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Minder Thomas · Ständerat · 2019-03-13

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13

Wortprotokoll

Die Thematik dieser Vorlage, des institutionellen Abkommens, ist seit fünf Jahren an der Oberfläche. Der finale Vertragsentwurf liegt uns vor. Am Text kann nichts mehr geändert werden. Jede und jeder von uns kann und muss sich deswegen seine Meinung längst gebildet haben. Die Parteien haben es längst gemacht, sie haben ihre Parolen gefasst. Wir können also gut heute entscheiden. Diese Abstimmung ist ein Gradmesser für den Bundesrat. Er macht bekanntlich mit seinen Ad-hoc-Konsultationen nichts anderes, als die Stimmung und Meinung bei vielen Beteiligten einzuholen. Unser Abstimmungsresultat gibt ihm einen weiteren wichtigen Trendentscheid.

Studieren wir internationale Verträge zwischen Firmen, Organisationen und Staaten, dann fällt auf, dass Bestimmungen zur Beilegung allfälliger Streitigkeiten nicht am Anfang eines Vertrages stehen. Streitigkeiten werden in Verträgen immer am Ende des Vertrages behandelt. Anders in diesem Rahmenabkommen: Da werden zuerst Seite um Seite die Streitigkeiten behandelt. Da muss man wahrlich kein Prophet oder Psychologe sein, um zu erkennen, worum es geht und in welche Richtung dieser Vertrag zielt: Das Ziel dieses Vertrages ist zweifelsohne die Streitbeilegung und das Festlegen des Mechanismus dieser Streitbeilegung. In jedem bundesrätlichen Argument wird erwähnt, die Regelung des Streitbeilegungsmechanismus sei wichtig für die Rechtssicherheit. Ganz grundsätzlich ist Streiten vor dem Kadi mit oder ohne Schiedsgericht schlecht und für eine Beziehung alles andere als förderlich.

Hand aufs Herz: Die Differenzen zwischen der EU und der Schweiz sind alles andere als juristische Streitigkeiten. Es sind reine politische Streitigkeiten, oder es sind viel mehr Machtmanöver als wirklich rechtliche Diskrepanzen. Wenn man uns immer wieder sagt, die Acht-Tage-Regel der Voranmeldung und die Höhe der Kautionszahlung - dies als Beispiele - seien ein Streitpunkt, so ist es geradezu lachhaft, uns deswegen ein Rahmenabkommen mit vier Tagen schmackhaft zu machen. Schon heute ist der Streitbeilegungsmechanismus bzw. der Mechanismus zur Beilegung von Meinungsdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Ja, der Streitbeilegungsmechanismus ist heute schon geregelt, indem der Gemischte Ausschuss sich der Angelegenheit annimmt. Warum hat sich die Schweiz nicht vor dem Gemischten Ausschuss dagegen gewehrt, dass das bilaterale Forschungs- und Studentenaustausch-Abkommen während eines Jahres ausgesetzt wurde? Warum nicht, Herr Bundesrat? Warum hat da der Gemischte Ausschuss nicht bindend und gütlich zugunsten der Schweiz entschieden? Das waren politische, keine rechtlichen Streitigkeiten. Für politische Streitigkeiten braucht es sicherlich kein Schiedsgericht und keine Streitbehebungsmechanismen. Auch die Nichtanerkennung der Börsenäquivalenz ist eine rein politische Machtdemonstration der EU.

Anscheinend sind die einzelnen bilateralen Verträge, die man uns als matchentscheidend für den Wohlstand der Schweiz verkauft, so schlecht, dass es darum herum einen Rahmen, ein Rahmenabkommen, einen Rahmenvertrag zur Streitbeilegung braucht. Welch schlechte Verträge sind das, wenn die Differenzen derart gross und unüberwindbar sind, dass es ein Schiedsgericht braucht! Wir können bei der Suche nach einer Problemlösung schon am Ende, hinten, anfangen und zuerst den Streitbeilegungsmechanismus angehen. Hundertmal cleverer wäre es aber, die anscheinend schlechten Verträge infrage zu stellen und sich den Verbesserungen zu widmen, als einen neuen Rahmenvertrag um die Frage der Streitbeilegung herum zu kreieren.

Mit dem Rahmenabkommen zäumen wir das Pferd also von hinten auf. Die Befürworter des Rahmenvertrages machen einen kapitalen Fehler, eine kapitale Fehlanalyse. Sie glauben, mit dem Rahmenvertrag würden die Streitigkeiten und insbesondere die Drohungen, die Retorsionen, die Piesackerei aufhören. Woher nehmen sie diese Gewissheit? Wo steht das im Rahmenvertrag? Wo, Herr Bundesrat, steht im Vertrag - sagen Sie uns das! -, dass die EU endlich aufhört, uns vorzuführen? Ich kann Ihnen die Antwort gleich selber geben: Das steht nirgends!

