Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-18
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Kollege Studer hat Jean-François Aubert zitiert, wonach glückselig sei, wer schweige, auch wenn er nichts zu sagen habe. Ich möchte reden und im Moment nicht glückselig sein. Es geht um einen Punkt, den ich herausstreichen möchte; Herr Lauri hat schon in diese Kerbe gehauen.
Zuerst einige Vorbemerkungen: Ich bestreite nicht - und wahrscheinlich sind es viele in diesem Rat, die das nicht bestreiten -, dass zusätzliche Betreuungsplätze notwendig sind. Aufgrund gesellschaftspolitischer Entwicklungen besteht ein Bedürfnis, und diesem Bedürfnis müssen wir Rechnung tragen. Kollege Studer hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, es sei auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, wie man entsprechende Bekenntnisse in Parteiprogrammen umsetze. Er hat damit natürlich die Umsetzung auf Bundesebene gemeint. Es gibt aber auch andere staatliche Ebenen in diesem Staat: die Kantone und die Gemeinden.
Damit wären wir bei der Frage, wer diese Betreuungsplätze zu schaffen hat. Diese Frage wurde hier verschiedentlich angesprochen. Ich bin der Auffassung, dass es unter keinen Umständen der Bund sein kann, der solche Plätze zu schaffen hat. Dennoch trete ich für eine Anstossfinanzierung ein, weil man mit diesem Engagement, mit einem solchen Impulsprogramm, vonseiten des Bundes ein Signal setzen kann, dass die Politik den gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen Rechnung tragen will und Rechnung tragen soll. Ich bin mir bewusst, dass hier ein krasser Verstoss gegen die Grundsätze des neuen Finanzausgleiches vorliegt, und ich glaube auch nicht an diese "Schalmeien", die sagen: Ja, einmal müssen wir das jetzt noch machen, aber wenn wir den neuen Finanzausgleich haben, werden wir uns dann entsprechend verhalten. Ich habe darauf verzichtet, einen Antrag zu stellen, dass dieser Beschluss ausser Kraft tritt bzw. neue Verpflichtungen nicht mehr eingegangen werden können, wenn der neue Finanzausgleich einmal in Kraft getreten sein sollte. Denn ich bin davon überzeugt, dass es dannzumal Stimmen und Anträge gäbe, die genau diese Bestimmung wieder ausser Kraft setzen möchten. Ich glaube aber, dass es richtig ist, wenn der Bund in dieser Beziehung - mit diesem "Impulsprogramm", diesem Anstoss, wie Herr Lauri gesagt hat - etwas macht: Es ist richtig, dass es flächendeckend über die ganze Schweiz gemacht wird, aber im Sinne eines Impulses, nicht als Massnahme, die durch den Bund weitergeführt werden müsste. Man kann natürlich auch Anstoss an einer solchen Anstossfinanzierung nehmen, und es gibt verschiedene, die das tun.
Nun aber zu einem Punkt, der mir am Herzen liegt: Offenbar - wenn ich die Diskussion von heute Morgen anschaue, müsste ich zu einem anderen Schluss kommen - haben wir es hier nicht mit einer wichtigen Vorlage zu tun. Wenn dem nicht so wäre, so läge ein Verstoss gegen Artikel 147 der Bundesverfassung vor, der bestimmt: "Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse .... zur Stellungnahme eingeladen." Das ist nicht geschehen. Wir haben es hier offenbar nicht mit einem wichtigen Erlass zu tun - Sie merken, ich meine das ironisch. Wir haben es hier mit einem sehr wichtigen Erlass zu tun!
Dieser Verweis auf die Vernehmlassung ist nicht bloss ein formeller Verweis. Gerade bei diesem Erlass wäre eine Vernehmlassung von ganz grundlegender Bedeutung; Herr Lauri hat es angesprochen.
Es geht darum - das wurde heute Morgen verschiedentlich ausgeführt -, dass wir mit einer Anstossfinanzierung ein Netz aufbauen, das nach Wegfall der Bundesbeiträge tragfähig sein sollte, um diese Institutionen weiterzuführen. Dabei kommt von mir aus gesehen die Hauptaufgabe den Kantonen zu, nicht unbedingt in finanzieller Hinsicht, aber jemand muss später für die Weiterführung dieser Institutionen verantwortlich sein. Diese Verantwortung liegt nach heutiger Aufteilung der Kompetenzen bei den Kantonen und Gemeinden.
