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Müller Leo · Nationalrat · 2019-03-12

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Hier geht es um die Motion Jauslin. Er beantragt, der Bundesrat sei zu beauftragen, einerseits die Zinsen in den Bundessteuererlassen zu harmonisieren und andererseits die Referenzzinssätze an die Marktentwicklung anzubinden. Unser Rat, der Nationalrat, hat die Motion am 31. Mai 2017 mit 138 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Was will die Motion? Sie will zwei Sachen, einerseits die Harmonisierung der Verzugs- und Vergütungszinsen und andererseits die Anbindung der Zinssätze an die Marktentwicklung.

Heute haben wir sehr unterschiedliche Zinssätze. Bei der direkten Bundessteuer haben wir zum Beispiel 3 Prozent Verzugszins, bei der Mehrwertsteuer und beim Zoll 4 Prozent, bei den Stempelabgaben, bei der Tabaksteuer, bei der Biersteuer, bei der Verrechnungssteuer oder auch bei der Automobilsteuer haben wir 5 Prozent Verzugszins. Bei den Vergütungszinsen ist es wiederum anders. Bei der direkten Bundessteuer haben wir keinen, also 0 Prozent, bei der Tabaksteuer, bei der Mehrwertsteuer usw. haben wir bei den Vergütungszinsen die gleichen Zinssätze wie bei den Verzugszinsen.

Die Forderung einer Harmonisierung ist unbestritten. Umstritten ist aber die Anpassung an die Marktentwicklung. Sie wissen es, im Privatrecht haben wir einen Verzugszins von 5 Prozent, der im Obligationenrecht geregelt ist. Jetzt besteht die Angst, dass der Anreiz entstünde, dass man zuerst die Privatschulden und erst dann die Schulden gegenüber dem Staat bezahlen würde, wenn der Bund seine Verzugszinsen allzu stark senken würde.

Der Ständerat hat sich eingehend mit der Motion auseinandergesetzt und sie abgeändert. Er hat den ersten Teil, die Harmonisierung der Zinssätze, belassen. Den zweiten Teil der Motion, die Anbindung an die Marktentwicklung, hat er aber herausgestrichen. Der Ständerat hat dann diese abgeänderte Motion ohne Gegenantrag im Plenum angenommen.

Die WAK unseres Rates hat sich dann mit der abgeänderten Version befasst. Sie hat mit 17 zu 8 Stimmen der Version des Ständerates zugestimmt. Eine Minderheit stellt den Antrag - Sie werden das jetzt dann hören -, dass die Zinssätze weiterhin, wie das der Motionär wollte, an die Marktentwicklung angebunden werden. Wir werden darüber abstimmen.

Vielleicht noch zur Klarheit: Es wurde die Frage gestellt, ob mit dieser Motion die Verzugszinsen auf gleicher Höhe wie die Vergütungszinsen liegen müssten. Das ist nicht der Fall. Es ist die Idee, dass man innerhalb der Verzugszinsen und innerhalb der Vergütungszinsen harmonisiert. Ob diese gleich wären oder nicht, müsste sich dann noch zeigen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Motion, wie sie in abgeänderter Form vom Ständerat angenommen wurde, ebenfalls zuzustimmen.