Der Ausschluss aus Horizon 2020 und aus Erasmus plus, die Nichtumsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, die Drohung mit der Aussetzung der Börsenäquivalenz - wir kennen sie alle, diese Retorsionen. Doch keine dieser Retorsionen, Drohungen oder Streitigkeiten wird mit dem Rahmenvertrag gelöst, keine! Denn das Rahmenabkommen betrifft bekanntlich nur fünf Marktzugangsverträge. Alle anderen, grob gerechnet 115 Verträge mit der EU sind demzufolge nicht betroffen, und die Piesackerei kann munter weitergehen. Das heisst, es ist ein Leichtes für die EU, ihre Retorsionen einfach auf die anderen 115 Verträge und Gebiete zu verschieben. Wir regeln vielleicht die Streitigkeiten bei den fünf Marktzugangsabkommen, doch die EU, will sie uns abstrafen, weicht mit ihren Retorsionen und Drohungen einfach auf die anderen Bereiche aus. Das ist genau die Bedingung, welche die beiden Kammern in die Vorlage der Kohäsionsmilliarde eingebracht haben. Das Parlament will Sicherheit, dass diese Retorsionen und Drohungen seitens der EU endlich aufhören. Was macht der Bundesrat? Er besiegelt einen neuen Vertrag, welcher null und gar keine Sicherheit zum Thema Streitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz beiträgt.

Die Drohungen der EU werden ganz einfach, ich habe es angetönt, in einen anderen Bereich verlagert. Das Forschungs- und Studentenaustausch-Programm unterliegt nicht dem Rahmenabkommen. Man wird uns also problemlos wieder vor verschlossene Türen stellen. Mir fehlen eigentlich die Worte, dass man seitens des Bundesrates und seiner Diplomatie dieses Hauptziel eines Rahmenvertrages kläglich vergessen hat. Da ist dem Bundesrat ein ganz kapitaler Fehler unterlaufen!

Doch nun zurück zum Rahmenvertrag und zum Streitschlichtungsmechanismus: Der Rahmenvertrag zielt in die Zukunft und in die Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Weil Knatsch zwischen der EU und der Schweiz auch in Zukunft so sicher ist wie das Amen in der Kirche, versucht man krampfhaft, eine mögliche Lösung für [PAGE 145] allfällige Streitigkeiten zu finden. Auf alle Fälle ist der vorgeschlagene Lösungsansatz des Schiedsgerichtes aus verschiedenen Gründen alles andere als gut:

1.[NB]Schiedsgerichte werden als Lösungsansatz in Staatsverträgen wenig verwendet. Da werden Tausende von internationalen Verträgen zwischen Staaten ohne Schiedsgerichtsklausel abgeschlossen. Wäre es ein guter Ansatz, so hätten ihn andere Staaten längst verwendet.

2.[NB]Auch ein Schiedsgericht braucht eine rechtliche Basis für seine Entscheidungsfindung. Diese ist und wird europäisches Recht und nicht Schweizer Recht sein. Wir könnten auch bei unseren Staatsverträgen, zum Beispiel bei den Rückübernahmeabkommen mit schwierigen Staaten wie Algerien, Marokko oder der Türkei, eine Schiedsgerichtsklausel, basierend auf ausländischem Recht, einbauen - ich glaube aber nicht, dass das gut herauskommen würde.

3.[NB]Der Europäische Gerichtshof ist eben doch mit im Spiel. Ich zitiere Ihnen den wohl wichtigsten Satz überhaupt im Rahmenvertrag; er findet sich in Artikel 10 Absatz 3: "... ist deren Auslegung für die Streitbeilegung relevant und für seine Entscheidfällung notwendig, so ruft das Schiedsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union an. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich" - verbindlich! Somit ist das Schiedsgericht gerade einmal noch Postbote des Europäischen Gerichtshofs.

4.[NB]Was auch immer entschieden wird, es drohen, wenn die Schweiz Nein sagt, auf alle Fälle Ausgleichsmassnahmen - das heisst Strafen. Das ist schon extrem paradox: Strafen zwischen Ländern, weil sie sich nicht gefunden haben. In der Wirtschaft mag das richtig sein, unter Staaten ist das ein geradezu absurder Ansatz. Zudem ist die Höhe der Ausgleichsmassnahmen unbekannt und demzufolge willkürlich. Die Ausgleichsmassnahmen müssen verhältnismässig sein - auch so ein schwammiger Begriff. Was heisst das wohl? Das muss mir zuerst jemand erklären, wie eine verhältnismässige Ausgleichsmassnahme zum Beispiel im Fall aussehen würde, wenn die EU die Unionsbürgerrichtlinie will und wir sie nicht wollen. Das grenzt schon fast an Wahnsinn, wenn man einen derart wichtigen Vertrag unterzeichnen will, die Ausgleichsmassnahmen aber nicht kennt. Da kauft man wirklich die Katze im Sack!

