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AB 242048

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-12

Wortprotokoll

Es mag Sie erstaunen, aber der Bundesrat will für einmal nicht die Welt verbessern, er will nicht grosse Gesellschaftspolitik machen, er will nicht Familienpolitik machen, sondern er will ein ganz kleines Steuerproblem lösen. Das beantragen wir Ihnen hier. Ich bitte Sie, bei diesem kleinen, aber wichtigen Problem zu bleiben und nicht die ganze Büchse der Pandora - Familienzulagen, Familienpolitik, Gesellschaftspolitik - zu öffnen. Das hat im Zusammenhang mit dieser Vorlage eigentlich keinen Platz.

Um was geht es? Im Zusammenhang mit der Zuwanderungs-Initiative hat der Bundesrat bekanntlich eine Fachkräfte-Initiative gestartet. Diese Fachkräfte-Initiative will möglichst bereits im Land vorhandene Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt integrieren und damit eine weitere Zuwanderung in die betreffenden Bereiche verhindern. Das ist eigentlich die Absicht.

Nun haben wir im Bereich der Familien mit guten Einkommen eine besondere Situation, weil es sich für die Ehefrau sehr oft nicht lohnt, einem Erwerb nachzugehen. Denn die betroffenen Familien bekommen keine Subvention für die Kita, sie bezahlen die vollen Kosten selbst. Das Zusatzeinkommen wird durch die zusätzlichen Kosten und durch die zusätzlichen Steuern wegen der Steuerprogression gerade wieder aufgefressen.

Hier möchten wir eigentlich ansetzen. Wir möchten es auch für Familien mit gutem Einkommen nicht verunmöglichen, dass beide erwerbstätig sind, dass beide Elternteile einer [PAGE 246] Arbeit nachgehen; vielmehr möchten wir hier einen Anreiz schaffen. Das ist die Idee dieser Vorlage.

Wir haben in der Vernehmlassung auch im Steuerharmonisierungsgesetz eine Grenze vorgesehen, weil wir der Meinung waren, dass auch die Kantone die Abzüge für Kinderbetreuung etwas erhöhen könnten. Die Kantone haben das abgelehnt. Sie wollen beim Abzug unabhängig bleiben und deshalb keine Grenze im Steuerharmonisierungsgesetz. Die Spannbreite in den Kantonen, es wurde erwähnt, ist relativ gross. Sie geht von 3000 Franken bis zu 20[NB]400 Franken Kinderbetreuungsabzug. Ein Kanton, der Kanton Uri, lässt sämtliche entstehenden Kosten für den Abzug zu. In Anbetracht dieser Spannbreite haben es die Kantone abgelehnt, dass im Steuerharmonisierungsgesetz eine Grenze eingefügt wird.

Wir sprechen heute also nur von der direkten Bundessteuer auf Stufe Bund. Hier beantragen wir Ihnen, Sie haben es gehört, den Abzug für die Kinderbetreuungskosten von jetzt 10[NB]100 Franken auf maximal 25[NB]000 Franken zu erhöhen. Maximal 25[NB]000 Franken heisst, die entsprechenden Kosten müssen ausgewiesen werden. Es ist also nicht einfach ein Pauschalabzug von 25[NB]000 Franken, sondern es ist eine obere Grenze. Die Kosten müssen ausgewiesen werden, damit sie abgezogen werden können.

Was ist aus unserer Sicht der Effekt? Wir gehen davon aus, dass damit etwa 2500 zusätzliche Vollerwerbsstellen besetzt werden können. In effektiven Zahlen dürften es aber mehr sein, es wären nicht alles Vollzeitstellen. Sie sehen also, dass wir von einer kleinen Zahl von Leuten sprechen, für die es sich nicht lohnt zu arbeiten, weil der Mehrerlös durch die Kinderbetreuungskosten und die Steuerprogression sofort wieder aufgefressen würde. Die Ausfälle berechnen wir mit 10 Millionen Franken im Jahr. Es ist also ein relativ kleiner Betrag, der hier ausfällt. Wir gehen davon aus, dass dieser Ausfall sich relativ rasch ausgleicht, weil die betroffenen Leute, die in unserem Land wohnen und arbeiten, dann wieder ein entsprechendes volkswirtschaftliches Wachstum sicherstellen.

