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Föhn Peter · Ständerat · 2019-03-12

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-12

Wortprotokoll

Laut Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demokratische Verfassung. Diese bedarf einerseits der Zustimmung des Volkes, andererseits aber auch der Gewährleistung durch den Bund. Steht eine kantonale Verfassungsbestimmung im Einklang mit dem Bundesrecht, so ist unsererseits die Gewährleistung zu erteilen.

Um was geht es bei den vorliegenden Verfassungsänderungen? Sie haben folgenden Gegenstand: Im Kanton Appenzell Innerrhoden geht es um den Termin für die Einreichung von Initiativen; bei der Verfassungsänderung im Kanton Basel-Landschaft geht es um die Unvereinbarkeit für die Mitglieder des Regierungsrates; bei der Verfassungsänderung des Kantons Basel-Stadt geht es einerseits um die Aufhebung des Quorums bei Grossratswahlen und andererseits um das Recht auf Wohnen und den Wohnschutz; im Kanton Zug geht es um die Anpassung des Stimmrechts an das geänderte Erwachsenenschutzrecht; und in den Kantonen Freiburg und Schwyz geht es in den neuen Verfassungsbestimmungen um die Offenlegung der Politikfinanzierung.

Alle Änderungen sind gemäss der Kommission und auch laut dem Bundesrat bundesrechtskonform. Die Gewährleistung kann somit erteilt werden. Deshalb beantragt Ihnen die Staatspolitische Kommission einhellig, dem Bundesbeschluss mit der Geschäftsnummer 18.080 zuzustimmen, das heisst, diesen Kantonsverfassungsänderungen die Gewährleistung zu erteilen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das so machen.