5.[NB]Nur schon die Möglichkeit, ein Land vor den Kadi oder vor ein Schiedsgericht zu ziehen, demonstriert in erster Linie die Bereitschaft zu streiten, streiten zu wollen, streiten zu dürfen, streiten zu können. Andere Länder und andere Staatsverträge kennen als Lösungsansatz "negotiation". Von vornherein bei Streitigkeiten einen gerichtlichen Lösungsansatz für Staatsabkommen ins Auge zu fassen ist daher grundsätzlich falsch, denn Streiten bedeutet Rechtsunsicherheit. Der angepeilte Lösungsansatz mit einem Schiedsgericht fördert geradezu Streitigkeiten und insbesondere Rechtsunsicherheit. Man wollte uns den Rahmenvertrag als Instrument der Rechtssicherheit verkaufen. Das pure Gegenteil wird der Fall sein: Wir werden mehr Rechtsunsicherheit haben als jetzt. Der ganze Knatsch wird nämlich öffentlich ausgetragen. Ich vergleiche das ein wenig mit einer Scheidung: Bei einer Scheidung kann man auch den gütlichen Weg wählen und sich im Gespräch finden, oder man kann den Weg via Scheidungsanwalt und via Kadi wählen und jahrelang eine Schlammschlacht austragen.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt, warum dieser Vertrag sehr schlecht wäre, ist die dynamische Rechtsübernahme. Man hat uns in all den vielen Jahren die Bilateralen I als gute Verträge verkauft. Anscheinend ist das Gegenteil der Fall. Weil sie einzeln nicht gut genug sind, müssen sie nicht nur mit einer Guillotineklausel zusammengehalten werden, sondern auch der Rahmenvertrag wirkt wie eine zweite Guillotineklausel. Man hofft, mit diesem Rahmenvertrag die Weiterentwicklung der einzelnen Verträge der Bilateralen I und der zukünftigen Wirtschaftsverträge zusammenzuhalten, notfalls eben mit einem Schiedsgericht. Sie glauben ja nicht im Ernst, dass die beiden Partner neue Verträge ins Auge fassen, wenn die EU und die Schweiz sich dauernd vor dem Schiedsgericht treffen und wir mit Ausgleichsmassnahmen abgestraft werden. Zwei Partner, die streiten, bauen doch ihre Beziehungen nicht noch mehr aus. Auch das ist eine weitere komplette Fehlanalyse. Wenn wir uns bei fünf Marktzugangsabkommen dauernd vor dem Schiedsgericht treffen, so hat doch niemand ein Interesse für weitere Marktzugangsabkommen wie z. B. zum Strom oder zu den Finanzdienstleistungen.

Die dynamische Rechtsübernahme wird für unser direktdemokratisches System zum Super-GAU. Was passiert zum Beispiel, wenn Brüssel meint, es brauche einen Vaterschaftsurlaub von sechs Wochen, eine 35-Stunden-Woche, einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz in ganz Europa, einen Mindestlohn oder die Abschaffung sämtlicher staatlicher Beihilfen? Was passiert dann? Gute Nacht, liebe Schweiz, viel Spass vor dem Schiedsgericht und viel Spass mit den Ausgleichsmassnahmen! Die dynamische Rechtsübernahme ist eine riesige Gefahr für die Schweiz. Die Schweiz kann zwar Nein sagen, das stimmt, doch es drohen ihr Ausgleichsmassnahmen.

Noch viel schlimmer als die Ausgleichsmassnahmen ist aber die Tatsache, dass der Rahmenvertrag ein völkerrechtlicher Vertrag ist und daher dem Schweizer Recht vorgeht. Was immer final vor dem Schiedsgericht entschieden wird, ist bindend und geht dem Schweizer Recht vor. Das Schweizervolk kann sogar die Bestimmung einer Volksinitiative in die Bundesverfassung übernehmen, der Entscheid des Schiedsgerichtes geht der Bundesverfassung dennoch vor. Verträge, die auf Drohungen und undefinierten Ausgleichsmassnahmen basieren, welche Schweizer Recht vorgehen, sind sicher keine guten Verträge. Ein Rahmenvertrag mit fünf Marktzugangsabkommen bedeutet eine neue, zusätzliche rechtliche Ebene.

Herr Bundesrat, mich würde schon wundernehmen, welches Element in einer Einzelfallprüfung vor dem Bundesgericht in Lausanne obsiegt: eine vom Volk angenommene Volksinitiative - also Verfassungsrecht -, die WTO-Bestimmungen und -Richtlinien, die dagegen sprechen, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz von 1972 oder das Schiedsgerichtsurteil? Diese vier Elemente - was gilt dann? Welche rechtliche Grundlage dient dem obersten Gericht für seinen finalen Entscheid in Anbetracht dieser vier rechtlichen Grundlagen?

Fazit: Nie und nimmer darf ein solch gefährlicher Vertrag wie dieser Rahmenvertrag unterschrieben werden. Die Schweiz würde ihre Souveränität und Selbstständigkeit und ihren Wohlstand innert kürzester Zeit verlieren.[GZ]

Ich bitte um Annahme der Motion.