Marti Min Li · Nationalrat · 2019-03-13
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Die Revision des Bundesgerichtsgesetzes hatte drei Ziele: eine Verbesserung des Rechtsschutzes in gewissen Bereichen, eine Vereinfachung der Verfahren und eine Entlastung des Bundesgerichtes von einfachen Fällen. Diese Ziele stehen aber in einem gewissen Konflikt miteinander. Es gilt daher abzuwägen, welche Prioritäten zu setzen sind.
Für die SP stehen der Zugang zum Bundesgericht und der Rechtsschutz im Zentrum. Das ist für uns wichtiger als die Entlastung des Bundesgerichtes, auch wenn wir anerkennen, dass dessen Belastung hoch ist. Diese Entlastung müsste aber mit zusätzlichen Ressourcen erreicht werden und nicht durch eine Einschränkung des Rechtsschutzes.
Einer der Hauptpunkte war für uns daher die Frage der subsidiären Verfassungsbeschwerde. Das Bundesgericht möchte diese abschaffen und begründet dies einerseits mit der Überlastung des Gerichtes und andererseits mit der geringen Anzahl gutgeheissener Klagen. Der Bundesgerichtspräsident nennt sie in einem "NZZ"-Interview einen Rohrkrepierer, der den Klagenden nichts bringe. Dabei gilt es aber zu beachten: Selbst wenn nur eine geringe Anzahl Beschwerden gutgeheissen wird und diese dem Bundesgericht als nicht so gewichtig erscheinen, sind sie für die [PAGE 267] Beschwerdeführerinnen und -führer selbst von grosser Wichtigkeit. Eine Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist für uns eine Schwächung des Rechtsschutzes, der wir deshalb nicht zustimmen können. Im Gegenteil: Wir setzen uns für den Erhalt und den Ausbau des Rechtsschutzes ein, insbesondere für jene, die in unserer Gesellschaft nicht privilegiert sind. Wir haben daher zum Beispiel den Antrag gestellt, die Bussenhöhe von heute 5000 Franken auf 500 Franken zu reduzieren. Wir sind überzeugt, dass dieser Betrag ausreicht, um Bagatellfälle zu vermeiden, gleichzeitig aber die Zahl der Fälle nicht ungebührlich reduziert.
Aus den gleichen Gründen setzen wir uns auch dafür ein, dass bei Beschwerden, die sich ausschliesslich gegen den Entscheid über Zivilansprüche richten, die Streitwertgrenze von 30[NB]000 Franken auf 3000 Franken gesenkt wird. Dabei geht es insbesondere um Schadenersatz oder Genugtuung für Opfer von Straftaten. Heute kann beispielsweise ein Opfer einer Vergewaltigung nur in Extremfällen mit einer Genugtuung von mehr als 30[NB]000 Franken rechnen. Sie beträgt in der Regel zwischen 7000 und 15[NB]000 Franken. Mit der in der Vorlage vorgesehenen Grenze von 30[NB]000 Franken wäre ein Gang ans Bundesgericht nicht mehr möglich. Diese Regelung schränkt unserer Meinung nach den Rechtsschutz für Opfer ungebührlich ein.
Wir unterstützen ebenfalls einige Minderheitsanträge, die darauf abzielen, die jetzt im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen des Rechtsschutzes, wie beispielsweise bei Einbürgerungen, wieder rückgängig zu machen.
Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Vorlage im Vergleich zum heutigen Recht eine Verbesserung darstellt, und sind daher für Eintreten auf die Vorlage.