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Meyer Mattea · Nationalrat · 2019-03-12

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Das Thema beschäftigt uns schon lange. Die Motion der Finanzkommission des Ständerates 15.3494, "Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren", geht auf ebendieses Jahr zurück und wurde von beiden Räten angenommen. Sie verlangte, den Personalbestand auf 35[NB]000 Vollzeitstellen zu plafonieren. Der Bundesrat hat im Anschluss daran in der Finanzkommission mehrfach dargelegt, wie der Bund diese Forderung auch umsetzt und welche Tücken sich bei der Berechnung ergeben.

Die Motion ging noch vom alten Berechnungsmodell aus. Seit 2017 gilt jedoch das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung, und dieses weist neu Personalstellen auf, die früher über Sachkredite abgerechnet wurden, beispielsweise über Drittmittel finanziertes Personal oder Personal für die Friedensförderung. Diese Stellen gab es auch schon im Jahr 2015, sie wurden aber erst 2017 als Personalstellen überhaupt ausgewiesen. Deshalb rechnet der Bundesrat diese zur Obergrenze hinzu. Zudem rechnet der Bundesrat in seinem Umsetzungsmodell für die zu berechnende Obergrenze jene Stellen weg, auf die er keinen Einfluss nehmen kann, namentlich die Gerichte, die Parlamentsdienste, die Bundesanwaltschaft und die Eidgenössische Finanzkontrolle. Weiter werden die Lokalangestellten des EDA ausgenommen, da sie nicht über Anstellungsverträge nach dem Bundespersonalgesetz verfügen. Hinzu kommt, dass Internalisierungen die Obergrenze erhöhen und Auslagerungen sie senken, wie das ja auch die Motion vorgesehen hat. Zu guter Letzt erhöhen Stellen die Obergrenze, die auf einen expliziten Bundesbeschluss zurückgehen.

So wird im Umsetzungsmodell des Bundes die jährliche Obergrenze dynamisch angepasst. Die Obergrenze wurde nach dieser Modellberechnung nie überschritten. Der Bundesrat weist für das Jahr 2017 einen Handlungsspielraum von rund 960 Stellen aus, der nicht ausgeschöpft wurde.

Doch diese Lesart gab in der Kommission mehrfach zu reden. Für die einen wurde die Obergrenze immer eingehalten, die anderen kritisierten das Umsetzungsmodell als Umgehungsmöglichkeit, um die Motion nicht Wort für Wort umsetzen zu müssen. Im Bericht des Bundesrates zur Abschreibung werden diese beiden Lesarten aufgeführt und einander gegenübergestellt. In beiden Fällen wurde Ende 2017 die jeweilige Obergrenze nicht erreicht. Die Stellenbestände sind von 2015 bis 2017 sogar gesunken.

Längere Diskussionen wurden auch darüber geführt, ob weniger über die Anzahl Stellen und mehr über die Kredite gesteuert werden solle, was auch dem neuen Führungsmodell entsprechen würde. Der Bericht des Personalamtes zum jährlichen Voranschlag zeigt zudem klar auf, dass nicht leichtfertig Stellen gesprochen werden; er stellt auch eine mittelfristige Personalplanung in Aussicht, was die Kommission sehr begrüsst.

Der Ständerat ist dem Antrag des Bundesrates klar gefolgt und hat die Abschreibung dieser Motion mit 24 zu 19 Stimmen beschlossen.

Wir sind jetzt in der Differenzbereinigung. Wenn wir nicht dem Ständerat folgen und die Motion aufrechterhalten und der Ständerat erneut die Abschreibung beschliesst, wird die Motion abgeschrieben. Es wird also der Rat gewinnen, der die Motion abschreiben möchte und dies zweimal bestätigt. Unter anderem aus diesem Grund ist auch unsere Kommission dem Ständerat gefolgt: Sie beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Bundesrat zu folgen bzw.[NB]die Motion abzuschreiben.

Die Kommissionsmehrheit beschloss zudem, eine Kommissionsmotion einzureichen, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, Massnahmen zu ergreifen, damit die Personalausgaben den Stand gemäss Voranschlag 2019 nicht überschreiten. Wir werden dieses Geschäft gleich im Anschluss behandeln.

Die Personalausgaben betragen rund 5,85 Milliarden Franken. Sie machten in den letzten Jahren relativ konstant 8,5 Prozent der Bundesausgaben aus; in den letzten Jahren hat sich also diesbezüglich keine Verschiebung ergeben.

Ich komme zum Schluss. Ich möchte im Namen der Finanzkommission dem Bundespersonal für seine wichtige und qualitativ hochstehende Arbeit danken, dem Bundespersonal, das hier in diesem Rahmen ja immer wieder Thema ist.