Just die Kantone sind hier nicht einbezogen worden. Ich begnüge mich nicht mit der Erklärung der Konferenz der Kantonsregierungen. Ich hätte gerne ein klares Bekenntnis der Kantone zu diesem Impulsprogramm des Bundes und damit auch dazu, dass die Kantone bereit sind, für die geschaffenen Institutionen nachher die Verantwortung zu übernehmen. Herr Kollege Stähelin, das soll nicht allein finanziell geschehen, sondern in dem Sinne, dass auf kantonaler Ebene dafür gesorgt wird, dass ein entsprechendes tragfähiges Netz eingerichtet wird.
Wir haben in Artikel 3 des Gesetzentwurfes (Vorlage 1) eine Bestimmung, dass die langfristige Finanzierung gewährleistet sein muss. Diese langfristige Finanzierung kann nur gewährleistet sein, wenn ein entsprechendes Netz aus öffentlicher Hand, aus Arbeitgebern und aus Privaten entsteht. Das vermisse ich bei dieser Vorlage. Die Kommission hätte viel mehr in diese Richtung arbeiten müssen. Stattdessen bringt sie mit ihrem Antrag zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b noch eine Abschwächung der ursprünglichen Formulierung, die ausdrücklich verlangt hat, dass die langfristige Finanzierung "gewährleistet" ist - jetzt muss sie nur noch "gesichert erscheinen".
Dass hier das Problem liegt, das geht aus einem sehr sympathischen Schreiben des Schweizerischen Krippenverbandes hervor, das Sie wahrscheinlich auch erhalten haben. Ich zitiere drei Stellen aus dem Brief vom 10. Juni 2002. Da heisst es einmal: "Durch diese Impuls- und Starthilfe des Bundes könnte der berechtigte Ruf nach Schaffung und Ausbau von Betreuungsplätzen in den Gemeinden nicht mehr ignoriert werden." Daraus geht klar hervor - wahrscheinlich haben Sie ähnliche Erfahrungen aus Ihrem Umfeld -: Es ist diese Staatsebene, die eigentlich dafür verantwortlich wäre, aber offenbar nicht gewillt ist, dieses Bedürfnis zu befriedigen. Da nützt es natürlich nichts, wenn wir [PAGE 468] 100, 200 oder 400 Millionen Franken zur Verfügung stellen, wenn nicht "unten" der Wille vorhanden ist, auch entsprechend zu wirken. Weiter heisst es in diesem Schreiben: "Jedenfalls würde Ihre Zustimmung die Arbeit derjenigen Verbände erleichtern, die sich schon seit vielen Jahrzehnten in diesem Bereich engagieren." Natürlich wäre es so, aber diese Verbände sind nur ein Teil dieses Netzes; die übrigen Beteiligten sind offenbar nicht gewillt, entsprechend zu handeln.
Deshalb wäre es aus meiner Sicht ganz besonders wichtig gewesen, die Kantone zu fragen: Wie habt ihr es mit den Betreuungsplätzen? Diese Gretchenfrage müssten die Kantone in einem formellen Vernehmlassungsverfahren für sich und die Gemeinden beantworten; sie könnten dann auch darauf behaftet werden, wenn es darum geht, dass die Bundeshilfe ausläuft und andere Träger zur Verfügung stehen müssen.
Es gibt noch einen letzten Satz in diesem Schreiben, den ich zitieren möchte, um zu zeigen, dass auch ich der Auffassung bin, dass wir eine solche Anschubfinanzierung machen sollten. Es heisst: "Dieser Finanzbedarf darf jedoch nicht nur als Schuldenberatung behandelt, sondern soll als Investition in die Zukunft und den Nachwuchs unserer Gesellschaft betrachtet werden." Auch ich glaube, dass es eine Investition ist, aber sie kann nur Früchte tragen, wenn sie langfristig ist und nicht einfach kurzfristig zu einer Entwicklung führt, für deren Fortsetzung keine weitere Garantie besteht.
Ich werde für Eintreten stimmen und dem Rückweisungsantrag Hess Hans zustimmen, weil ich gerne ein formelles Vernehmlassungsverfahren mit einer bindenden Antwort vonseiten der Kantone hätte. Dann wird sich zeigen, ob sie bereit sind, zu dem zu stehen, was eigentlich ihre Aufgabe wäre. Ob es letztlich die Kantone oder die Gemeinden sind, ist eine Frage des innerkantonalen Rechtes; es ist nicht Sache des Bundes, dies zu entscheiden.
Wenn Sie heute auf die Behandlung des Erlasses eintreten, werde ich bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Vorlage 1 beantragen, dem Entwurf der SGK-NR und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, weil diese Formulierung klarer und verpflichtender ist als der Antrag unserer Kommission.