Lombardi Filippo · Ständerat · 2019-03-13
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Questa mozione del nostro ex collega Dick Marty data ormai da dieci anni ma i problemi che allora erano stati evidenziati nella mozione ancora non sono risolti. Sono stati fatti dei passi in avanti ma c'è ancora del lavoro da fare.
Die Aufrechterhaltung und die regelmässige parlamentarische Behandlung der Motion Marty Dick gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, dem Parlament über die neuen[NB]Entwicklungen bei der Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit der Anti-Terrorismus-Sanktionen des Uno-Sicherheitsrates zu berichten, wofür sich die Schweiz seit 2005[NB]zusammen mit einer Gruppe von Staaten in der Uno engagiert. Zum einen ist es ein Anliegen der Schweiz, die[NB]Berücksichtigung von individuellen Menschenrechten im Uno-Sanktionssystem zu stärken. Zum andern ist es unser Ziel, mit der[NB]Berücksichtigung der Menschenrechte durch den Uno-Sicherheitsrat einen Beitrag an die Wirksamkeit und die Legitimität des Uno-Sanktionssystems zu leisten.
Die grösste Errungenschaft ist die Schaffung des Büros der Ombudsperson im Jahr 2009. Personen und Organisationen, deren Namen auf der Isis/Al-Kaida-Sanktionsliste figurieren, können bei dieser Instanz ein Gesuch um Streichung stellen. Ein diplomatischer Erfolg ist die[NB]Besetzung der Ombudsstelle seit Juli 2018 durch einen Schweizer, Herrn Daniel Kipfer Fasciati, ehemaliger Präsident des Bundesstrafgerichtes. Der Ombudsperson kommt faktisch eine[NB]gerichtliche Funktion zu, auch wenn die Ombudsperson nicht die letzte Kompetenz über die Streichung von der Sanktionsliste hat. Seit 2010 hat die Ombudsperson 76[NB]Berichte an den[NB]Sanktionsausschuss verfasst. Bis heute hat der Ausschuss ihren Empfehlungen ausnahmslos entsprochen. Es dürfte aber in der näheren Zukunft[NB]nicht[NB]realistisch sein, der[NB]Ombudsperson die formal[NB]letzte[NB]Entscheidkompetenz über die Streichung von der Sanktionsliste zu übertragen. Die[NB]Schweiz hat[NB]deshalb mit[NB]gleichgesinnten Staaten am 7. Dezember 2018 dem Uno-Sicherheitsrat Verbesserungsvorschläge - in Bezug auf die Unabhängigkeit, die Transparenz und den Informationsaustausch - für die Arbeit der Ombudsperson unterbreitet.
Rechtsstaatliche Probleme betreffen aber nicht nur die Anti-Terrorismus-Sanktionen, denn die 13 anderen Sanktionsregimes verfügen weiterhin über einen weitaus schwächeren Rechtsschutz. Anstelle einer Ombudsperson gibt es in diesen Bereichen nur einen Focal Point, welcher Delisting-Gesuche nur an den jeweiligen Ausschuss weiterleitet, aber keine Abklärungen vornehmen kann.
Dieser mangelnde Rechtsschutz auf Uno-Ebene hat dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren gegen die Schweiz - im Fall Al-Dulimi - entschieden hat, dass Uno-Sanktionen vor einem Schweizer Gericht auf Willkür geprüft werden müssen. Durch dieses Urteil steht den betroffenen Personen nun der[NB]Rechtsweg in der Schweiz offen, um die Willkürlichkeit eines Listeneintrages überprüfen zu lassen. Somit wäre das[NB]Hauptanliegen der Motion Marty Dick eigentlich erfüllt. Die[NB]Schweiz will sich aber weiter für die Effizienz und die Legitimität von Uno-Sanktionen einsetzen - unter anderem für die Stärkung des Rechtsschutzes aller Sanktionsregimes sowie für die Ausdehnung der Zuständigkeit der Ombudsperson für alle Sanktionsregimes.
Aufgrund dieser Angaben beantragt Ihnen die Aussenpolitische Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Behandlungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Letztmals haben wir diese Frist im Jahr 2017 verlängert.