Es ist also eine ganz unspektakuläre Vorlage. Wir möchten es gutausgebildeten Frauen ermöglichen, weiter im Berufsleben zu bleiben, und sie nicht bestrafen, indem sie keine Subvention bei den Kinderkrippen haben und, wenn sie arbeiten, mit zusätzlichen Steuern belastet werden, sodass sich die Erwerbstätigkeit nicht lohnt. In diesem Sinne ist es eine förderliche Vorlage für gutausgebildete Frauen. Es gibt die Möglichkeit, ins Erwerbsleben zu treten, aber es gibt keine Pflicht dazu. Selbstverständlich kann jede Familie ihr Familienmodell entsprechend wählen. Aber wenn eine Frau arbeiten will, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung weiterhin tätig sein will, dann schaffen wir hier die Voraussetzungen, um die Bestrafung - und davon kann man in einem solchen Fall wahrscheinlich schon reden - etwas zu reduzieren, also die falschen Anreize in diesem Fall.

Die gestellten Anträge gehen sehr viel weiter. Sie gehen in die Richtung von Familienpolitik und Gesellschaftspolitik. Eine generelle Erhöhung, wie sie Herr Kutter beantragt, kostet nach unserer Schätzung etwa 350 Millionen Franken. Einen Betrag von 350 Millionen Franken können Sie heute so nicht beschliessen, ohne dass wir ihn in der Vernehmlassung gehabt und mit den Kantonen besprochen haben - insbesondere auch darum, weil die Kantone es abgelehnt haben, dass der Kinderdrittbetreuungsabzug im Steuerharmonisierungsgesetz erhöht wird. Bei der direkten Bundessteuer und bei der Steuerpolitik sind die Kantone von ausschlaggebender Bedeutung; hier einfach mit einem Antrag eine Vorlage aufzustocken, 350 Millionen Franken Steuerausfälle zu beschliessen, ohne dies mit den Kantonen zu besprechen - das geht so nicht!

Ich bitte Sie also in diesem Fall, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas geht noch weiter und ist aus unserer Sicht auch nicht so klar formuliert, denn er möchte einfach 25[NB]000 Franken als Abzug festlegen. Wir gehen aber nicht davon aus, dass generell 25[NB]000 Franken, sondern dass maximal 25[NB]000 Franken abgezogen werden können, wenn die entsprechenden Betreuungskosten auch ausgewiesen werden. Wenn Sie den Abzug generell auf 25[NB]000 Franken erhöhen - und so wäre der Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu lesen -, sprechen wir von Steuerausfällen von wahrscheinlich über einer Milliarde Franken. Sie können nicht einfach an einem Dienstagmorgen eine Milliarde aus der Bundeskasse freigeben, ohne dass wir das irgendwo besprechen, ohne dass wir eine Vernehmlassung gemacht haben, ohne dass wir auch familienpolitische Absichten damit verbinden; das geht einfach nicht.

Der Antrag Badran Jacqueline ist sicher auch gut gemeint, aber weil wir uns auf dieses kleine, für die Betroffenen wichtige Problem konzentriert haben, macht es keinen Sinn, die ganze Vorlage zurückzunehmen, um das dann während Jahren zu diskutieren.

Nehmen Sie die Vorlage, wie sie ist: Sie versucht, in einem kleinen Bereich nur gerade das Problem der Leute zu lösen, die tendenziell bestraft werden: weil sie Kinder haben und noch arbeiten; weil sie die Kosten selber bezahlen müssen und für die Kita keine Subvention erhalten; weil die Steuerbelastung steigt. Das kommt all jenen gutausgebildeten Frauen zugute, die gerne im Erwerbsleben bleiben und die heute eigentlich bestraft werden.

Öffnen Sie also diese Büchse nicht, sondern bleiben Sie bei der Vorlage des Bundesrates, und lösen Sie dieses Teilproblem. Familien- und Gesellschaftspolitik müssten Sie an einem anderen Ort machen. Aber nehmen Sie mir nicht eine Milliarde aus der Kasse, auch nicht 350 Millionen, sondern bleiben wir bei diesen 10 Millionen Franken, die diese Vorlage kosten wird.