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Frick Bruno · Ständerat · 2002-06-18

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte mich vorab zum Rückweisungsantrag Hess Hans äussern, zu dem ich für die Kommission noch nicht gesprochen habe. Herr Hess begründet seinen Rückweisungsantrag damit, dass er uns zwei Aufträge geben will:

1. Er bittet uns zu prüfen, ob man nicht auch alle bereits bestehenden Krippenplätze subventionieren solle. Er will also nicht, dass nur die neuen finanziert werden, also für kurze Zeit eine besondere Unterstützung erhalten. Er möchte die Giesskanne auch über die bisherigen Plätze halten. Es kann nicht der Sinn des Gesetzes sein, dass wir funktionierende Krippenplätze nochmals für drei Jahre - und drei Jahre ist ja die Höchstgrenze - subventionieren. Das ist nicht der Sinn des Gesetzes! Wir wollen dort, wo die Krippenplätze bisher nicht angelaufen sind, einen Anstoss geben, dass sie in eine erfolgreiche Zukunft starten können.

Herr Hess hat dieses Ansinnen mit allfälligen Umgehungsmöglichkeiten begründet. Selbstverständlich bestehen diese immer: Jemand kann versuchen, eine bestehende Krippe zu schliessen und dieselbe Krippe mit neuer Trägerschaft zu eröffnen. Das aber wäre ganz klar ein Missbrauch. Es wird nötig sein, dass das Eidgenössische Departement des Innern dort, wo es Anzeichen für solche Missbräuche gibt, eine Prüfung vornimmt und allenfalls die Unterstützung verweigert. Wir haben noch nie eine begründete Aufgabe nicht an die Hand genommen, nur weil die Gefahr bestand, dass die Institution missbraucht werden könnte. Nein, es ist Führungsaufgabe des Departementes, diesen Missbräuchen, sollten sie auftreten, entschieden entgegenzutreten.

2. Herr Hess führt an, wir müssten überprüfen, ob das Geschäft angesichts der Schuldenbremse budgetverträglich sei. Wir müssen aufgrund der Schuldenbremse im Rahmen des Budgets alle neuen Aufgaben überprüfen. Das ist unsere Aufgabe. Die Schuldenbremse bedeutet aber nicht, dass wir keine neuen Aufgaben an die Hand nehmen dürfen, sondern sie bedeutet, dass wir in unseren Mitteln limitiert sind. Wenn wir eine neue Aufgabe erfüllen wollen, müssen wir uns andernorts einschränken. Im Rahmen des Gesamtbudgets ist die Lösung zu finden, und die 50 bzw. 25 Millionen Franken pro Jahr entsprechen im Gesamtbudget einem oder einem halben Promille. Es ist also kein Problem, die Aufgabe im Rahmen des Gesamtbudgets zu erfüllen, auch wenn wir der Schuldenbremse Rechnung tragen.

Ich sehe auch einen Widerspruch in den beiden Begründungen: Einerseits verlangt man Streusubventionierung für alle bestehenden Krippenplätze, andererseits reklamiert man, dass das Budget zu sehr strapaziert werde.

Ein dritter Grund, der in der Diskussion aufgetaucht ist, die fehlende Vernehmlassung, ist in der Tat ein ernsthafter Grund, den wir anschauen müssen. Der Nationalrat hat die Vernehmlassung vergessen, und wir haben dies zu spät gemerkt. Wir bedauern das und entschuldigen uns dafür.

Nun wissen wir aber, dass die inoffiziellen Äusserungen aus der Konferenz der Kantonsregierungen und der zuständigen Regierungsräte positiv lauten. Wir wissen auch, dass die Vernehmlassungsantwort überwiegend eine zustimmende sein wird. Das Argument allerdings, das Herr Schiesser anführt, ist ernst zu nehmen: Die Kantone sollen sich durch eine positive Vernehmlassungsantwort politisch positiv verpflichten. Dieses Argument ist zutreffend.

Nun schauen wir aber die Zeitverhältnisse an: Wir entscheiden jetzt, Mitte Juni. Der Nationalrat hat bis zur Beratung der Differenzbereinigung drei Monate Zeit. In diesen drei Monaten kann die Vernehmlassung formell korrekt nachgeholt werden; diese Zeit genügt durchaus. Ich möchte Sie bitten, nicht aus formellen Gründen eine Vorlage, die wir inhaltlich unterstützen, zu verzögern. Diese Verzögerung ist nicht nötig, wir können den Mangel auch anderweitig "heilen". Ich habe ohnehin hin und wieder den Eindruck erhalten, dass eine Rückweisung an die Kommission der Anfang einer Ablehnung sein könnte. Treten wir dem entgegen. Die [PAGE 470] Rückweisung aus diesem formellen Grund der fehlenden Vernehmlassung ist nicht nötig; diesem Mangel kann abgeholfen werden.

Den beiden Punkten, mit denen Herr Hess seinen Antrag auf Rückweisung an die Kommission begründet, kann ich - ich habe es dargelegt - sachlich nicht zustimmen.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zur ganzen Problematik der Anstossfinanzierung. Wir sind uns alle einig, wie wir heute erklärt haben, dass die Schaffung von Krippenplätzen unterstützt werden muss. Es braucht mehr Krippenplätze. Das ist kein Schutz der Doppelverdiener. Ich meine, dass bei den meisten Doppelverdienern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit beide Elternteile einer Arbeit nachgehen und nicht aus blosser Lust, das Haus zu verlassen. Wenn wir nicht für mehr Krippenplätze sorgen, treffen wir die sozial Schwachen, die Familien mit kleinen Einkommen. In Familien mit kleinen Einkommen in der Schweiz darf es nicht sein, dass Kinderhaben ein finanzielles Risiko, ja sogar ein Existenzrisiko wird und so zum Risiko für die Kinder, weil sie nicht betreut werden und auf der Gasse stehen, weil die Eltern arbeiten müssen.

Eine Anstossfinanzierung beinhaltet immer auch ein Risiko. Hätten wir bereits die Sicherheit, dass das System funktioniert, müssten wir keine Anstossfinanzierung leisten. Aber wir leisten sie auf drei Jahre im Bewusstsein, dass eine grosse Chance besteht, dass die Sache nachher selber weiterläuft. Aber ein kleines Risiko ist auch immanent, dass in einzelnen Krippen die Sache nachher stehen bleibt. Doch der Versuch ist nötig.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Vorlage gemäss der Kommission zuzustimmen und von einer Rückweisung abzusehen. Die Rückweisung bringt nur eine Verzögerung aus einem formellen Grund, der anderweitig behoben werden kann.