Förderabgabe eingebracht. Das EMG kann demnach nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Stimmbürger den neuen Energieabgaben zustimmen. Diese auch staatspolitisch äusserst fragwürdige Verbindung werden wir entschieden bekämpfen.

Bekanntlich wird heute der Strom unter verschiedenen Titeln pro Jahr mit 2,5 Milliarden Franken an Abgaben, Steuern usw. belastet. Es ist ein Widerspruch, dass der Strom einerseits dem Wettbewerb ausgesetzt wird, dass man andererseits aber an der Abgabenpolitik festhalten will. Hier besteht Handlungsbedarf. Wir werden in den nächsten Jahren Korrekturen vornehmen müssen; diese werden sich unter Umständen auch aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der beteiligten Werke aufdrängen.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und die Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abzulehnen.