Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-03-12
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen, wie schon verschiedentlich gesagt wurde, den Antrag auf Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, die Kommissionsentscheide zu überprüfen und sich dabei am Agur-Kompromiss zu orientieren und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Ich habe keine Interessenbindungen im Bereich der vorliegenden Gesetzgebung; ich mache mir einfach Sorge um die Vorlage.
Wir sprechen von einer grösseren Revision des Urheberrechts. Das Urheberrecht ist eine der zentralen Privatrechtsgesetzgebungen der Schweiz. Was das Eigentum im Zivilgesetzbuch ist, ist das Urheberrecht im Bereich der Künste, der Schriftstellerei, der geistigen Werke. Deshalb soll man Revisionen in diesem Bereich gleich wie im Sachenrecht des Zivilgesetzbuches mit grosser Vorsicht und mit Bedacht vornehmen.
Es ist der Kommission kein Vorwurf zu machen; sie ist unter Zeitdruck gestanden. Sie wollte die Reform bis zum Beginn dieser Session fertigstellen. Sie hat deshalb eine doch sehr kurze Beratung über eine solch profunde Revision durchgeführt. Der Bundesrat wusste, dass es ein schwieriges Unterfangen würde, die Revision des Urheberrechts an die Hand zu nehmen. Zweck der Reform ist die Anpassung unseres gesamten Urheberrechts an die Digitalisierung des 21. Jahrhunderts; es geht um Pirateriebekämpfung und alles, was in diesem Zusammenhang steht. Das war der Ursprung der Gesetzgebung, und da haben nun verschiedene Player handfeste und zum Teil gegenläufige Interessen.
Es geht um das Schutzbedürfnis der Urheberinnen und Urheber, der Künstler, derjenigen, die Werke schaffen; es geht um das Bedürfnis der Konsumenten nach einem freien Zugang zu diesen Werken, und es geht um die wirtschaftlichen Interessen all derjenigen, die dazwischen stehen: der Produzenten, der Provider, der Bibliotheken, der Universitäten, der Verlage usw. Im Wissen, dass es schwierig ist, diese gegenläufigen Interessen unter einen Hut zu bringen, hat der Bundesrat schon 2012 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe sollte einen Kompromiss für dieses grosse Vorhaben erzielen. Diese Arbeitsgruppe, die Agur 12 - ich habe übrigens nicht herausgefunden, was die Abkürzung genau bedeutet, wahrscheinlich Arbeitsgruppe Urheberrecht, und 12, weil sie 2012 eingesetzt wurde -, hat es tatsächlich geschafft, einen Kompromiss zu finden. Alle wesentlichen Player haben sich auf ein System geeinigt. Das ist immerhin eine nicht unerhebliche Leistung.
Ich will nicht sagen, dieser Kompromiss sei zerfleddert worden, er wird im Wesentlichen immer noch zusammengehalten. Aber nach den Beratungen im Nationalrat und noch mehr nach denen in unserer Kommission droht er zu zerfleddern. Jetzt kann man sagen, dass wir das hier im Rat machen und uns bei jeder Einzelfrage die Fragen stellen können, welche wirtschaftlichen Konsequenzen, welche Situationen zur Diskussion stehen, wie weit wir vom Kompromiss weg sind und wie es um die europäische Einbindung steht. Ich bin der Auffassung, dass das die Kommission machen sollte und dass wir hier nicht eine zweite Kommissionsdebatte führen sollten.
Es geht nicht um Fragen, über die im Rahmen von Agur 12 schon Einigkeit herrscht. Der Kommissionspräsident hat zwei [PAGE 120] Beispiele genannt. Die Straflosigkeit bezüglich der Konsumenten bei illegaler Nutzung ist in diesem Zusammenhang unbestritten. Die Frage der Upload-Filter ist es im weiteren Sinne - ich sag's mal so - wahrscheinlich auch, wenn man den Agur-Kompromiss anschaut.
Aber es geht darum, dass jetzt durch die Kommission die Regelung etwa des Leistungsschutzrechts oder der Snippet-Frage ganz wesentlich abweichend vom Agur-Kompromiss vorgeschlagen wird. Natürlich kann man das machen. Wir sind die Gesetzgeber, und wir können frei entscheiden. Aber wenn die Kommission dann einen solchen Vorschlag mit ganz erheblichen Abweichungen vom Kompromiss bringt, dann erwarte ich eine ganz fundierte Begründung dafür. In der kurzen Kommissionsdebatte konnte dies meines Erachtens nicht erreicht werden.
Rechtsentwicklungen in der EU: Was ich mit dem Rückweisungsantrag nicht meine, ist, dass wir europäisches Recht sklavisch nachvollziehen sollten, und schon gar nicht, dass wir mögliches künftiges europäisches Recht in schweizerisches Recht integrieren sollten. Das Urheberrecht ist zwar eines der wenigen Privatrechtsgebiete, die sehr früh, schon Ende des 19. Jahrhunderts, europaweit vereinheitlicht worden sind - glücklicherweise. Aber das Urheberrecht ist auch einer der Bereiche, in denen wir heute noch wesentliche Rechtsautonomie beim europäischen Recht haben. Wir müssen europäisches Recht nicht übernehmen. Aber wir sollten klugerweise im wirtschaftlichen Interesse unserer Unternehmungen und unserer Konsumenten europäische Entwicklungen - deshalb habe ich dieses Verb, dieses Prädikat gewählt - berücksichtigen. Zufälligerweise läuft gleichzeitig mit unserer Debatte im EU-Parlament eine entsprechende Reformdebatte über eine neue Richtlinie in einem Teilbereich, über den wir hier sprechen und von dem auch Agur 12 betroffen ist. Ich erwarte, auch weil noch im Monat März mit Entscheiden zu rechnen ist, dass diese Entwicklung berücksichtigt - nicht nachvollzogen - wird.
Teilbereiche wie die Bibliotheksfrage oder die Hotelzimmerfrage kann man auf die eine oder die andere Seite regeln. Ich glaube, das würde den Kompromiss am Schluss nicht ritzen. Was ich vom Rückweisungsantrag erwarte, ist aber unter dem Strich eine durch die Kommission vorgenommene Gesamtbetrachtung, ein Kompromiss - eine Vorlage, von der die Kommission sagen kann: Das wird nun von den wesentlichen Playern getragen.
In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten, sie aber an die Kommission zurückzuweisen.